Durch FlexStrom gelöste Beschwerde. | 349 Views | 25.11.2010 | 20:15 Uhr
geschrieben von K. R.

FlexStrom AG (Berlin)

FlexStrom verweigert Bonus

Bestell-/Kundennummer: 900000963247

Ich habe vom 01.2.2009 - 31.01.2010 Strom von FlexStrom bezogen, und zwar den Tarif Winteraktion 5600er Big Familiy.

SCHLAGWORTE

Bestandteil des Auftrags: "135,-- Euro Bonus inkl." mit der Anmerkung: Aktionsbonus wird allen Neukunden am Ende des ersten Vertragsjahres gewährt, insofern das Vertragsverhältnis nicht vor Ablauf der ersten zwölf Versorgungsmonate gekündigt wurde. In der Auftragsbestätigung steht: Ihren Aktionsbonus erhalten Sie wie vereinbart mit Ihrer ersten Jahresrechnung.

Ich habe erst zum Ablauf des Vertragsjahres gekündigt, d. h. ich habe volle zwölf Monate Strom bezogen und somit nach eindeutiger geltender Rechtsmeinung nicht vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt.

FlexStrom verweigert jetzt die Zahlung des Bonus, in der Jahresrechnung taucht er nicht auf.

Ich habe schon etliche Mails an FlexStrom, auch an Herrn Bxxxm mit der Bitte um Korrektur, gesandt.

Auf meine Argumente und Begründungen für die Anrechnung des Aktionsbonus wurde seitens FlexStroms in keiner ihrer Antworten eingegangen.

Es hieß zunächst: Wir prüfen, dann, worauf ich meinen Anspruch begründe, dann wurden Vertragsunterlagen angefordert, dann nochmal die Vertragsunterlagen.

Ich bin bei jeder Antwort von FlexStrom deren Aufforderungen nachgekommen. Bei FlexStrom habe ich den Eindruck, dass sie meine Schreiben gar nicht lesen.

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Meine Forderung an FlexStrom AG: Gewährung des Aktionsbonus und entsprechende Korrektur der Schlussrechnung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
01.12.2010 | 14:37
Firmen-Antwort von: FlexStrom AG
Abteilung: Pressestelle

Sehr geehrte/r K. R,

gerne prüfen wir Ihr Anliegen für Sie.

Freundliche Grüße

Ihr Team Online Relations
FlexStrom Aktiengesellschaft

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Kommentare und Trackbacks (6)


03.12.2010 | 13:53
von K. R. | Regelverstoß melden
Habe heute von Flexstrom folgende Mail erhalten:
Sehr geehrter Herr R,

wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail vom 25.11.2010.

Nach nochmaliger Prüfung erfüllen Sie die Voraussetzungen für einen Bonus nicht.

Dennoch haben wir uns aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht entschieden, Ihnen den Bonus zu gewähren. Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung und übersenden Ihnen in Kürze wie gewünscht eine korrigierte Rechnung.

Freundliche Grüße

FlexStrom-Serviceteam

FlexStrom Aktiengesellschaft
Reichpietschufer 86-90
10785 Berlin

12.12.2010 | 17:48
von K. R. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


15.12.2010 | 18:39
von K. R. | Regelverstoß melden
Gestern habe ich mit Datum 10.12.2010 wiederum eine Schlussrechnung erhalten. Sie war exakt die gleiche Abrechnung wie die erste mit Datum 18.10.2010. Nicht einmal meine Zahlung vom 28.10.2010 war darin berücksichtigt.

Das war wohl nix!

24.12.2010 | 18:28
von Christ Kind | Regelverstoß melden
Tipp an alle Flexstrom-Geschädigten,

die Bundesnetzagentur hat einen Verbraucherservice in Berlin eingerichtet Tel Berlin (030) 22480500, hier können Beschwerden per E-Mail an: verbraucherservice-energie spider monkey bnetza.de eingereicht werden. Vertragsnummer - Rechnungsnummer - Problem darstellen und ab geht die Mail. Allen viel Erfolg und ein frohes Fest!

14.01.2011 | 09:04
von K. R. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Schlussabrechnung wurde nun korrekt erstellt und den Bonus habe ich heute erhalten.


05.03.2011 | 14:44
von Waldo Helmchen | Regelverstoß melden
Ein neues Urteil in einem solchen Fall findet Ihre hier:

www.schuppenfreiabmorgen.de/Temp/Urteil_Flexstrom001.pdf

Bei mir verweigert Flexstrom eine vertragsgemäße Schlussrechnung. Um den vereinbarten (Aktions) boni wurde ich betrogen.

Vertraglich wurde bei mir ein Aktionsbonus festgehalten, dieser sollte spätestens mit der ersten Jahresrechnung abgerechnet werden. Die Höhe des Bonus von 80 EUR wurde von Flexstrom per Brief vor Stromlieferbeginn bestätigt. Der Vertrag wurde zum Ende der ersten 12 Monate der Belieferung gekündigt.

Daraufhin habe ich sofort mehrmals die Schlussrechnung (für meine Buchhaltung) gefordert, jedoch wurde ich mehrere Monate hingehalten mit E-Mails, die um Geduld bitten.

Nach knapp drei Monaten kam eine Schlussrechnung, die den Aktionsbonus nicht beachtet mit Forderung von 72 EUR Nachzahlung. Ich habe sofort daraufhin dargelegt, dass ich Anspruch auf Abrechnung unter Berücksichtigung des Bonus habe, jedoch geht Flexstrom in Ihren Antwortschreiben darauf mit keinem Wort ein. Ich habe daraufhin gegen die erhaltene Abrechnung widersprochen und den Sachverhalt, mit Hinweis auf das Schreiben von Flexstrom, die darin genannte Bonushöhe und die Abrechnungsmodalitäten, mit Zitaten aus dem Schreiben deutlich gemacht.

Daraufhin forderte mich Flexstrom auf mehr Unterlagen beizubringen, die meinen "Anspruch" rechtfertigen könnten. Auf einen Bonus in irgendeinerweise geht Flexstrom nicht ein. Flexstrom hat mir heute überraschend einen Werbeblatt "Reisegutschein" als PDF-Datei zugeschickt.

Mittlerweile hatte Flexstrom die 72 EUR Nachzahlung von meinem Konto abgebucht. Ebenfalls Heute habe ich alle Unterlagen, die ich bzgl. Flexstrom habe (auch die Verivox Beauftragung), eingescannt und per E-Mail an Flexstrom geschickt (auch den doofen Reisegutschein), mit dem Hinweis, dass ich es angesichts meiner bisherigen Aufwände für angebracht halte, dass Flexstrom mir eine Entschädigung von 50 EUR auszahlen soll (Die Einschreiben-Briefe kosten, aber die Arbeitszeit ist das, was mich mehr ärgert.).

Sollte innerhalb der nächsten zwei Wochen keine korrekte Abrechnung erfolgen, werde ich Strafanzeige geg. Flexstrom wg. Betrugs einreichen. Ich sehe den Betrug mit der letzten Abbuchung als vollendet an, da auf die Thematik Aktionsbonus und dessen Verrechnung von Flexstrom überhaupt nicht eingegangen wird. Es wurden meine Schreiben nur mit inhaltslosen Vorlagen geantwortet. Die Zivilklage gegen Flexstrom geht dann über unseren Anwalt raus.



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