Durch Monbeck endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1258 Views | 29.11.2010 | 08:24 Uhr
geschrieben von Michael Hoff

Monbeck GmbH & Co. KG (Giessen)

Monbeck verweigert Gewährleistungsreparatur

Habe bei Fa. Monbeck einen Sat-Receiver erworben. Nach ca. 4 Monaten hat dieser seinen Dienst verweigert.

SCHLAGWORTE

Zur Inanspruchnahme der Gewährleistungsreparatur habe ich diesen am 15. 09. an Fa Monbeck versandt.

Folgende Infos ereilten mich dann:

17.09.10: Gerät ist eingegangen, funktioniert aber ohne Fehler

20.09.10: Gerät ist weiter in Bearbeitung (nach erneuter Fehlerbeschreibung von meiner Seite)

24.09.10: Fehler konnte nicht behoben werden; Gerät wird an Lieferanten geschickt

08.10.10: Nach Überprüfung Ihres Gerätes wird heute das ausgetauschte Gerät an Sie zurück gesendet

11.10.10: Wir bitten um Entschuldigung für diese Verzögerung. Leider warten wir immer noch auf die Austauschware. Diese sollte morgen bei uns eintreffen.

14.10.10: Wir haben die Gewährleistungs-Reparatur des Gerätes verweigert, da dieses laut Seriennummer nicht von uns bezogen wurde.

Bei einem Telefonat wure mir erläutert, dass die Seriennummer des Gerätes nicht mit der "Lieferliste" des Herstellers übereinstimmt.

-> Nur, was kann ich dafür? Habe den Receiver von Monbeck erworben und habe eine entsprechende Rechnung. Monbeck ist somit verpflichtet, im Rahmen der Sachmängelhaftung tätig zu werden. Wenn die aufgeführte Historie so ansieht, wird man schnell merken, dass es dort nicht unbedingt strukturiert zugeht.

Habe den Receiver dann direkt an den Hersteller gesandt (obwohl der Lieferant für die Gewährleistung verantwortlich ist), der eine Reparatur anstandslos und schnell durchführte. Innerhalb von 7 Tagen hatte ich die Box zurück. Vielen Dank an Dream Multimedia an dieser Stelle.

-> Was war daran so schwer Fa. Monbeck?

Vielen Dank für zuzsätzliche Versandkosten und 4 Wochen unnötige Wartezeit.

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Meine Forderung an Monbeck GmbH & Co. KG: Erstattung der Versandkosten - geordnete Reparaturabläufe - Einhaltung der Sachmängelhaftung


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Kommentare und Trackbacks (3)


06.12.2010 | 10:36
von Michael Hoff noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


20.12.2010 | 13:51
von Michael Hoff noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


20.12.2010 | 13:52
von Michael Hoff endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Scheinbar ist Fa. Monbeck nur an einer Klärung auf dem Rechtsweg interessiert.




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