Rechtsanwälte Steeger (Berlin)
Arroganz und schlampige Buchhaltung?
Bestell-/Kundennummer: 00048-09/ratt/jj
2009 war ich mit einem Kaufvertrag zur Rechtsberatung bei einem Anwalt. Ich habe damals für die Beratung die stolze Summe von knapp über 1000 Euro in drei Raten, jeweils ausgelöst durch Rechnungen innerhalb der 14 Tage Frist bezahlt.
Eine der Rechnungen hat mein Mann von seinem Konto aus beglichen, er hat einen anderen Nachnamen als ich – ich nehme an, dies hat zu der Verwirrung geführt, obwohl Aktenzeichen und Rechnungsnummer ebenfalls angegeben waren.
Für diese Rechnung haben wir nun im Abstand von ca. sechs Monaten drei Mahnungen bekommen. Auf die erste Mahnung habe ich per Email reagiert und eine freundliche Mail verfasst, wobei ich den Kontoauszug in Kopie mitschickte und auch die angegebenen Daten verglich. Ich habe mich freundlich für die gute Beratung bedankt und um eine Rückmeldung gebeten. Die Emailadresse habe ich schon vorher für die direkte Kommunikation mit dem Anwalt genutzt, diese war also gültig und funktionsfähig.
Eine Antwort habe ich nie erhalten, stattdessen kam ca. sechs Monate später wieder ein Mahnschreiben. Auch darauf habe ich schriftlich und auch telefonisch reagiert (mit der Sekretärin gesprochen). Mal wieder den ganzen Vorgang hervorgekramt, ein Schriftstück verfasst und um Rückmeldung gebeten.
Wiederum sechs Monate später kam die Mahnung: Mit großer Verwunderung müssen wir feststellen, dass Sie auf unsere Mahnschreiben nicht regieren. Wir werden unsere Ansprüche Ihnen gegenüber gerichtlich geltend machen.
An diesem Punkt ist mir durchaus die Hutschnur geplatzt, da ich zwei sehr freundliche Schreiben verfasst habe, in denen ich jeweils im Anhang meinen Kontoauszug kopierte und mit höflich für die Beratung bedankte. Zu schreiben: "Sie reagieren nicht auf unsere Mahnschreiben" war einfach eine Frechheit! Wie soll man den Herren denn erreichen, wenn nicht über Telefon, E-Mail und Brief? Persönlich vorbeikommen? Alle Briefe waren auch persönlich vom Anwalt unterschrieben und keine "automatischen" Mahnungen.
Ich rief wiederum die Sekretärin an und bat diesmal nachdrücklich um Überprüfung und Rückmeldung. Bereits beim Telefonat ärgerte ich mich, kein Wort des Bedauerns über die Umstände und die wiederholt gemachten Fehler und nicht vorhandene Reaktion zu hören.
Nach ein paar Wochen erreichte mich dieses Schreiben: " In der vorbezeichneten Angelegenheit bestätigen wir den Eingang von 243,95 Euro.
Mit freundlichen Grüßen"
Das war alles…
Und alle Schreiben unterschrieben vom Anwalt persönlich.
Meine Frage: Gelten ab einer bestimmten Gehaltsstufe simple Höflichkeitsregeln nicht mehr, obwohl man als Dienstleister tätig ist?
17.01.2011 | 16:45
Abteilung: Beratung
Als Rechtsanwälte müssen wir das Mandatsgeheimnis wahren. Zum Gegenstand der Beratung und damit der Angemessenheit der Rechnung darf und will ich mich daher in einem Internetforum nicht äußern. Für ein persönliches Gespräch stehe ich als sachbearbeitender Anwalt hingegen jederzeit gerne bereit.
Richtig ist, dass alle unsere Rechnungen kurzfristig und vollständig bezahlt wurden. Allerdings konnte eine Zahlung erst nach über einem Jahr nach einem Telefonat mit dem Sekretariat von unserer Buchhaltung zugeordnet werden.
Ich bedauere, dass uns auf unsere Mahnung hin keine der dargestellten Emails/Briefe erreicht hat und das geschilderte erste Telefonat nicht aktenkundig ist. Sollte uns hier ein Fehler unterlaufen sein, bitte ich dies zu entschuldigen. Es macht auch uns bestimmt keine Freude, Mandanten zu mahnen und durch Vorgänge wie diese unsere inhaltliche Arbeit nachträglich zu entwerten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Thaetner, FA für Bau- und Architektenrecht
Aber Anstand? Welcher § war das denn noch?
Wie viele Stunden hat denn die "Beratung" gedauert? Sorry, aber das hört sich ja sogar nach Abzocke an.
Die Email wurde am 29. August verschickt, befindet sich noch in meiner "gesendete Nachrichten" box. Für Telefonat und Brief habe ich, wie es in der Natur der Sache liegt, leider keinen Nachweis.