Durch Familienkasse Emden gelöste Beschwerde. | 1554 Views | 14.12.2010 | 12:26 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1624518

Familienkasse Emden (Emden)

Wo sind meine Unterlagen?

Einblicke… Meine Erfahrungen mit der Familienkasse Emden in chronologischer Reihenfolge.

SCHLAGWORTE

11.05.2009 Schreiben der Familienkasse

Weiterzahlung Kindergeld bis einschl. November 2009. Es wird darauf hingewiesen, dass nichts weiter zu veranlassen ist, wenn das Kind spätestens nach fünf Monaten ein FSJ aufnimmt. Erst dann sollen entsprechende Nachweise vorgelegt werden.

19.06.2009 Kind Abitur

01.08.2009 Kind Beginn FSJ

27.08.2010

Vordruck KG 5 (Erklärung zu den Einkünften und Bezügen) sowie Kopie des Abiturzeugnisses und Kopie des FSJ-Vertrags an Familienkasse geschickt.

02.09.2009 Schreiben der Familienkasse

Antrag auf Kindergeld v. 27.08.2009 (Eingang 31.08.2009) wird entsprochen.

17.05.2010 Schreiben der Familienkasse

Aufhebung der Bewilligung des Kindergeldes mit Ablauf Juli 2010 wegen Beendigung FSJ.

12.07.2010

Vordrucke KG 11a (Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz) sowie KG 5 zusammen mit Kopien der Ablehnungsbescheide Uni Siegen/FHS Potsdam und Kopie des Abiturzeugnisses an Familienkasse geschickt.

Ein Schreiben der Familienkasse auf Weitergewährung des Kindergeldes geht hier nicht ein, die Kindergeldzahlungen werden jedoch zu keinem Zeitpunkt eingestellt.

31.07.2010 Kind Ende FSJ

15.11.2010

Telefonische Anfrage bei Familienkasse, ob die Unterlagen v. 12.07.2010 dort eingegangen seien, wird verneint. Auf die Nachfrage, welche Unterlagen fehlen, wurde von der Call-Center-Mitarbeiterin lapidar geantwortet: ALLE!

Auch Nachfragen nach dem Verbleib der Unterlagen v. 27.08.2009 (nachweislich eingegangen) werden ignoriert, man hätte überhaupt KEINE Unterlagen.

Und! – Nein, einen Team- oder Abteilungsleiter könne ich auch nicht sprechen! Den Namen des für mich zuständigen Sachbearbeiters konnte/wollte mir die Dame nicht nennen. Es wird die Übersendung von neuen Vordrucken und Unterlagen angekündigt.

17.11.2010 Schreiben der Familienkasse

Anlagen: Vordrucke KG 5, KG 11a

22.11.2010

Vordrucke KG 5, KG 11a zusammen mit Kopien Ablehnungsbescheide Uni Siegen/FHS Potsdam sowie Kopie des Abiturzeugnisses an Familienkasse geschickt.

06.12.2010 Schreiben der Familienkasse

Anspruch auf Kindergeld kann noch nicht entschieden werden, da noch folgende Unterlagen fehlen:

  • Nachweis über das Ende der Schulausbildung
  • Nachweise über eigene Bemühungen um einen Studienplatz ab August 2010

08.12.2010 Telefonat mit Familienkasse, Herrn Kr.

Meine Nachfrage nach dem Verbleib der Unterlagen v. 22.11.2010 wurde von Herrn Kr. ignoriert. Mein Hinweis auf das Telefonat v. 15.11.2010 (in welchem mir genervt versichert wurde, es würden keinerlei Unterlagen vorliegen) wurde ebenfalls mit dem Hinweis auf fehlende Zuständigkeit abgeblockt.

08.12.2010

Kopier- u. Portoaktion, die Vierte:

- Kopie Abiturzeugnis

- Ablehnungsbescheide Uni Siegen/FHS Potsdam

(diesmal per Einschreiben/RS) an Familienkasse Emden geschickt.

Eine (hoffentlich nicht) endlose Geschichte…

Bei dieser Gelegenheit möchte ich nicht versäumen, der Familienkasse Emden ein großes Lob über ihr vorbildliches und kundenorientiertes Verhalten auszusprechen; ihre Servicefreundlichkeit und Kompetenz verdienen Anerkennung. Weiter so!

Nicht unerwähnt bleiben sollte auch der (vielleicht gewünschte) Synergieeffekt im Zusammenspiel mit den Portokosten der Deutschen Post AG.

Die professionelle Vorgehensweise der Familienkasse Emden sollte dem Amt und der Öffentlichkeit nicht vorenthalten werden, daher wird dieser Text im Bereich "Beschwerden, Lob und Anregungen" bei "www.arbeitsagentur.de" und im Verbraucherschutzportal "ReclaBox" eingestellt.

14. Dezember 2010

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Kommentare und Trackbacks (7)


14.12.2010 | 22:36
von ReclaBoxler-7128453
Dieser Kommentar wurde entfernt.

15.12.2010 | 00:50
von Der Moralapostel | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-7128453: Was ist denn daran konfus?

Das Kind hat das FSJ beendet und der Antrag auf (Weiter) Zahlung des Kindergeldes musste nun gestellt werden. Die dazu notwendigen Unterlagen bzw. Nachweise wurden durch die Familienkasse Emden (ist das nicht in Ostfriesland) verschlampt.

Wie überall in Deutschland ist das aber nicht die Schuld der Mitarbeiter, sondern des Antragstellers. Gleiches gilt übrigens auch umgekehrt: Ein Brief von der Behörde gilt als zugestellt, auch wenn dieser - aus welchen Gründen auch immer - gar nicht beim Empfänger landet.

Was lernen wir daraus? Die schwarze Karte hat immer der, der was vom Staat will. Anspruch haben und Anspruch durchsetzen sind in diesem Land halt zwei verschiedene Paar Schuhe.

19.12.2010 | 20:48
von ReclaBoxler-1624518 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachtrag vom 19. Dezember 2010

Ein Einstellen meiner Beschwerde im Portal der Bundesagentur für Arbeit ist weder bei den „Partnern vor Ort“ noch unmittelbar bei dem „Kundenreaktionsmanagement der Bundesagentur für Arbeit“ möglich und offenbar auch nicht gewünscht, die entsprechenden Links verweisen jeweils nach Ausfüllen der Formularfelder auf
https://null/nn_298074/SiteGlobals/Forms/Kontaktformular/Rubrik/IhreMeinung/KundenanfrageBA-Form,templateId=processForm.html.

Unter dieser Internetadresse wird niemand je eine Beschwerde einreichen können!

Der Rückschein meines Einschreibens v. 08.12.2010 kam am 10.12. unterschrieben zurück, - so weit so gut.

Die Zahlung des Kindergeldes zum 15.12.2010 wurde ohne Ankündigung eingestellt!

Telefonische Nachfrage bei der Familienkasse am 16.12.2010 wurde mit der gewohnten (Un)Freundlichkeit dahingehend beantwortet, dass Unterlagen noch nicht bearbeitet seien.

Da von der Familienkasse Emden keine Stellungnahme zu erwarten ist, richte ich mich an Sie als übergeordnete Behörde und bitte Sie, meiner Beschwerde nachzugehen.

Dieser Text wurde heute per eMail an

Nuernberg spider monkey arbeitsagentur.de
und als CC: an
Service-Haus.Kundenreaktionsmanagement spider monkey arbeitsagentur.de,
Familienkasse-Emden spider monkey arbeitsagentur.de

abgeschickt.


27.12.2010 | 13:59
von ReclaBoxler-1624518 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
EMail-Antwort vom 23.12.2010 von
Service-Haus.Kundenreaktionsmanagement spider monkey arbeitsagentur.de:
(...) Die zuständige Stelle der Familienkasse wurde aufgefordert, mich über den Sachstand in Kenntnis zu setzen und zu den Vorgängen Stellung zu nehmen. Sobald diesbezüglich eine Antwort vorliegt, werde ich Sie abschließend informieren (...)


30.12.2010 | 15:27
von ReclaBoxler-1624518 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
29.12.2010 Anruf von einem Herrn aus der oberen Etage der Familienkasse Emden:
Man räumt Fehler ein, entschuldigt sich, Kindergeldzahlungen werden rückwirkend ab November wieder aufgenommen und bis zum 25. Lebensjahr meiner Tochter bewilligt.


03.01.2013 | 16:44
von Annas Vater | Regelverstoß melden
Meine Antragsurkunde wurde von den Beamten der Arbeitsagentur Oldenburg sogar gefälscht: Ich hatte auf der rechten Seite (=Berechtigtenerklärung) unterschrieben. Nach Eingang bei der Arbeitsagentur wurde dort handschriftlch durch die Beamten der Agentur der Name meiner Frau eingetragen. Eine andere Beamtin verwies später dann auf die Nicht-Eindeutigkeit der Urkunde.

Solche Urkundenfälschungen/-manipulationen/-unterschlagungen sind bei der Arbeitsagentur die Regel.

10.03.2013 | 19:15
von Robin of LEXley | Regelverstoß melden
Es gibt wohl in keiner Organisation so viel Korruptionsdelikte wie in den der Bundesagentur für Arbeit. Die Wahrheit scheuen die Leute, die dort ihre Stunden absitzen, wie der Teufel das Weihwasser:

www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-jobcenter-verweigerte-aemterbegleitung-9001290.php

Gegen den Terror kommt ihr alleine nicht an

www.die-keas.org/ueberlebenshandbuch



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