sunphone24.de (Pirna)
Internetagentur HORX - Strafanzeige!
Bestell-/Kundennummer: Auftragsnummer 102476842
Text der Strafanzeige - erstattet am 15.11.2010
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen Internetagentur Horx vertreten durch Selina Horx, Maxim Gorki Str.11 01796 Pirna
oder
Lange Str.14 01796 Pirna
wegen Eingehungsbetruges, sowie sämtlicher evtl. weiter in Betracht kommender Delikte aus nachfolgenden Gründen. Da es nicht möglich ist, diesem Formular Anlagen zuzufügen, werden sämtliche im weiteren Text erwähnten Unterlagen auf Anforderung als Fotokopie per Post oder per Fax oder E-Mail nachgeschickt.
Der Tatverdacht ergibt sich aus folgendem Sachverhalt: Am Samstag, den 16.10.2010, habe über Internet bei der o. g. Internetagentur ein Handy Samsung Wave S8500 im Wert von 284,95 € bestellt. Die Ware sollte vom Lager lieferbar sein. Am gleichen Tag habe ich eine Bestätigungsmail erhalten.
Am 18.10.2010 habe ich eine weitere E-Mail mit der Rechnung und mit Anforderung, die Ware im Voraus auf ein Konto bei der Postbank zu bezahlen, erhalten, was ich auch gleich tat. Am 21.10.2010 habe ich eine weitere E-Mail mit der Auftragsnummer 102476842 erhalten.
Mit der E-Mail wurde mir die Zahlung bestätigt und weiterhin mitgeteilt, daß die Ware sich jetzt im Zulauf befindet. Diese Mitteilung belegt, daß die Beanzeigte die Ware überhaupt nicht auf Lager hatte, wie sie im Internet und im Zeitpunkt der Auftragsannahme behauptete.
Seit dem 21.10.2010 habe ich die Zusendung per E-Mail unzählige Male reklamiert, ohne eine Antwort zu erhalten. Am 10.11.2010 bin ich vom Kaufvertrag zurückgetreten und das im Voraus bezahlte Geld zurückverlangt (per E-Mail). Am 13.11.2010 habe ich es per Fax wiederholt. Auf keine von diesen Nachrichten hat die Beanzeigte reagiert, außer die automatischen Antworten, die belegen, daß die E-Mails auf dem Rechner die Beanzeigten gelandet sind. Sie hatte auch auf die Androhung einer Strafanzeige wegen Eingehungsbetrug und eines Mahnbescheides nicht reagiert.
Damit ist bewiesen, dass die Beanzeigte zum Zeitpunkt der Auftragsannahme entweder nicht gewillt oder nicht in der Lage war, diesen Auftrag zu erfüllen, und sie ist es auch bis heute nicht, obwohl sie weiterhin die gleiche Ware im Internet anbietet (Anlage). Der einzige Unterschied ist es, dass die Ware jetzt als kurzfristig lieferbar und nicht am Lager sein soll.
Die Beanzeigte ist auch die ganze Zeit telefonisch nicht erreichbar, die Hotline funktioniert nicht, der Anrufbeantworter ist voll, Life Support außer Betrieb. Wie ich beim Recherchieren im Internet festgestellt habe, werden auch Einschreibebriefe nicht angenommen oder von der Post nicht abgeholt.
Beim Recherchieren im Internet, die ich leider erst nach der Bestellung durchgeführt habe, habe ich festgestellt, daß mein Vorfall kein Einzelfall ist. Internet ist voll von negativen Meldungen über die Beanzeigte. Ich habe "nur" sieben Fälle aus der letzten Zeit ausgesucht. Damit gibt es wenigstens sieben Vorfälle (und Gläubiger), bei denen der dringende Tatverdacht besteht, dass die Beanzeigte sie vorsätzlich durch Eingehungsbetrug geschädigt hat. Und ich gehe davon aus, dass manche von ihnen auch schon eine Strafanzeige erstattet haben.
Die Beanzeigte hat sich durch einen Vertrag verpflichtet, eine bestimmte Leistung zu erbringen, damit hat sie zugleich auch zum Ausdruck gebracht, gewillt und in der Lage zu sein, dieser Pflicht nachzukommen. Nur im Vertrauen auf diese Erklärung der Leistungsbereitschaft und -fähigkeit habe ich schließlich auch tatsächlich in Vorleistung/Vorauszahlung getreten. Da sich diese Erklärung als von vornherein unzutreffend erwiesen hat, hat die Beanzeigte eben im Sinne des Betrugstatbestands eine Täuschungshandlung vorgenommen, indem sie entweder über die äußere Tatsache seiner Leistungsfähigkeit oder über die innere Tatsache seiner Leistungsbereitschaft getäuscht hat. Ich unterlag dadurch einem Irrtum. Wiederum wurde ich durch diese Täuschung und den darauf basierenden Irrtum zu einer Vermögensverfügung veranlasst, aus der ein Vermögensschaden resultierte. Der objektive Tatbestand des Betruges ist somit in diesem Falle erfüllt.
Bis heute noch bemüht sich die Beanzeigte keineswegs darum, ihren Verbindlichkeiten nachzukommen. Es ist daher vom Tatverdacht des Eingehungsbetruges und fortgesetzten Betruges auszugehen. Ich bitte, die Ermittlungen aufzunehmen, mir ein Aktenzeichen des vorliegenden Verfahrens mitzuteilen sowie vom Ausgang des Verfahrens durch Gewährung von Akteneinsicht mich zu unterrichten.
01.12.2010 | 17:26
Abteilung: GF
Sehr geehrter Herr Hrouda,
der Betrag wurde überwiesen und Ihrem Konto gutgeschrieben, warum verleugnen Sie das?
MFG
Sunphone 24
ALLGEMEINE INFOS
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Sehr geehrte Kunden,
jetzt melden wir uns auch mal zu Wort und wir haben lange überlegt ob wir diesen offenen Weg gehen. Leider werden aber hier immer mehr Gerüchte und falsche Sachen verbreitet, so daß wir hier einiges richtig Stellen möchten!
Erst mal zur grundlegenden Situation:
Wir hatten Anfange November ein Fesplattenausfall und kurze Zeit später war der Server mehrere Stunden offline. Dadurch waren wir fast eine Woche offline! Diese Woche versuchen wir nun seit ca. 3 Wochen aufzuarbeiten, da auch viele Emails und verschiedene Aufträge verloren bzw. verschoben wurden.
Für diese Unannehmlichkeit können wir uns nur in aller Form entschuldigen!
Wir können Ihnen nur versichern, das bisher jeder Kunde entweder sein Handy oder bei Stornierung sein Geld wieder bekommen hat und so wird es auch weiterhin bleiben!
Wir möchten auch mal einige Gerüchte aus der Welt schaffen:
1.) Nein, wir sind keine Scheinfirma. Jeder kann uns nach Anmeldung besuchen! Wir haben ausschließlich ein Internetversand und viele Handys werden auch direkt vom Großhändler versendet. Heutzutage eine gängige Praxis!
2.) Wir würden nur die Zahlung auf Vorkasse anbieten. Falsch, wir bieten Vorkasse, Nachnahme und Abholung vor Ort an. Bei einer erfolgreichen Bestellung, wird ab der zweiten auch auf Rechnung geliefert!
3.) Unsere positiven Bewertungen sind gefaket. Quatsch, wir haben durchaus auch viele Kunden die positives über uns zu berichten haben! Alle Bewertungsplattformen haben eigene hohe Kriterien die wir einhalten! Und wir haben momentan wirklich besseres zu tun als uns selber zu bewerten!
Also wir entschuldigen uns nochmals in aller Form für die entstandene Wartezeiten!
Wir nehmen auch die Beschwerden hier im Forum und bei Reclabox.com sehr ernst und arbeiten alle ab!
Wir haben nun eine extra Emailadresse eingerichtet, wo noch offene Fälle schnell und unbürokratisch gelöst werden. Wenn Sie also noch einen offenen Auftrag haben der älter als zwei Wochen ist schreiben Sie bitte Ihr Anliegen an:
beschwerdesunphone24.de
(Bitte geben Sie immer Ihren Namen und die Auftragsnummer an).
Gerne beantworten wir auch Fragen hier im Forum.
Aber, wir beantworten nur Fragen von registrierten Mitgliedern und nur unter Angabe einer Auftragsnummer! Wir haben leider das Gefühl das einige User unter verschiedenen Namen hier schreiben!
Nun hoffen wir das wir zusammen schnelle Lösungen finden, damit jeder Auftrag zur Zufriedenheit des Kunden beendet werden kann!
Mit freundlichen Grüßen
Sunphone24.de
Selina Horx
Lange Str.14
01796 Pirna
es gibt ein Forum, wo Du Dich mit anderen Geschädigten austauschen kannst und Tipps bekommst. Mach mit!
www.razyboard.com/system/forum-sunphone24abzocke-allgemein-2244058.html
Ich habe nach 3,5 Wochen mein Geld zurück bekommen. Aber ich habe auch fast täglich Faxe und Emails geschickt, mit dem Anwalt und der Presse gedroht bzw. sogar schon Interview gegeben. Schau auf dem Forum, da gibt es weitere Tipps bzw. kannst Dich mit anderen austauschen.
Viel Glück. Immer hartnäckig bleiben, Druck machen und nicht lockerlassen.
melde Dich bitte bei der Sächsischen Zeitung, die planen einen Artikel:
Sächsische Zeitung
Lokalredaktion Pirna
Schössergasse 3
01796 Pirna
Tel. 03501 563356-10
Email: sz.pirnadd-v.de
Michael Hrouda
München
Beschwerde ist gelöst.