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1281 Views | 10.01.2011 | 19:51 Uhr
geschrieben von Alfred Flaccus
Bestell-/Kundennummer: Kundennummer: 10264392
Ich hatte bei der Firma Musicstar eine Probe-Abo unter dem Titel "Songflat Charts 14 Tage lang unverbindlich und völlig kostenfrei*". Innerhalb der Testphase könne "durch eine kurze Nachricht" widerrufen werden.
Abschluss 13.12.2010
Widerruf/Kündigung per Fax UND Mail durch mich am 21.12.2010, incl. Widerruf der Einzugermächtigung.
Rechnung und Abbuchung durch musicstar am 3.1.2011.
Telefonkontakt via Hotline nicht möglich (Dauerwarteschleife, dann Abbruch). Zwei weitere Mails/Faxe unbeantwortet (mit Fristsetzung).
Meine Forderung an musicstar GmbH:
Erstattung des abgebuchten Betrages, Bestätigung der fristgerechten Kündigung
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
*Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind (z. B. Downloads). *
www2.musicstar.de/agb.shtml
Hätten Sie die AGBs gelesen und geistig verarbeitet, wäre Ihnen klar gewesen, dass das "kostenlose" Angebot nur fürs Streaming gilt und nicht für den Download der Stücke.
Außerdem wirbt Musicstar, wie folgt: "Testen Sie jetzt (. ) 14 Tage unverbindlich und kostenfrei" Gleich darunter steht auf dem Button: "Einkauf fortsetzen und jetzt Songs runterladen!" Im Text steht außerdem, dass ich ALLE Leistungen der Flat kostenlos testen darf.
Selbstverständlich habe ich vorher auch die AGBs gelesen, aber wegen des o. g. Textes fühlte ich mich auch in Bezug auf den Download auf der sicheren Seite.
Meines Erachtens begründet also ein Download nicht das Zustandekommen eines Vertrages. Die Rücklastschrift habe ich (nach erneuter schriftlicher Fristsetzung) im übrigen gestern veranlasst.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
14 Tage lang umsonst Songs herunterladen? Wo soll's denn so was geben? Haben Sie schon mal erlebt, dass jemand was zu verschenken hat?
Gutschein in der Pizza-Packung. Das sagt ja schon alles. . .
Brrrrrrrrrrrr, #-{
Es gibt ja den Spruch, wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Aber was nützt es, wenn man zwar lesen kann, aber das Gelesene nicht versteht?
Das ist also sehr begrenzt.
Und nochmal: Ich habe diese Funktion gar nicht genutzt!
Ich habe lediglich den Gutschein eingelöst und der wurde auch ordnungsgemäß gutgeschrieben.
Was soll ich denn von dem oben zitierten "Original-Text" halten? Entweder ich kann ALLE Leistungen TESTEN oder eben nicht.
Angeboten wurden ALLE Leistungen der Flat - incl. Download eben, oder?
Dort steht´s wörtlich: "Angebot gilt nur bei Abschluss eines musicstar Songflat Charts Vertrages. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 6 Monate und verlängert sich um jeweils weitere 6 Monate, falls keine rechtzeitige Kündigung erfolgt. Sie können die Leistungen der musicstar Songflat Charts 14 Tage lang kostenfrei und völlig unverbindlich testen. Es entstehen Ihnen dabei keinerlei Kosten. Innerhalb der 14-tägigen Testphase können Sie das Abonnement durch eine kurze Nachricht beenden. Die E-Mail ist an: servicemusicstar.de zu richten. Nach Ablauf der 14tägigen Testphase bezahlen Sie monatlich nur 7,95 Euro."
Warum lassen sie den abgebuchten Betrag nicht einfach von ihrer Bank zurück holen? So wie ich das hier sehe, sind sie im Recht.
Allerdings sind "Recht haben" und "Recht bekommen" zwei Paar Stiefel.
Wenn sie darauf werten, dass die ihre Geld zurück bezahlen, dann warten sie vergeblich.
Wenn sie das Geld stornieren lassen, könnte eine Welle von Mahnschreiben mit Inkasso - und Schufaandrohungen folgen.
Die gingen mir aber erst mal am Allerwertesten vorbei.
Er kann die Kündigung nicht beweisen. Zieht er die Lastschrift zurück, muss er den Schaden bezahlen. Kann er das nicht, kommt er logischerweise in Erzwingungshaft.
Hör doch endlich auf, die Leute hier mit deinen Kommentaren zu belästigen.
Ignorieren, bis der Mahnbescheid vom Gericht kommt - und dann sich freuen, denn dann wird es richtig teuer - allerdings nicht für den Abgezockten, sondern für die Fa. Musicstar, die am Ende auf allen ihren Kosten sitzen bleibt.
Leider gibt es zu viele, die das zahlen. Deshalb machen die auch immer weiter!
Also, das Wichtigste: LASST EUCH NICHT EINSCHÜCHTERN! (Auch nicht von den "Experten", die hier anscheinend von den einschlägigen Firmen solche Foren mittlerweile ebenfalls infiltrieren.)
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Wagner selbst schreibt von "vorher nicht abgesprochenen Inhalten" auf der Musicstar-Website.
Anders ausgedrückt, ich muss mich sehr wundern, warum hier einige Leute eine Firma verteidigen, bei der man zunächst genau die AGB durchlesen muss, um nicht ungewollt zur Kasse gebeten zu werden. Das ist weder kundenfreundlich noch seriös. Verbraucherschutz geht anders und der ist nun mal Thema dieses Portals. "AGB nicht durchgelesen = selber schuld" ist eine reichlich kranke Argumentation auf einer Verbraucherschutzseite.
Leider scheinen auch Sie nicht viel mehr zu verstehen als Klabautermann und Co.
Was Downloads angeht, so ist klar, dass ich den Kauf eines Downloads nicht widerrufen kann wie andere Online-Käufe.
Wenn ich mir z. B. bei Amazon eine Kaffeemaschine bestelle, dann habe ich nach BGB ein Widerrufsrecht und kann den Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen und das Ding zurückgeben.
Was natürlich nicht geht, ist der Kauf von Musikdownloads und dessen Widerruf. Damit ist aber der normale Kauf von Downloads gemeint.
Selbstverständlich kann ich nicht 20 Download-Alben kaufen, die Titel herunterladen und dann den Kaufvertrag widerrufen und mein Geld wieder haben wollen. Aber das war ja auch überhaupt nicht das, was Alfred gemacht hat.
Er hatte ein Probeabo der "Songflat" abgeschlossen. Dabei waren die Bedingungen, dass er die Songflat 14 Tage ganz normal nutzen kann und dafür einen ermäßigten Preis (hier Null Euro) zahlen muss. Dabei darf er selbstverständlich auch die entsprechenden enthaltenen paar Songs herunter laden, genau dies ist ja die Leistung, die man mit dem Abo erkauft, so lange es läuft.
Zitat von der musicstar-Seite:
"Sie können die Leistungen der musicstar Songflat 14 Tage lang kostenfrei und völlig unverbindlich testen. Es entstehen Ihnen dabei keinerlei Kosten. Innerhalb der 14-tägigen Testphase können Sie den Service durch Deaktivierung der Songflat im Kundenbereich unter www.musicstar.de/mymusicstar/terminate.shtml oder durch Widerruf an musicstar in Textform (z. B. per Mail, Fax, Brief) beenden."
Da ist nichts verklausuliert oder sonstiges. Dies ist doch ganz eindeutig formuliert und sollte auch für Klabautermänner oder ReclaBoxler-8730118 verständlich sein.
Und solche ganz eindeutig auf der Seite formulierten Dinge kann man auch nicht durch Kleingedrucktes in den AGB wieder ins Gegenteil verkehren.
Also bitte nicht den normalen Kauf von Musikdateien mit der Songflat und dem zugehörigen Probeabo verwechseln!
Alfred Flaccus: Man schämt sich schon fast, für das, was andere User hier von sich geben.
"Innerhalb der 14tägigen Testphase. durch Deaktivierung. beenden"
Damit ist nicht gemeint, dass man bei Kündigung innerhalb der 14 Tage trotzdem die vollen ersten sechs Monate an der Backe hat. Beenden heißt hier "sofort beenden". Ansonsten machen auch die Formulierungen "kostenlos und unverbindlich testen" keinen Sinn.
Jeder Richter in Deutschland würde das genau so sehen. Aber das weiß auch musicstar, deshalb würden die das Geld auch nie gerichtlich einfordern.
Wie gesagt, es gilt nicht automatisch das, was irgendwelche Gestalten bei musicstar in ihren feuchten Träumen gerne hätten.
"Jetzt Songflat 14 Tage gratis!*"
und dann bei *:
Wenn Sie jetzt ein Abonnement der Songflat mit einer Laufzeit von mindestens 6 Monaten abschließen, erhalten Sie den Service nach Kündigung des Abos noch zwei Wochen gratis. Die Kosten für das Abonnement betragen xx Euro für 6 Monate. Das Abo verlängert sich um jeweils weitere 6 Monate, wenn es nicht yy Tage vor Ende gekündigt wird.
Das wäre eine ganz andere Formulierung, die könnte vielleicht auch vor Gericht Bestand haben, wenngleich vielleicht sogar hier manche Richter die Sache noch anders sehen würden.