1071 Views | 21.12.2010 | 14:36 Uhr
geschrieben von Torsten Flanhardt

DHL (Bonn)

DHL hat keine Paketkarten und stellt Nachnahmen nicht zu.

Die Bestellung der Ware erfolgte am 30.11.2010, Warenwert 59,99€ plus 4,50€ für Nachnahme. Das Paket kostet also 64,49€! Die erste Lieferung wurde nicht zugestellt, sondern ging ohne Benachrichtigung an den Absender zurück. Erst der Absender informierte mich. Die zweite Zustellung 304541180551 wurde nicht wie angekündigt am 14.12.2010 durchgeführt, sondern ging ebenfalls ohne Benachrichtigung zurück an den Absender. In beiden Fällen hat der Zusteller keine Paketkarte in den beschrifteten Briefkasten eingeworfen. Das scheint hier im Forum wohl häufiger der Fall zu sein.

SCHLAGWORTE

Es gibt einen Rechtsanspruch auf ordnungsgemässe Zustellung!
Nachdem ich in zahlreichen E-Mails bei DHL reklamiert habe, kam die Antwort vom ServiceCenter Monheim am 20.12.2010 verhältnismässig spät, weil das Paket ja schon am 15.12.2010 zurück an den Absender ging. Die Kosten für die wiederholte Zustellung trage ich nicht.
Sollte das Paket 304541180551 nicht bis zum 23.12.2010 mit einer PAKETKARTE im BRIEFKASTEN zugestellt werden (so dass ich es im Post-/DHL-Shop abholen kann), informiere ich das Kartellamt. Ich lasse dann die Zustell-Lizenz überprüfen!
Schliesslich hat DHL ja auch noch eine Aufsichtsbehörde.

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Meine Forderung an DHL: Paket muss bis zum 23.12.2010 mit Paketkarte zugestellt werden. Hole Paket dann im Postshop ab.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (1)


27.12.2010 | 17:48
von ReclaBoxler-7421423 | Regelverstoß melden
Sie sind doch, wenn ich das recht verstanden habe, der Empfänger der Sendung. Damit stehen Sie überhaupt nicht in einer Geschäftsverbindung mit DHL und können somit überhaupt nichts fordern.

Das ist Aufgabe des A B S E N D E R S.

Und wo gibt es einen Rechtsanspruch auf ordnungsgemäße Zustellung? Etwa in der DHL-Zustellungsverordnung oder dem DHL-Zustellungs-Strafgesetzbuch oder so?

Und Übrigens: Warum ging die Sendung sofort zurück?



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