Durch musicstar gelöste Beschwerde. | 1281 Views | 10.01.2011 | 19:51 Uhr
geschrieben von Alfred Flaccus

musicstar GmbH (Walluf)

Keine Reaktion auf Kündigung / Widerruf

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer: 10264392

Ich hatte bei der Firma Musicstar eine Probe-Abo unter dem Titel "Songflat Charts 14 Tage lang unverbindlich und völlig kostenfrei*". Innerhalb der Testphase könne "durch eine kurze Nachricht" widerrufen werden.

Abschluss 13.12.2010

Widerruf/Kündigung per Fax UND Mail durch mich am 21.12.2010, incl. Widerruf der Einzugermächtigung.

Rechnung und Abbuchung durch musicstar am 3.1.2011.

Telefonkontakt via Hotline nicht möglich (Dauerwarteschleife, dann Abbruch). Zwei weitere Mails/Faxe unbeantwortet (mit Fristsetzung).

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an musicstar GmbH: Erstattung des abgebuchten Betrages, Bestätigung der fristgerechten Kündigung


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (21)


11.01.2011 | 06:32
von Der Klabautermann | Regelverstoß melden
Tschaa, da hat wohl wieder jemand die AGBs nicht gelesen. Da steht wörtlich und in fetter roter Schrift:

*Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind (z. B. Downloads). *

www2.musicstar.de/agb.shtml

Hätten Sie die AGBs gelesen und geistig verarbeitet, wäre Ihnen klar gewesen, dass das "kostenlose" Angebot nur fürs Streaming gilt und nicht für den Download der Stücke.

12.01.2011 | 10:58
von Alfred Flaccus | Regelverstoß melden
Ich habe über eine PIZZA-Packung einen Gutschein über 10 € erhalten. Um diesen zu nutzen, musste man sich anmelden. Die 10 € wurden auch ordnungsgemäß gutgeschrieben. Weitere Stücke wurden NICHT verwendet.
Außerdem wirbt Musicstar, wie folgt: "Testen Sie jetzt (. ) 14 Tage unverbindlich und kostenfrei" Gleich darunter steht auf dem Button: "Einkauf fortsetzen und jetzt Songs runterladen!" Im Text steht außerdem, dass ich ALLE Leistungen der Flat kostenlos testen darf.

Selbstverständlich habe ich vorher auch die AGBs gelesen, aber wegen des o. g. Textes fühlte ich mich auch in Bezug auf den Download auf der sicheren Seite.

Meines Erachtens begründet also ein Download nicht das Zustandekommen eines Vertrages. Die Rücklastschrift habe ich (nach erneuter schriftlicher Fristsetzung) im übrigen gestern veranlasst.

12.01.2011 | 10:59
von Alfred Flaccus noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


12.01.2011 | 11:10
von Der Moralapostel | Regelverstoß melden
 spider monkey Alfred Flaccus: Ihr Problem war (bzw. ist), dass Ihnen offenbar der Unterschied zwischen Streaming und Download nicht geläufig ist, wie auch schon "Klabautermann" hier richtig angemerkt hat.

14 Tage lang umsonst Songs herunterladen? Wo soll's denn so was geben? Haben Sie schon mal erlebt, dass jemand was zu verschenken hat?

Gutschein in der Pizza-Packung. Das sagt ja schon alles. . .

Brrrrrrrrrrrr, #-{

12.01.2011 | 11:26
von ReclaBoxler-9618022 | Regelverstoß melden
 spider monkey Alfred Flaccus:
Es gibt ja den Spruch, wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Aber was nützt es, wenn man zwar lesen kann, aber das Gelesene nicht versteht?

12.01.2011 | 11:26
von Alfred Flaccus | Regelverstoß melden
Nun, diese speziell gebuchte Flat (7,95 € monatlich) beinhaltet nur den Download-Zugriff auf zehn Titel pro Woche (TOP-Ten-Downloads).

Das ist also sehr begrenzt.
Und nochmal: Ich habe diese Funktion gar nicht genutzt!

Ich habe lediglich den Gutschein eingelöst und der wurde auch ordnungsgemäß gutgeschrieben.

Was soll ich denn von dem oben zitierten "Original-Text" halten? Entweder ich kann ALLE Leistungen TESTEN oder eben nicht.
Angeboten wurden ALLE Leistungen der Flat - incl. Download eben, oder?

12.01.2011 | 11:33
von Alfred Flaccus | Regelverstoß melden
www1.musicstar.de/songflatcharts.shtml

Dort steht´s wörtlich: "Angebot gilt nur bei Abschluss eines musicstar Songflat Charts Vertrages. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 6 Monate und verlängert sich um jeweils weitere 6 Monate, falls keine rechtzeitige Kündigung erfolgt. Sie können die Leistungen der musicstar Songflat Charts 14 Tage lang kostenfrei und völlig unverbindlich testen. Es entstehen Ihnen dabei keinerlei Kosten. Innerhalb der 14-tägigen Testphase können Sie das Abonnement durch eine kurze Nachricht beenden. Die E-Mail ist an: service spider monkey musicstar.de zu richten. Nach Ablauf der 14tägigen Testphase bezahlen Sie monatlich nur 7,95 Euro."

12.01.2011 | 15:12
von ReclaBoxler-8299162 | Regelverstoß melden
 spider monkey Alfrad Flaccus.
Warum lassen sie den abgebuchten Betrag nicht einfach von ihrer Bank zurück holen? So wie ich das hier sehe, sind sie im Recht.
Allerdings sind "Recht haben" und "Recht bekommen" zwei Paar Stiefel.
Wenn sie darauf werten, dass die ihre Geld zurück bezahlen, dann warten sie vergeblich.
Wenn sie das Geld stornieren lassen, könnte eine Welle von Mahnschreiben mit Inkasso - und Schufaandrohungen folgen.
Die gingen mir aber erst mal am Allerwertesten vorbei.

12.01.2011 | 16:30
von Gustav Gans | Regelverstoß melden
Er hat natürlich kein Recht, wäre doch noch schöner.

Er kann die Kündigung nicht beweisen. Zieht er die Lastschrift zurück, muss er den Schaden bezahlen. Kann er das nicht, kommt er logischerweise in Erzwingungshaft.

12.01.2011 | 17:49
von ReclaBoxler-9430297 | Regelverstoß melden
 spider monkey Gustav Gans: Wieder so ein Schmierfink Marke "Gerd Mitleid".
Hör doch endlich auf, die Leute hier mit deinen Kommentaren zu belästigen.

21.01.2011 | 17:30
von ReclaBoxler-8305781 | Regelverstoß melden
Auf keinen Fall zahlen! Die Fa. Musicstar ist eine bekannte "Firma", der Geschäftsführer ist einschlägig bekannt. Ich habe einen Gutschein von Dailydeal eingelöst und bekomme nun eine Abo-Rechnung. Brief von Inkasso-Büro, Brief von Rechtsanwalt usw. Einfach alles ignorieren. Ein guter Freund von mir ist Richter am Landesgericht und hat mich über die Beweispflicht etc. aufgeklärt.
Ignorieren, bis der Mahnbescheid vom Gericht kommt - und dann sich freuen, denn dann wird es richtig teuer - allerdings nicht für den Abgezockten, sondern für die Fa. Musicstar, die am Ende auf allen ihren Kosten sitzen bleibt.
Leider gibt es zu viele, die das zahlen. Deshalb machen die auch immer weiter!
Also, das Wichtigste: LASST EUCH NICHT EINSCHÜCHTERN! (Auch nicht von den "Experten", die hier anscheinend von den einschlägigen Firmen solche Foren mittlerweile ebenfalls infiltrieren.)

03.02.2011 | 19:37
von Alfred Flaccus noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


11.02.2011 | 09:17
von Alfred Flaccus noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


06.03.2011 | 19:21
von Alfred Flaccus noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


25.03.2011 | 09:12
von Alfred Flaccus gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe mich an den Gutschein-Anbieter (Wagner-Pizza) gewendet und dann ging alles ganz schnell: drei Tage später hatte ich die Bestätigung einer fristgerechten Kündigung zum 26.12.2010.
Wagner selbst schreibt von "vorher nicht abgesprochenen Inhalten" auf der Musicstar-Website.


25.03.2011 | 15:20
von Gerd Pfeil | Regelverstoß melden
Freut mich, dass es zu einer Lösung gekommen ist. Die Unternehmen gehen manchmal unheilige Marketing-Allianzen ein, die sich dann als Bumerang herausstellen. Ich denke, Wagner hat seine Lektion gelernt, sich nicht mit windigen "New Media"-Angeboten mit "internationalem" Rechtsverständnis den Ruf zu versauen. Seriöse Unternehmen haben transparente Tarifmodelle und müssen sich nicht hinter AGB-Klauseln verstecken, weil künstlich Kostenfallen erzeugt wurden.

Anders ausgedrückt, ich muss mich sehr wundern, warum hier einige Leute eine Firma verteidigen, bei der man zunächst genau die AGB durchlesen muss, um nicht ungewollt zur Kasse gebeten zu werden. Das ist weder kundenfreundlich noch seriös. Verbraucherschutz geht anders und der ist nun mal Thema dieses Portals. "AGB nicht durchgelesen = selber schuld" ist eine reichlich kranke Argumentation auf einer Verbraucherschutzseite.

25.03.2011 | 20:58
von Kurt Meier | Regelverstoß melden
Was mir aufgefallen ist: Es ist wirklich eine Schande, dass hier einige User wie Klabautermann oder Moralapostel auch noch versuchen, die offensichtlich unseriösen Geschäftspraktiken der Firma zu verteidigen und den Beschwerdeersteller als blöd dastehen zu lassen. Hätten sich diese User mal selbst die Mühe gemacht, selbst das Schnupperangebot der Firma musicstar anzuschauen, so hätten sie gleich gesehen, um was für eine Art von Probeabo es sich handelt und dass dort klar und deutlich steht, dass dieses Probe-Abo innerhalb von 14 Tagen durchaus kündbar ist, ohne dass dem User Kosten entstehen. Es geht mir wirklich schlimm, wenn ich so was lese. Sich selbst größer zu machen, indem man andere klein macht, ist doch wirklich das allerletzte!

26.03.2011 | 09:54
von Alfred Flaccus | Regelverstoß melden
Noch mal ganz klar: Für den DOWNLOAD hatte ich einen Gutschein. Der DOWNLOAD wurde mir von Musicstar auch nie berechnet! Weitere Downloads nach Abschluss des PROBE-Vertrages habe ich NIE getätigt. Die einzige Aktion meinerseits nach dem KOSTENLOSEN Download war die Kündigung per E-Mail und Fax. Ergo: AGB-konform gehandelt, oder?

26.03.2011 | 14:36
von Kurt Meier | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-8730118
Leider scheinen auch Sie nicht viel mehr zu verstehen als Klabautermann und Co.

Was Downloads angeht, so ist klar, dass ich den Kauf eines Downloads nicht widerrufen kann wie andere Online-Käufe.
Wenn ich mir z. B. bei Amazon eine Kaffeemaschine bestelle, dann habe ich nach BGB ein Widerrufsrecht und kann den Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen und das Ding zurückgeben.

Was natürlich nicht geht, ist der Kauf von Musikdownloads und dessen Widerruf. Damit ist aber der normale Kauf von Downloads gemeint.
Selbstverständlich kann ich nicht 20 Download-Alben kaufen, die Titel herunterladen und dann den Kaufvertrag widerrufen und mein Geld wieder haben wollen. Aber das war ja auch überhaupt nicht das, was Alfred gemacht hat.
Er hatte ein Probeabo der "Songflat" abgeschlossen. Dabei waren die Bedingungen, dass er die Songflat 14 Tage ganz normal nutzen kann und dafür einen ermäßigten Preis (hier Null Euro) zahlen muss. Dabei darf er selbstverständlich auch die entsprechenden enthaltenen paar Songs herunter laden, genau dies ist ja die Leistung, die man mit dem Abo erkauft, so lange es läuft.

Zitat von der musicstar-Seite:
"Sie können die Leistungen der musicstar Songflat 14 Tage lang kostenfrei und völlig unverbindlich testen. Es entstehen Ihnen dabei keinerlei Kosten. Innerhalb der 14-tägigen Testphase können Sie den Service durch Deaktivierung der Songflat im Kundenbereich unter www.musicstar.de/mymusicstar/terminate.shtml oder durch Widerruf an musicstar in Textform (z. B. per Mail, Fax, Brief) beenden."

Da ist nichts verklausuliert oder sonstiges. Dies ist doch ganz eindeutig formuliert und sollte auch für Klabautermänner oder ReclaBoxler-8730118 verständlich sein.

Und solche ganz eindeutig auf der Seite formulierten Dinge kann man auch nicht durch Kleingedrucktes in den AGB wieder ins Gegenteil verkehren.

Also bitte nicht den normalen Kauf von Musikdateien mit der Songflat und dem zugehörigen Probeabo verwechseln!

 spider monkey Alfred Flaccus: Man schämt sich schon fast, für das, was andere User hier von sich geben.

26.03.2011 | 15:06
von Kurt Meier | Regelverstoß melden
Innerhalb der 14tägigen Testphase können Sie den Service durch Deaktivierung der Songflat im Kundenbereich unter www.musicstar.de/mymusicstar/terminate.shtml oder durch Widerruf an musicstar in Textform (z. B. per Mail, Fax, Brief) beenden.

"Innerhalb der 14tägigen Testphase. durch Deaktivierung. beenden"

Damit ist nicht gemeint, dass man bei Kündigung innerhalb der 14 Tage trotzdem die vollen ersten sechs Monate an der Backe hat. Beenden heißt hier "sofort beenden". Ansonsten machen auch die Formulierungen "kostenlos und unverbindlich testen" keinen Sinn.

Jeder Richter in Deutschland würde das genau so sehen. Aber das weiß auch musicstar, deshalb würden die das Geld auch nie gerichtlich einfordern.

Wie gesagt, es gilt nicht automatisch das, was irgendwelche Gestalten bei musicstar in ihren feuchten Träumen gerne hätten.

26.03.2011 | 15:12
von Kurt Meier | Regelverstoß melden
Übrigens, mehr Erfolgsaussichten hätte man bei musicstar vielleicht mit folgender Formulierung:

"Jetzt Songflat 14 Tage gratis!*"

und dann bei *:
Wenn Sie jetzt ein Abonnement der Songflat mit einer Laufzeit von mindestens 6 Monaten abschließen, erhalten Sie den Service nach Kündigung des Abos noch zwei Wochen gratis. Die Kosten für das Abonnement betragen xx Euro für 6 Monate. Das Abo verlängert sich um jeweils weitere 6 Monate, wenn es nicht yy Tage vor Ende gekündigt wird.

Das wäre eine ganz andere Formulierung, die könnte vielleicht auch vor Gericht Bestand haben, wenngleich vielleicht sogar hier manche Richter die Sache noch anders sehen würden.



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