Durch Bau mein Haus gelöste Beschwerde. | 5119 Views | 18.11.2010 | 09:19 Uhr
geschrieben von Münchner

Bau mein Haus Vertriebsgesellschaft mbH (Neubrandenburg)

Undichte Abwasserleitung unter Bodenplatte

Bestell-/Kundennummer: BESCHZ05

Im Jahre 2005 kaufte ich ein Fertighaus der Firma "Bau mein Haus" Vertriebsgesellschaft mbh, 17034 Neubrandenburg. Fertigstellung war Mai 2006.

SCHLAGWORTE

Im Zuge einer städtischen Kontrolle wurde nun festgestellt, dass die Abwasserleitung unter der Bodenplatte undicht ist. Den Schaden musste ich beseitigen lassen, Kosten 892,50.- €.

Ich musste feststellen, dass damals vor Verschütten des Abwasserkanals sowie Herstellen der Bodenplatte keine Dichtigkeitsprüfung durchgeführt wurde.

Der Abwasserkanal wurde nun an dieser undichten Stelle mittels "Partliner" abgedichtet.

Die Firma "Bau mein Haus" Vertriebsgesellschaft mbH, Friedländer Weg 7, 17034 Neubrandenburg, ist nicht bereit, die Kosten hierfür zu übernehmen.

Sie verweist auf die angeblich verjährte Gewährleistungspflicht, sowie im Schriftverkehr (original Wortlaut) :

"Der Dichtigkeitsnachweis ist zwar nicht erfolgt, das Bauwerk wurde aber abgenommen.

Damit tritt auch die Gewährleistung in Kraft.

Davon abgesehen, haben wir unsere Unterlagen geprüft. Aus der uns vorliegenden Baugenehmigung geht eine Pflicht zur Dichtigkeitsprüfung der Abwasserleitung nicht hervor. Die entsprechende Anlage wurde uns seinerzeit offensichtlich nicht übergeben.

Aus diesem Grund sehen wir keine Veranlassung zur Kostenübernahme."

Soweit "Bau mein Haus".

Liebes "Bau mein Haus Team". Klar unterschrieb ich die Endabnahme, da für mich klar war, dass Leitungen unter der Bodenplatte dicht sind. Ebenso, dass ich davon ausgehe, dass alle tragenden Elemente verbaut wurden.

Anscheinend wurden die Rohre zusammengesteckt und auf gut Glück gehofft, dass es dicht ist und funktioniert.

Auch In Ihren Unterlagen sehen Sie, dass damals z. B. Spachtelarbeiten vergessen wurden. Das war für mich sichtbar und konnte gerügt werden.

Ich fordere die Firma "Bau mein Haus" auf, die bereits bezahlten Kosten zu übernehmen oder eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Bau mein Haus Vertriebsgesellschaft mbH: Übernahme der beits bezahlten Kosten in Höhe von 892,50 Euro


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (8)


18.11.2010 | 11:38
von Der _Betreuer | Regelverstoß melden
Lassen Sie sich nicht für dumm verkaufen. Die Pflicht zur Dichtigkeitsprüfung ergibt sich einerseits aus der geltenden Normung zu Abwasserananlagen (DIN 1986 bzw. DIN EN 12056), andererseits aus der Abwassersatzung des für Ihren Wohnort zuständigen Entsorgers. Einer ausdrücklichen Erwähnung in der Baugenehmigung bedarf es deshalb nicht.
Hier liegt ein eindeutiger Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik vor. Die Gewährleistung beträgt in diesem Fall 30 (dreißig) Jahre. Die Abnahme entbindet diese Firma auch nicht vom Schadenersatz - zumal es sich um einen versteckten Mangel handelt.

Sollte die Firma sich weiter weigern, die Kosten zu übernehmen, würde ich im ersten Schritt einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen (geht sogar online). Ich glaube kaum, dass sich die Firma auf einen Prozess einlässt, weil sie diesen IMMER verlieren wird. Durch ihr Schreiben haben sie ja schon zugegeben, dass sie gegen die technischen Regeln und verbindliche Vorschriften verstoßen haben.

18.11.2010 | 17:56
von Der _Betreuer | Regelverstoß melden
Ergänzend möchte ich noch anmerken: Der Errichter bzw. sein Erfüllungsgehilfe (Subunternehmer) hat die DIN EN 1610 "Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -Känälen", gültig seit Oktober 1997, missachtet.

Unter Abschnitt 12 mit der Überschrift "Abschlußuntersuchung und/oder -prüfung von Rohrleitungen und Schächten nach Verfüllung" steht:

"Dichtheit"
"Die Dichtheit der Rohrleitungen einschl. der Anschlüsse, Schächte und Inspektionsöffnungen IST nach Abschnitt 13 oder Abschnitt 14 zu prüfen."

Unter Abschnitt 13 sind dann die Prüfverfahren beschrieben. Die Darstellung hier würde den Umfang meines Kommentars sprengen.

Die Missachtung dieser Norm durch den Errichter der Abwasseranlage stellt nach dem Wasserhaushaltsgesetz bzw. den Abwassersatzungen auch mindestens eine Ordnungswidrigkeit dar, die auch heute noch mit nicht unerheblichem Bußgeld geahndet werden kann.

22.11.2010 | 09:12
von Münchner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


25.11.2010 | 11:03
von Münchner gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Beschwerde ist gelöst. Danke an die Firma Bau mein Haus. Missverständnisse beseitigt.


25.11.2010 | 17:40
von Der _Betreuer | Regelverstoß melden
"Missverständnisse beseitigt"? Welche MISSVERSTÄNDNISSE denn, Herr Esch? Weder Ihre Forderung noch die klare Absage der Fa. "Bau mein Haus" zur Kostenübernahme waren -zumindest für mich- missverständlich.

Ich denke eher, dass die Fa. "Bau mein Haus" das technische Regelwerk und die Gesetzeslage "missverstanden" hat.

Insofern hätte ein kleines "Dankeschön" von der einen oder anderen Partei für die umfassende Richtigstellung der "Missverständnisse" sicher nicht geschadet.

Freue mich trotzdem, dass ich Ihnen (wie ich mir einbilde) mit meinen Kommentaren helfen konnte, die "Missverständnisse" zu beseitigen.

25.11.2010 | 21:51
von ReclaBoxler-4024217 | Regelverstoß melden
 spider monkey Peter. Pan. Leider hier viel zu selten, fachlich richtige, gute Tipps zu erfahren. Aber dann Lob einfordern?

Obwohl eine nette Erklärung des Beschwerdeführers, wie das Problem nun wirklich gelöst wurde, und ein Dank an die ReclaBox, sollte eine höfliche Selbstverständlichkeit bei jeder gelösten Beschwerde sein.

26.11.2010 | 10:10
von Der _Betreuer | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-4024217

Von ". Lob einfordern. " kann ja wohl nicht die Rede sein (s. o. ).

Ich erwarte keine Lobeshymnen, lediglich das, was auch Sie als "höfliche Selbstverständlichkeit" bezeichnen.
Man macht sich (gerne) die Arbeit, dem Beschwerdeführer die richtigen Argumente zur Lösung seiner Reklamation zu liefern, liest dann aber nur was von "Missverständnissen".
Und BEDANKT sich bei dem, der durch Uneinsichtigkeit und Ablehnung einer berechtigten Forderung der Anlass zur Beschwerde hier war.

Verkehrte Welt.

26.11.2010 | 10:34
von Münchner | Regelverstoß melden
 spider monkey Peter. Pan:

erst mal Danke für Ihr e Komentare & Unterstützung.
Bin nicht ständig online.
Um das ganze zum Abschluß zu bringen.

Die Firma Bau mein Haus hat nun vortrefflich reagiert und ich habe mich mit diesen geeinigt.

Der Gesamtverlauf (Bau etc. ) war sehr gut. Ich möchte nun diese Sache entgültig für beendet (gelöst) erklären.

Ihnen alles Gute und eine schöne Weihnachtszeit.



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!