Von Freaksshop beantwortete Beschwerde. | 2207 Views | 10.12.2010 | 11:13 Uhr
geschrieben von Gudrun Schreiber

Freaksshop (Telgte)

Keine Rückerstattung des Kaufpreises nach erfolgtem Widerruf

Bestell-/Kundennummer: SHOP-1451

Aufforderung zur Überweisung des noch ausstehenden Rückerstattungsbetrages nach erfolgtem Widerruf Bestellung SHOP-1451 vom 29.10.2010

SCHLAGWORTE


Guten Tag. Wir fordern Sie hiermit nochmals auf, den noch ausstehenden Rückerstattungsbetrag über 98,85 € (zusammengesetzt aus dem Kaufpreis der drei zurückgesandten Artikel sowie den uns entstandenen Rücksendekosten i. H. von 4,00 €) uns bis zum 20.12.2010 an die Ihnen im bereits erhaltenen Schreiben (beiliegend zur Rücksendung) mitgeteilte Bankverbindung vorzunehmen.

Der Widerruf für die genannten Artikel wurde ordnungsgemäß nach geltendem Widerrufsrecht (§ 355 BGB) sofort nach dem Erhalt der gelieferten Sendung am 11.11.2010 ausgesprochen und Ihnen per E-Mail mitgeteilt. Dieser Widerruf wurde uns von Ihnen am 13.11.2010 durch Ihre Antwort bestätigt. Der Widerruf erstreckte sich über die folgenden, von Ihnen gelieferten Artikel:

MCD Dungeon Explorer, 1, 24,95 EUR

MCD Space Adventure, 2, 69,90 EUR

Da alle drei Artikel als Neuware gekauft wurden, sich jedoch nicht wie von uns erwartet, in einem original verpackten (also versiegelten) Zustand befanden, wie dies bei Neuware mit beiliegendem CD Datenträger üblich sein sollte.

Die Sendung wurde laut dem Hermes Sendungsstatus Ihnen am 22.11.2010 ordnungsgemäß zugestellt, jedoch warteten wir bis heute vergeblich auf die Rückerstattung der oben genannten Summe (bestehend aus dem Kaufpreis der drei Artikel sowie den angefallenen Versandkosten für den Rückversand).

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Nachweis zur erfolgten Zustellung laut "Hermes Sendungsstatus"

[Empfänger, Sendungs-ID, Datum der Paketschein-Erfassung, Datum der letzten Bearbeitung, Letzter Sendungsstatus

48291 TELGTE, 0132211683491, 18.11.2010, 22.11.2010, Die Sendung wurde zugestellt]

Sollte innerhalb der gesetzten Frist (bis zum 20.12.2010) keine Rückerstattung an die Ihnen mitgeteilte Bankverbindung erfolgen, sehen wir uns gezwungen, unsere Forderung gerichtlich geltend zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

Anmerkung: Bis zum heutigen Zeitpunkt wurden mehrere Versuche der Kontaktaufnahme per Email bzw. Telefon von der genannten Firma erfolgreich ignoriert. Sollte keine Rückerstattung innerhalb der gesetzten Frist erfolgen, wird unser Anwalt hinzugezogen und die Forderung auf gerichtlichem Wege eingetrieben. Die zusätzlich entstehenden Kosten werden der Forderungssumme dann selbstverständlich aufgeschlagen.

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Meine Forderung an Freaksshop: Erstattung des Kaufpreises der zurückgesandten Artikel (i. H. von 94,85EUR) sowie der entstandenen Rücksendekosten (i. H. von 4,00EUR), ins. 98,85EUR


Firma hat geantwortet nach 16 Tage nach 16 Tage
27.12.2010 | 18:16
Firmen-Antwort von: Freaksshop
Abteilung: Reklamation

Es gab eine Verzögerung der Rücksendung, der wir freiwillig zugestimmt haben, da wir in der Vorweihnachtszeit extrem viel zu tun hatten und da ein Spiel sehr beschädigt zurück kam und wir lange überlegen mussten, ob wir das Spiel überhaupt zurücknehmen sollen! Freiwillig daher, da die Käuferin eine Widerverkäuferin ist (z. B. 6 mal Lords of Thunder für Mega CD)!

Das Geld wurde inzwischen kulanterweise zurückerstattet!

Wahrscheinlich war die Beschwerde ein Racheakt, da die Kundin bzw. der Ehemann unter zwei weiteren Kunden-Nrn gesperrt ist, was der Kundin bekannt war! Wir wurden durch einen anderen Vornamen und eine andere E-Mail Adresse überlistet! Auch war der Rückgabegrund lächerlich, da der Artikel in Deutschland nur ohne Versiegelung verkauft wurde! Wir haben mehrere hundert Exemplare gekauft! Alle Exemplare waren ohne Folie! Und wenn man einen besonderen Wert darauf legt, dass die Spiele versiegelt sein sollen, sollte man dies vor dem Kauf mit dem Verkäufer abklären!

Die 2 zusätzlichen Kommentare angeblicher Kunden sind lächerlich, da die Personen bei uns nicht bekannt sind. Sie haben keine Bestellung bei uns getätigt, und daher sind die Äußerungen unwahr und rufschädigend! Wir werden diese Äußerung per Anwalt prüfen lassen und ggf. rechtliche Schritte einleiten!

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Kommentare und Trackbacks (9)


10.12.2010 | 11:27
von Christoph Sodenau | Regelverstoß melden
Hatte auch vor kurzem schon unliebsame Bekanntschaften mit dem Laden. Scheint ja wohl, seit dem die Ehefrau (Ingrid Herfurth) den Laden übernommen hat, komplett den "Bach runtergegangen" zu sein, da der Laden früher (Mitte bis Ende der 90er, damals unter Bernd Herfurth) sogar richtig gut und zudem wirklich günstig war. Zeiten ändern sich.

13.12.2010 | 11:53
von Maria Kern | Regelverstoß melden
Hallo Ihr Lieben.

Da auch ich schon öfters Beschwerden über diesen Händler gehört habe, kann ich eigentlich jedem nur raten, dort einfach nichts mehr zu bestellen. Gerade Händler, die bei Bestellungen grundsätzlich nur Vorkassenbezahlung durch Banküberweisung anbieten, und nicht darüber hinaus sichere Online-Bezahldienste wie Paypal sollte man meines Erachtens grundsätzlich immer meiden. Wie es scheint, ist es bei diesem Händler durchaus Gang und gäbe ein unmögliches Geschäftsgebaren an den Tag zu legen (u. a. Artikel zu verkaufen, die gar nicht mehr nicht vorrätig sind, bzw. sich auch bei den Rücksendungen mit der Rückerstattung mehr als übertrieben, teilweise wochenlang Zeit lassen - wenn denn diese überhaupt erstattet werden). Kann also wirklich jedem nur empfehlen, erst mal dort einfach nichts mehr einzukaufen bzw. zu bestellen. Denke mal, dass wir nur auf diese Weise solchen Händlern beikommen können. Es kann wirklich nicht sein, diese Arroganz als normal zu akzeptieren. Daher Leute: wehrt euch und zeigt solchen Händlern die rote Karte!

14.12.2010 | 07:51
von Gudrun Schreiber | Regelverstoß melden
Wünsche einen allseits schönen guten Morgen.

1. UPDATE zum bisherigen Stand: In der Folgezeit nach der Eröffnung der Beschwerde in diesem Forum erfolgten nochmals zwei Email-Nachrichten an den betreffenden OnlineHändler, jeweils mit den bereits oben enthaltenen Darstellungen und der wiederholten Ankündigung gerichtlicher Schritte.

Mittlerweile kommt nun wohl langsam etwas Bewegung in die ganze Angelegenheit, da wir gestern nun gleich zwei Email-Nachrichten der betreffenden Firma erhielten. Selbstverständlich möchte ich diese umgehend mit euch teilen.

Am gestrigen Montag den 13.12.2010, 12:24Uhr erst einmal die Ankündigung der bevorstehenden Bearbeitung der Rücksendung mit folgendem Wortlaut:

--------------------------------------------------------------------
[Ihre Rücksendung
.
Von:
Freaks Shop - Onlineshop
.
Kontakt anzeigen
Guten Tag!
Wir werden heute Ihre Rücksendung bearbeiten! In der Vorweihnachtszeit ist extrem viel Stress, daher die Verzögerung!

MfG
Fa. Freak´s Shop]

-----------------------------------------------------------------

Nun gut "Stress" in der Vorweihnachtszeit kann an sicherlich auch als Verbraucher nachvollziehen, nur dann ist trotzdem eine Unverschämtheit, mit dieser kurzen Mitteilung erst einmal drei Wochen zu warten, und dabei anzunehmen, dass dies auch noch ok sei? Eine (vorgefertigte) Mitteilung zum Eingang und der anstehenden Bearbeitung der Rücksendung, sollte bei jedem halbwegs professionellen Händler durchaus innerhalb von 24Stunden nach dem Eingang derselben eigentlich möglich sein.
Wie man hier wieder einmal sieht, scheinen Verbraucher in Deutschland zum größten Teil derart "unmündig" zu sein, sich solche Vorgehensweisen gefallen zu lassen, sodass Händler/Firmen und weitere Institutionen diese Vorgehensweise durchaus immer zur Anwendung bringen (können).

14.12.2010 | 08:10
von Gudrun Schreiber | Regelverstoß melden
(Fortsetzung zum 1. UPDATE)

Der ersten Mitteilung folgte eine zweite Email um 19:33 Uhr mit dem folgendem Wortlaut:

--------------------------------------------------------------------
[Rückerstattung
.
Von:
Freaks Shop - Onlineshop
.
Kontakt anzeigen

--
Guten Abend!

Bitte um Mitteilung Ihrer Bankverbindung (inkl. Inhaber), damit wir das Geld zurückerstatten können!

Fa. Freak´s Shop

--
____________________________________________
Freaks Shop - Inh. Ingrid Herfurth
Hans-Geiger-Str. 20
D-48291 Telgte
Tel. ++49 - 2504 - 933013
http:// www.freaksshop.de
____________________________________________]

------------------------------------------------------------------

Insgesamt sieht dies auf dem ersten Blick durchaus nach einem kleinen Erfolg aus, jedoch möchte ich nochmals zu bedenken geben, dass die genannte Rücksendung immerhin nun ja bereits seit genau drei Wochen, sprich 21 Tagen bei der betreffenden Firma angekommen ist und dort ja auch in Empfang genommen wurde sein musste. Warum das simple Aufmachen eines Paketes (was im besten Falle 2 Minuten dauert) hier nun 21 Tage dauert, ist mir immer noch schleierhaft (selbst mit der fadenscheinigen Darstellung zum "Stress in der Vorweihnachtszeit"). Darüber hinaus lag dem Paket ein bereits von mir im Vorfeld erstellter Rücksendeschein mit der genauen Angabe der Bankverbindung bereits bei.

Insgesamt kommt mir nun der (meines Erachtens durchaus berechtigte) Verdacht, dass Rücksendungen (nicht nur) dort erst einmal "aus Prinzip" in die Ecke gelegt werden, um dann eventuell nach drei Wochen den Käufer erstmals anzuschreiben, dass die Rücksendung nun eingegangen ist und man leider jedoch noch die Bankverbindung benötigt (obwohl diese wie erwähnt der Rücksendung bereits beilag).

Nun muss ich wohl erst mal abwarten und sehen, ob die angekündigte Rückerstattung nun wirklich erfolgt und wenn ja, wie lange man sich dort nun auch für diese noch Zeit lässt. Ich kann nur nochmals betonen, dass wir uns als Verbraucher stärker für unsere Rechte einsetzen sollten, um Geschäftsgebaren dieser Art endlich der Vergangenheit angehören zu lassen. Wir leben in Zeiten, in denen der Verbraucher durchaus erwarten kann und auch sollte, dass Firmen ihr gesamtes Vorgehen danach auszurichten, dem Verbraucher zuvorkommend zu behandeln und diese vor allem als Grund- und Leitsatz für alles unternehmerische Handeln zu erkennen.

16.12.2010 | 18:32
von Leander Königsthal | Regelverstoß melden
Tja, wollte soeben bei dem Laden was bestellen und habe durch Zufall (oder wohl eher Glück) die Einträge über besagten Laden hier im Forum gefunden. Na, ich denke mal, ich werde die Bestellung dann lieber bei `nem anderen Laden aufgeben. Danke auf jeden Fall für eure Hinweise - ein wirklich exzellentes Forum übrigens. : )

21.12.2010 | 05:15
von Gudrun Schreiber | Regelverstoß melden
Wir erhielten am heutigen Dienstag (dem 21.12.) die Gutschrift der Überweisung über den Kaufpreis der zurückgesandten drei Spiele, jedoch noch immer nicht die Erstattung der durch die Rücksendung entstandenen Rücksendekosten in Höhe von 4,00EUR.
Nach §357 BGB trägt der Verkäufer die Kosten der Rücksendung, wenn der Warenwert der zurückzusendenden Artikel 40,00 EUR übersteigt - was in diesem Fall eindeutig vorlag, und zudem die Artikel alle per Vorkasse bezahlt wurden. Wir haben den Verkäufer somit nochmals aufgefordert, auch die nun immer noch ausstehende Summe (i. H. v. 4,00EUR) innerhalb der nächsten sieben Werktage bis zum 30.12. an die ihm bereits mehrmals mitgeteilte Bankverbindung zu überweisen.

Das Geschäftsgebaren dieses Ladens spricht ja wohl eine mehr als deutliche Sprache.

21.12.2010 | 05:59
von Gudrun Schreiber | Regelverstoß melden
Hier unser Schreiben vom 21.12.2010 zur Erstattung der noch ausstehenden Rücksendekosten:

------------------------------------------------------------------

+++ LETZTMALIGE AUFFORDERUNG UNSERERSEITS ZUR ERSTATTUNG DER NOCH AUSSTEHENDEN RÜCKSENDEKOSTEN +++

Guten Tag.

Hiermit fordern wir Sie nochmals auf, die ebenfalls NOCH AUSSTEHENDEN ENTSTANDENEN RÜCKSENDEKOSTEN IN HÖHE VON 4,00 EUR BIS ZUM 30.12.2010 an die Ihnen bereits mehrmals mitgeteilte Bankverbindung ZU ÜBERWEISEN. Wie Sie sicher wissen werden, obliegt BEI FERNABSATZVERTRÄGEN NACH §357BGB DIE KOSTEN DER RÜCKSENDUNG NACH WIDERRUF DER VERKÄUFER, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro übersteigt. Zudem hatten wir als Verbraucher die Gegenleistung zum Zeitpunkt des Widerrufs durch die Überweisung des Kaufbetrages per Vorkasse bereits nachweislich erbracht.

WIE SIE EBENFALLS WISSEN WERDEN, KOMMEN SIE SPÄTESTENS 30 TAGE NACH DER BELEGTEN RÜCKSENDUNG MIT DER RÜCKERSTATTUNG DES KAUFPREISES UND DER RÜCKSENDEKOSTEN IN VERZUG. Die Zustellung Rücksendung erfolgte (nachweislich) bereits am 22.11.2010 - die Fälligkeit zur Erstattung der noch ausstehenden Rücksendekosten wäre demnach in diesem Fall der 22.12.2010.

Sollten Sie bis zum 28.12. die noch ausstehenden Rücksendekosten nicht erstatten, sehen wir uns gezwungen, diese per gerichtlichem Mahnbescheid einzutreiben. Die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten (Verzugszinsen und Mahnbescheidskosten) würden in diesem Fall der Forderungssumme (i. H. v. 4,00) aufgeschlagen.

Sollten die noch ausstehenden Rücksendekosten getrennt erstattet wurden sein und innerhalb der nächsten Tage noch eintreffen, können Sie dieses Schreiben als Gegenstandslos betrachten.

Mit freundlichen Grüßen.

--------------------------------------------------------------------

21.12.2010 | 06:06
von Gudrun Schreiber | Regelverstoß melden
Hier unser Schreiben vom 21.12.2010 zur Erstattung der noch ausstehenden Rücksendekosten:

------------------------------------------------------------------

+++ LETZTMALIGE AUFFORDERUNG UNSERERSEITS ZUR ERSTATTUNG DER NOCH AUSSTEHENDEN RÜCKSENDEKOSTEN +++

Guten Tag.

Hiermit fordern wir Sie nochmals auf, die ebenfalls NOCH AUSSTEHENDEN ENTSTANDENEN RÜCKSENDEKOSTEN IN HÖHE VON 4,00 EUR BIS ZUM 30.12.2010 an die Ihnen bereits mehrmals mitgeteilte Bankverbindung ZU ÜBERWEISEN. Wie Sie sicher wissen werden, obliegt BEI FERNABSATZVERTRÄGEN NACH §357BGB DIE KOSTEN DER RÜCKSENDUNG NACH WIDERRUF DER VERKÄUFER, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro übersteigt. Zudem hatten wir als Verbraucher die Gegenleistung zum Zeitpunkt des Widerrufs durch die Überweisung des Kaufbetrages per Vorkasse bereits nachweislich erbracht.

WIE SIE EBENFALLS WISSEN WERDEN, KOMMEN SIE SPÄTESTENS 30 TAGE NACH DER BELEGTEN RÜCKSENDUNG MIT DER RÜCKERSTATTUNG DES KAUFPREISES UND DER RÜCKSENDEKOSTEN IN VERZUG. Die Zustellung Rücksendung erfolgte (nachweislich) bereits am 22.11.2010 - die Fälligkeit zur Erstattung der noch ausstehenden Rücksendekosten wäre demnach in diesem Fall der 22.12.2010.

Sollten Sie bis zum 28.12. die noch ausstehenden Rücksendekosten nicht erstatten, sehen wir uns gezwungen, diese per gerichtlichem Mahnbescheid einzutreiben. Die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten (Verzugszinsen und Mahnbescheidskosten) würden in diesem Fall der Forderungssumme (i. H. v. 4,00) aufgeschlagen.

Sollten die noch ausstehenden Rücksendekosten getrennt erstattet wurden sein und innerhalb der nächsten Tage noch eintreffen, können Sie dieses Schreiben als Gegenstandslos betrachten.

Mit freundlichen Grüßen.

--------------------------------------------------------------------

30.12.2010 | 15:10
von Gudrun Schreiber | Regelverstoß melden
Zweites UPDATE zum bisherigen Stand.

Die Rückerstattung der von uns getragenen Versandkosten zum Rückversand der Ware, die laut §357 BGB dem Verbraucher rechtmäßig zusteht (da der Preis der zurückgesandten Waren eine Wert von 40,00 EUR überstieg, sowie die Gegenleistung in Form unserer Bezahlung bereits zur Bestellung hin getätigt wurden), ist noch immer nicht eingegangen.

Die Spiele wurden in genau dem Zustand zurückgeschickt wie erhalten und wie beim Widerruf dem Verkäufer ebenso mitgeteilt. Das Artikel mit einem CD Datenträger in Deutschland bei einem Versandhändler unversiegelt verkauft bzw. verschickt werden ist unseres Erachtens nach zudem mehr als unüblich.
Die Artikel wurden zum Rückversand hin von uns sicher verpackt abgeschickt, so dass eine zusätzliche, vom Verkäufer hier angemerkte „Beschädigung“ praktisch ausgeschlossen werden konnte und dies daher sehr unglaubwürdig klingt (vor allem verglichen mit dem Zustand des „Paketes“, in dem die von uns bestellten Artikel ausgeliefert wurden.

Wie bereits erwähnt, wies das von uns erhaltene Paket des Verkäufers starke Beschädigungen auf, die sicherlich erst bei der Auslieferung entstanden, nichtsdestotrotz dennoch die mangelhafte Art und Weise der Verpackung des Verkäufers belegen, was übrigens ebenso die Nachbarin, bei der das besagte Paket ausgeliefert wurde, bestätigen kann. Diese Beschädigungen wurden dem Verkäufer zudem nach dem Erhalt der Ware unverzüglich mitgeteilt. Und nochmals ausdrücklich erwähnt: wäre die Sendung von uns in dem besagtem (beschädigten Zustand) zudem niemals angenommen wurden. Da der Verkäufer selber auch nur sehr schleppend auf Email Benachrichtigungen reagiert und das sogenannte Service/Bestell-Telefon zudem scheinbar nie besetzt ist, kann eigentlich wirklich nur jedem davon abgeraten werden, dort überhaupt zu bestellen.

Mit freundlichen Grüßen.



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