Durch VOLKSWAGEN gelöste Beschwerde. | 1376 Views | 18.11.2010 | 08:26 Uhr
geschrieben von Astrid Wildgruber

VOLKSWAGEN AG (Wolfsburg)

VW Touareg R5TDI - defekte Ölpumpe, keine Kulanz

Bestell-/Kundennummer: VW-2010/11-048721

Ich habe einen VW Touareg, EZ 8/2007 mit 56.800 KM.

SCHLAGWORTE

Beim VW-Händler wurde festgestellt, dass die Ölpumpe undicht ist. Dadurch sind mehrere Bauteile (Turbolader etc. ) verschlammt und müssen alle ausgewechselt werden. Die Kosten für die Reparatur belaufen sich auf ca. 6.000 Euro. Ein vom Händler bei VW gestellter Kulanzantrag wurde abgelehnt.

Das Fahrzeug ist seit zwei Monaten aus der Garantie (zwei Jahre vom Werk, ein Jahr Anschlussgarantie). Wie kann es sein, dass ein derart teures Fahrzeug, was für die Geländenutzung gebaut ist, wenn es so wenig Laufleistung hat und nur "normal" im Straßenverkehr genutzt wird, solch einen Schaden hat? Und den muss dann auch noch der Kunde komplett bezahlen?

Was passiert mit dem Fahrzeug, wenn es mal wirklich mehrere Jahre genutzt wird und entsprechend Kilometer hat oder tatsächlich mal der Motor gefordert wird?

Schade, dass hier einfach sofort abgelehnt wird. Dann wird nie wieder ein VW gekauft!

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Meine Forderung an VOLKSWAGEN AG: Übernahme der Reparaturkosten


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Kommentare und Trackbacks (3)


18.11.2010 | 10:45
von ReclaBoxler-4341451 | Regelverstoß melden
Ich würde mal sagen, dass das ein versteckter Mangel war und somit schon vor Verstreichung des Garantieendes bestanden hat.

Ich würde mich direkt an VW wenden. Es wurde schon des Öfteren von dort eine Kulanz gewährt, welche von dem Fachbetrieb abgelehnt wurde.

Ich selbst hatte einen Lackschaden, der auch nach dem Ablauf der Garantie noch behoben wurde, da es ein versteckter Mangel war! Hier war aber der Weg über VW direkt nicht erforderlich.

18.11.2010 | 13:15
von Astrid Wildgruber gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe heute von VW die Information bekommen, dass sie 100% Materialkosten und 50% der Arbeitskosten übernehmen. Das ist für mich ok.


18.11.2010 | 22:10
von Postal | Regelverstoß melden
"Ich würde mal sagen, dass das ein versteckter Mangel war und somit schon vor Verstreichung des Garantieendes bestanden hat."

Korrigiere mich, wenn ich falsch liege, aber gibt es den versteckten Mangel nicht nur bei Gewährleistung? Bei der Garantie kann der Hersteller/Händler ja die Bedingungen festlegen.



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