Durch Rechtsanwälte Steeger gelöste Beschwerde. | 1731 Views | 12.01.2011 | 16:20 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2927858

Rechtsanwälte Steeger (Berlin)

Arroganz und schlampige Buchhaltung?

Bestell-/Kundennummer: 00048-09/ratt/jj

2009 war ich mit einem Kaufvertrag zur Rechtsberatung bei einem Anwalt. Ich habe damals für die Beratung die stolze Summe von knapp über 1000 Euro in drei Raten, jeweils ausgelöst durch Rechnungen innerhalb der 14 Tage Frist bezahlt.

SCHLAGWORTE

Eine der Rechnungen hat mein Mann von seinem Konto aus beglichen, er hat einen anderen Nachnamen als ich – ich nehme an, dies hat zu der Verwirrung geführt, obwohl Aktenzeichen und Rechnungsnummer ebenfalls angegeben waren.

Für diese Rechnung haben wir nun im Abstand von ca. sechs Monaten drei Mahnungen bekommen. Auf die erste Mahnung habe ich per Email reagiert und eine freundliche Mail verfasst, wobei ich den Kontoauszug in Kopie mitschickte und auch die angegebenen Daten verglich. Ich habe mich freundlich für die gute Beratung bedankt und um eine Rückmeldung gebeten. Die Emailadresse habe ich schon vorher für die direkte Kommunikation mit dem Anwalt genutzt, diese war also gültig und funktionsfähig.

Eine Antwort habe ich nie erhalten, stattdessen kam ca. sechs Monate später wieder ein Mahnschreiben. Auch darauf habe ich schriftlich und auch telefonisch reagiert (mit der Sekretärin gesprochen). Mal wieder den ganzen Vorgang hervorgekramt, ein Schriftstück verfasst und um Rückmeldung gebeten.

Wiederum sechs Monate später kam die Mahnung: Mit großer Verwunderung müssen wir feststellen, dass Sie auf unsere Mahnschreiben nicht regieren. Wir werden unsere Ansprüche Ihnen gegenüber gerichtlich geltend machen.

An diesem Punkt ist mir durchaus die Hutschnur geplatzt, da ich zwei sehr freundliche Schreiben verfasst habe, in denen ich jeweils im Anhang meinen Kontoauszug kopierte und mit höflich für die Beratung bedankte. Zu schreiben: "Sie reagieren nicht auf unsere Mahnschreiben" war einfach eine Frechheit! Wie soll man den Herren denn erreichen, wenn nicht über Telefon, E-Mail und Brief? Persönlich vorbeikommen? Alle Briefe waren auch persönlich vom Anwalt unterschrieben und keine "automatischen" Mahnungen.

Ich rief wiederum die Sekretärin an und bat diesmal nachdrücklich um Überprüfung und Rückmeldung. Bereits beim Telefonat ärgerte ich mich, kein Wort des Bedauerns über die Umstände und die wiederholt gemachten Fehler und nicht vorhandene Reaktion zu hören.

Nach ein paar Wochen erreichte mich dieses Schreiben: " In der vorbezeichneten Angelegenheit bestätigen wir den Eingang von 243,95 Euro.

Mit freundlichen Grüßen"

Das war alles…

Und alle Schreiben unterschrieben vom Anwalt persönlich.

Meine Frage: Gelten ab einer bestimmten Gehaltsstufe simple Höflichkeitsregeln nicht mehr, obwohl man als Dienstleister tätig ist?

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Meine Forderung an Rechtsanwälte Steeger: Eine Entschuldigung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
17.01.2011 | 16:45
Firmen-Antwort von: Rechtsanwälte Steeger
Abteilung: Beratung

Als Rechtsanwälte müssen wir das Mandatsgeheimnis wahren. Zum Gegenstand der Beratung und damit der Angemessenheit der Rechnung darf und will ich mich daher in einem Internetforum nicht äußern. Für ein persönliches Gespräch stehe ich als sachbearbeitender Anwalt hingegen jederzeit gerne bereit.

Richtig ist, dass alle unsere Rechnungen kurzfristig und vollständig bezahlt wurden. Allerdings konnte eine Zahlung erst nach über einem Jahr nach einem Telefonat mit dem Sekretariat von unserer Buchhaltung zugeordnet werden.

Ich bedauere, dass uns auf unsere Mahnung hin keine der dargestellten Emails/Briefe erreicht hat und das geschilderte erste Telefonat nicht aktenkundig ist. Sollte uns hier ein Fehler unterlaufen sein, bitte ich dies zu entschuldigen. Es macht auch uns bestimmt keine Freude, Mandanten zu mahnen und durch Vorgänge wie diese unsere inhaltliche Arbeit nachträglich zu entwerten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Thaetner, FA für Bau- und Architektenrecht

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Kommentare und Trackbacks (6)


12.01.2011 | 17:30
von ReclaBoxler-3912113 | Regelverstoß melden
Womöglich kennen sich die Herrschaften in Recht und Gesetz aus.
Aber Anstand? Welcher § war das denn noch?

12.01.2011 | 17:43
von ReclaBoxler-9430297 | Regelverstoß melden
Für eine "Beratung" 1000 Euro?
Wie viele Stunden hat denn die "Beratung" gedauert? Sorry, aber das hört sich ja sogar nach Abzocke an.

13.01.2011 | 14:16
von ReclaBoxler-4316121 | Regelverstoß melden
Ich meine, wir sollten uns hier nicht verzetteln. Die Beschwerdeführerin hat nicht die Zahlungshöhe, sondern das Verhalten der Kanzlei beanstandet. Und hier ist in erster Linie nicht die Buchhaltung, sondern die Leitung der Kanzlei angesprochen.

16.01.2011 | 17:06
von ReclaBoxler-2225619 | Regelverstoß melden
Rechtsanwälte Steeger, wir erwarten Ihre Reaktion!

20.01.2011 | 20:47
von ReclaBoxler-2927858 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es handelte sich tatsächlich um einen Wohnungskauf, den Inhalt der Beratung oder den Preis habe ich aber auch nicht zum Inhalt meiner Beschwerde gemacht.
Die Email wurde am 29. August verschickt, befindet sich noch in meiner "gesendete Nachrichten" box. Für Telefonat und Brief habe ich, wie es in der Natur der Sache liegt, leider keinen Nachweis.


18.05.2011 | 22:42
von Auch´n Kunde | Regelverstoß melden
Für die Beschwerdeführerin hoffe ich, dass wenigstens Ihre Beratung nicht so dilettantisch war wie der Schriftwechsel rund um die Zahlung.

18.11.2014 | 08:43
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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