Von PROVEA beantwortete Beschwerde. | 7105 Views | 30.11.2010 | 15:37 Uhr
geschrieben von Nico Bolz

PROVEA SA (Cheseaux/Lausanne)

Abzocke durch Provea?

Ich habe mich 2008 am Telefon acquirieren lassen und das Paket (Warenwert 7,90 EUR) nach Erhalt sofort zurück gesandt. Danach habe ich eine Rechnung und eine Mahnung erhalten, worauf ich zwei Jahre lang nichts mehr gehört habe.

Jetzt im Sommer 2010 erfahre ich, dass ein Inkassobüro die ausstehenden Forderungen eintreibt und sich die Summe nun auf 97,14 EUR beläuft. Ich wurde nicht über die Einleitung des Verfahrens informiert und meine Schreiben wurden einfach ignoriert. Jetzt wird ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet.

Der Verbraucherschutz rät mir ohne Anerkennung der Rechtspflicht, eine Teilsumme zu bezahlen. So wie ich das aber bisher erlebe, wird das sicherlich die Forderung der Restsumme nach sich ziehen.

Hat jemand das auch in dieser Form erlebt und was passiert, nachdem ich den gerichtlichen Forderungen widerspreche?

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Meine Forderung an PROVEA SA: Stellungnahme


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
10.12.2010 | 13:13
Firmen-Antwort von: PROVEA SA
Abteilung: Kundendienst

Gerne würden wir auf Ihre Anfrage antworten, leider ist dies aber ohne Angabe zu Name, Kundennummer, Anschrift oder ähnlichem nicht möglich.

Bitte lassen Sie uns diese Informationen zukommen, damit wir Ihren Fall prüfen können.

Wir können Ihnen aber bestätigen, dass wir für versandte Ware generell keine Mahnungen ausstellen, wenn wir eine Zahlung oder eine Rücksendung verbuchen.

Unser Kundendienst steht Ihnen gerne zur Verfügung, um zusammen mit Ihnen den Fall aufzuklären.

Wir sind per Telefon: 01805 - 33 11 44 (€ 0,14 /Min. Festnetz, max. € 0,42 /Min. Mobilfunk), per E-Mail: kundendienst spider monkey provea.ch oder per Fax: 0041 21 731 90 01 zu erreichen.

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Kommentare und Trackbacks (7)


30.11.2010 | 17:58
von ReclaBoxler-3287222 | Regelverstoß melden
Warten Sie doch, bis der gerichtliche Mahnbescheid kommt, und widersprechen dem dann fristgerecht. Lassen Sie es auf einen Prozess ankommen, denn so wie die Sachlage aussieht, werden Sie den Prozess gewinnen.
Ich persönlich bezweifle aber, dass ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, denn da würden sich die Herrschaften nämlich ins eigene Fleisch schneiden.
Den Rat vom Verbraucherschutz kann ich nicht verstehen.

25.04.2011 | 10:40
von Bernd Unwichtig | Regelverstoß melden
Keine Panik - Provea glänzt seit Jahren durch Cold-Calls und diese dubiose Art der Vertriebsmethodik und "Kundengewinnung".

Ich würde dazu raten, die Briefe aufzuheben, aber darüber hinaus nichts zu tun. Wenn die Ware unbestellt kam, und so kommt sie bei Provea meistens, heben Sie sie auf und bieten Sie formlos per Postkarte die Rückholung an. Provea wird darauf nicht reagieren.

Ihnen kann nichts passieren. Sollte Provea oder eine ihrer Handlangerfirmen (i. d. Regel UGV Inkasso) tatsächlich einen Mahnbescheid schicken, ist diesem zu widersprechen und das wars.
Einen Prozess kann Provea nicht gewinnen, da keine Bestellungen oder Versandnachweise vorliegen und überhaupt die ganze Vertriebsmethodik in Deutschland unzulässig ist. Nicht ohne Grund wird das alles von der Schweiz aus betrieben.

Also - alles kein Problem oder Grund sich aufzuregen, höchstens über die Dreistigkeit, sich über in Deutschland geltende Regeln für den Fernabsatz hinwegzusetzen und dann mit Drohungen über Inkassofirmen herumzupoltern, die sich dafür einspannen lassen.
Aber über diese Branche lohnt es, kein Wort zu verlieren.

MfG

Bernd

03.05.2011 | 01:01
von §241a BGB | Regelverstoß melden
Provea (alias Miriale, Eleganzia, Tono, Atlas-Verlag) wird vielfach nachgesagt, dass sie unverlangt Waren verschicken und auch auf Kundenrücksendungen oder -kündigungen nicht reagieren. Das mit der Rücksendung ist gerade bei solchen Firmen ein Risiko, weil man die meist nicht beweisen kann.

Eine eindeutige Praxis ist die "Abofalle": Neukunden durch (oft unglaublich) günstige Angebote ködern, dann immer weiter unverlangt Ware mitsamt Rechnung schicken (dann nicht mehr so günstig). Auffällig auch viele Foreneinträge im Internet, die den überrumpelten Benutzern weismachen wollen, dass sie im Kleingedruckten Verpflichtungen eingegangen seien, die ansonsten aber die Firma als seriös hinstellen oder loben.

Rücksendemodalitäten fehlen meist; in den AGB werden Kunden aufgefordert, die Ware ausreichend frankiert in die Schweiz zu schicken, obwohl die Firma von Stützpunkten in Deutschland aus verschickt.

Oftmals KEIN ABO!

Bei Überprüfung der Angebote oder der AGB findet man allerdings oft nur Formulierungen wie:

Erkläre mich mit "Zusendung weiterer Angebote" einverstanden, die ich "selbstverständlich ablehnen" kann.

oder

"Gleichzeitig werde ich MIRIALE Kundin ohne weitere Abnahmeverpflichtungen und erhalte regelmäßig weitere Prospekte über Lieferungen, die ich bei Nichtgefallen problemlos überspringen kann." (MIRIALE = Provea-Marke für Damenunterwäsche)

Solche Sätze sind offenbar geeignet, bei vielen reingefallenen Kunden den Eindruck eines Abos und einer Zahlverpflichtung für unverlangte Ware zu erwecken. Aber: Es wird ganz klar nur die Lieferung von Werbematerial angekündigt, nicht von Waren. Natürlich kann man Angebote ablehnen (muss man aber nicht, um keinen Kaufvertrag einzugehen) oder Lieferungen überspringen (was man nicht bestellt, muss man ohnehin nicht abnehmen), aber daraus ergibt sich noch lange kein Prinzip "Schweigen ist Zustimmung" für unverlangte Waren mit Rechnung.

So was ist kein rechtsgültiges Abo, sondern unverlangte Lieferung, die man nach §241a BGB weder bezahlen noch zurück schicken muss!

Den Rat zur Teilzahlung würde ich im Normalfall dumm und gefährlich nennen, denn damit erkennt man in aller Regel die Forderung an, so unrechtmäßig sie auch sein mag - zumindest ist das bezahlte Geld wohl weg. Problem ist allerdings, dass sich der erfolgreiche Rückversand schlecht beweisen lässt -> Zeugen!

Achtung, dem gerichtlichen Mahnbescheid MUSS man in zwei Wochen widersprechen, sonst erkennt man automatisch die Forderung samt Zusatzkosten an! Ich würde aber bei denen keine Angst vor einem Prozess haben, die setzen wohl vor allem darauf, dass man entweder eingeschüchtert zahlt, den Widerspruch gegen den Mahnbescheid oder die Reaktion auf den Gerichtsbescheid versäumt (in letzterem Fall kann nach Aktenlage im Sinne des Klägers entschieden werden).

Grundsätzlich bei denen und ihren Inkassos allen wichtigen Schriftverkehr nur per Einschreiben - wer will denen beweisen, dass ein Widerspruch, eine Rücksendung oder Kündigung nicht wirklich angekommen ist?

11.10.2011 | 09:35
von Matthias | Regelverstoß melden
Die Provea SA macht fröhlich weiter, nun allerdings mit Inkassobüro bzw. Rechtsanwaltskanzlei Rainer Haas & Kollegen in Baden-Baden.

Mir wurde ebenfalls unaufgefordert Ware zugesandt, deren Einlagerung bzw. unfreien Rückversand ich dem Kundenservice anbot.

Nun bekam ich nach ca. einem 3/4 Jahr innerhalb von 10 Tagen Post vom Inkassobüro und gleich danach vom Rechtsanwalt, der sage und schreibe 90,45 Euro beitreiben will und mir ansonsten "ggf. einen Mahnbescheid" zu beantragen.

Soll ich das wirklich aussitzen? Die Versandadresse liegt in Deutschland, Nähe Lörrach, nur mit einer Postfachadresse.

17.04.2012 | 13:18
von Iris | Regelverstoß melden
Wir haben jetzt bereits schon den dritten Mahnbescheid erhalten. Obwohl wir überhaupt mit dieser Firma nichts zu tun hatten bzw. haben. Jedesmal haben wir diesem Mahnbescheid widersprochen (Frist 2 Wochen), dann alles kopiert und abgeheftet. Jetzt kam der vierte MAhnbescheid. Wir haben widersprochen und abgeheftet. Bisher brauchten wir noch nichts dagegen tun. Also weiter aussitzen und abwarten. Bisher ist noch nichts weiter gekommen.

25.04.2012 | 15:34
von Beate | Regelverstoß melden
Habe gerade versucht meine Kundennummer bei provea über Formular vom Kundenservice löschen zu lassen. Da wir in Deutschland 5-stellige Postleitzahlen haben, geht die e-mail garnicht erst raus! Hätte ich vorher im Internet nachgeschaut, hätte ich mich nie auf das Lockangebot für Neukunden eingelassen!

29.11.2012 | 11:27
von Manuel | Regelverstoß melden
Ich habe auch eine weitere Lieferung bekommen. Hilft es was, diese Lieferung als Retoure zurückzuschicken und den Rücksendequittung aufzubewahren?
Oder muss man sich wirklich jetzt innerhalb von 2 Jahren auf eine Mahnung einstellen.
MFG Manuel



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