H & H Automobile OHG (Fürth)
Unseriöse Geschäftspraktiken?
Gemeint ist das Autohaus H&H Automobile OHG in 90763 Fürth.
Sich an mündliche Verträge und Abmachungen zu halten, ist für diese Firma scheinbar ein Fremdwort.
Am 21.12.10 hatte ich unter der Festnetz-Nr. 0911/999 177 230 mit einem der Gebrüder H. den Kauf eines Kfz (BMW 316ti compact) vereinbart. Für den Geschäftsabschluss wurde der 22.12.2010 bis 13:00 Uhr vereinbart.
Ich verließ mich auf die in mobile.de und telefonisch gemachten Angaben. Eine Kauf- bzw. Verkaufszusage per E-Mail hatte ich auch angeregt. Herr H. meinte, eine Kaufzusage meinerseits genüge. Eine Kaufzusage per E-Mail über mobile.de erfolgte auch gleich im Anschluss. Eine Bestätigung bzw. Kopie dieser E-Mail habe ich von mobile.de bekommen.
Dem Bedürfnis zur nochmaligen Sicherstellung des Kaufs bin ich am 22.12.10 morgens um 8:15 Uhr gleich nachgekommen. Bei einem Telefonat mit einem der beiden Inhaber ließ ich mir die Sicherstellung zum Kauf des Fahrzeugs bestätigen.
Während des Telefonats ließ ich Herrn H. wissen, dass ich jetzt gleich zur Zulassungsstelle fahre, um mir ein Kurzzeitkennzeichen zu besorgen. Des weiteren wusste er auch, dass ich selbst Winterkompletträder mitbringe, weil das Fahrzeug nur mit Sommerreifen bestückt war. Dass meine Ankunftszeit bis spätestens 13:00 Uhr angedacht war, ist ihm auch bekannt gewesen. Eine Strecke von ca. 180 km lag vor uns. Meine Frau ist mitgefahren.
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Um ca. 11:45 waren wir noch 20-25 Km von der Ankunftsadresse Schwabacher Str. 434 entfernt. Ich rief wiederum bei H&H Automobile an, um mitzuteilen, dass wir in ca. 30 min. ankommen werden. Plötzlich wurde mir mitgeteilt, dass jetzt andere Interessenten das Fahrzeug kaufen wollen. Ich sagte, das kann nicht sein, man solle sich doch an die Vereinbarung halten. Ich wäre sowieso gleich da.
Bei H&H Automobile angekommen, hatte man mir dann nur noch mitgeteilt, dass das Fahrzeug an einen anderen Interessenten bereits verkauft sei. Von unserer Vereinbarung wisse man nichts.
Das wars dann wohl. Der Aufwand, Winterräder einzupacken, Kurzzeitkennzeichen zu besorgen und dann 180Km zu fahren, war somit völlig umsonst.
sollte der von Ihnen beschriebene Fall wirklich so gewesen sein, würde ich mir an Ihrer Stelle überlegen, nicht einen Anwalt aufzusuchen. Auch eine mündliche Kauf-/Verkaufszusage kommt meines Wissens nach einem Vertrag gleich. Aber für genaueres müssten Sie einen Sachverständigen zu Rate ziehen.
01.01.2011