Durch FlexStrom gelöste Beschwerde. | 619 Views | 29.11.2010 | 16:48 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1211587

FlexStrom AG (Berlin)

Flexstrom verweigert Bonus und rechnet falsch ab

Bestell-/Kundennummer: 900001087971

Am 23.03.2009 schloss ich mit Flexstrom einen telefonischen Vertrag über den Tarif 3600 Young Family 2011. Flexstrom sicherte mir die fristgerechte Kündigung beim Vorversorger zu. Belieferungsbeginn sollte der 01.06.2009 sein.

SCHLAGWORTE

In der schriftlichen Bestätigung vom 26.03.2009 wurde mir dann als Belieferungsbeginn den 01.05.2009 benannt. Auf meine Intervention per Mail vom 27.03.2009 wurde der Belieferungsbeginn dann korrigiert. Am 03.04.2009 bestätigte der Vorversorger die wirksame Kündigung seines Vertrages zum 31.05.2009. Flexstrom hatte also den Vorvertrag ordnungsgemäß gekündigt und verfügte dazu über alle nötigen Daten.

Am 17.07.2009 erhielt ich ein Schreiben, dem zu entnehmen war, dass die bei Flexstrom vorliegenden Daten nicht korrekt seien und deshalb der Lieferbeginn auf den 01.09.2009 gelegt werden musste. Dadurch kam es zu einer Interimsversorgung durch die örtlichen Stadtwerke, die mich für 952 kWh in drei Monaten 224,60 € kostete. Die selbe Abnahme hätte bei Flexstrom zu den damals gültigen Bedingungen 164,95 € gekostet, also 59,65 € weniger. Das ist der erste Schaden, der mir durch den Kontakt zu Flexstrom entstanden ist.

Mit Schreiben vom 25.08.2009 erhielt ich dann die letzte Bestätigung zum Lieferbeginn 01.09.2009 und bezog ab diesem Datum Strom von Flexstrom.

Nach der ersten Preiserhöhung (pro kWh um 10 %, bei der monatlichen Grundgebühr um 296 %) folgte die zweite (pro kWh um weitere 3 %, die Grundgebühr sank um 5 %). Aus diesem Grund entschloss ich mich zu einem Versorgerwechsel nach Ablauf des ersten Vertragsjahres. Mit Datum vom 14.04.2010 bestätigte der Nachversorger die fristgerechte Kündigung bei Flexstrom mit Ablauf des 31.08.2010. Der Nachversorger übernahm die Belieferung am 01.09.2010.

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Mit Datum vom 29.10.2010 erhielt ich die Schlussrechnung von Flexstrom. Diese war zum einen sachlich falsch, weil falsche Zählerstände zu Grunde gelegt wurden, zum zweiten berücksichtigte sie den angekündigten Neukundenbonus von 110,00 € nach Ablauf des ersten Vertragsjahres nicht.

Damit kann ich mich nicht einverstanden erklären:

1. Zählerstand am 01.09.2009 war 108987,0, am 31.08.2010 113113,0. Damit ergibt sich eine Abnahmemenge von 4126 kWh. Berechnet wurden allerdings 5128,4 kWh. Dieser offensichtliche Fehler wurde trotz telefonischer Zusage bisher nicht korrigiert.

2. Der Neukundenbonus wird fällig, wenn die Kündigung erst nach Ablauf des ersten Vertragsjahres wirksam wird. Das ist bei mir der Fall: Mit Lieferbeginn am 01.09.2009 und Lieferende am 31.08.2010 ist die Jahresfrist erfüllt. Die Kündigung wurde erst nach Ablauf eines Belieferungsjahres wirksam.

Das alles teilte ich Flexstrom am 19.11.2010 mit. Am 29.11.2010 erhielt ich eine pauschale Antwort, wonach ich Unterlagen, aus denen ich meinen Anspruch herleite, übersenden soll. Da Flexstrom alle Vertrags- und Zählerdaten vorliegen und die Firma ja wohl ihre eigenen AGB kennen sollte, ist das eine Verschleppungstaktik, die ich so nicht hinnehmen kann.

Sollte sich auf diese Beschwerde nichts tun, werde ich wohl zur Einschaltung eines Rechtsanwaltes gezwungen sein.

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Meine Forderung an FlexStrom AG: Korrekte Abrechnung und Gewährung des zugesagten Neukundenbonus


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
01.12.2010 | 14:38
Firmen-Antwort von: FlexStrom AG
Abteilung: Pressestelle

Sehr geehrte/r ReclaBoxler-1211587,

gerne prüfen wir Ihr Anliegen für Sie.

Freundliche Grüße

Ihr Team Online Relations
FlexStrom Aktiengesellschaft

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Kommentare und Trackbacks (4)


04.12.2010 | 21:10
von ReclaBoxler-1211587 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher habe ich nichts außer einer Eingangsbestätigung erhalten - schade!


12.12.2010 | 10:09
von ReclaBoxler-1211587 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


16.12.2010 | 15:33
von ReclaBoxler-1211587 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Flexstrom hat eine neue Abrechnung erstellt unter Zugrundlegung der korrekten Zählerstände. Außerdem wurde der Aktionsbonus aus Kulanzgründen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gewährt. In meinem Fall ist jetzt also alles in Ordnung.


23.01.2012 | 21:25
von Verlorener Kunde | Regelverstoß melden
Schlimm, dass man sich mit sowas rumschlagen muss, schade um die Zeit.



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