TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)
Einwendung gegen Jahresabrechnung. Null Reaktion!
Bestell-/Kundennummer: 3284966
Einwendung Jahresabrechnung/Kunden Nr. : 3284966 – Ihr Schreiben vom 30.12.2010
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe bereits per Mail am 14.12.2010 und nochmals per Telefax am 6.1, da man ja telefonisch bei Teldafax auch nicht durchzukommen scheint, Einwendungen gegen meine Jahresabrechnung erhoben, da diese so nicht korrekt ist. Da ich aber bis heute keine Antwort erhalten, erhebe ich meine Einwendung nochmals auf diesem Weg und muss auch dabei sagen, dass es eine Frechheit ist, dass sich keiner rührt und es nicht für nötig gehalten wird mal eine Antwort zu schicken. Aber wenn bei euch eine Rechnung auf ist, seid ihr gleich dabei!
Bei der Jahresabrechnung wurde der Sonderabschlag in Höhe von 100 Euro nicht aufgeführt und auch nicht berücksichtigt, somit steht mir noch eine Auszahlung von o. g. Betrag zu.
Am 5. Januar 2011 habe ich Ihr Schreiben vom 30.12.2010 erhalten mit einer Zahlungsaufforderung in Höhe von 107,00 Euro für die Abschlagszahlung Januar.
Sie können meinen noch bestehenden Zahlungsanspruch in Höhe von 100 Euro mit dem Abschlag für Januar verrechnen und ich überweise noch die 7 Euro. Oder Sie überweisen mir unverzüglich die 100 Euro und ich werde dann nach Geldeingang den Abschlag in Höhe von 107 Euro überweisen.
Bitte teilen Sie mir zeitnah mit, wie verfahren werden soll.
7.1. Soweit der Kunde nach dem von ihm gewählten Tarif einen einmaligen Sonderabschlag als besondere Vorauszahlung zu leisten hat, ist diese fünf Tage nach Erhalt der Auftragsbestätigung fällig. Der Sonderabschlag wird nicht verzinst und dem Kunden bei Beendigung des Vertrags entweder erstattet oder mit Rü̈ckständen verrechnet.