Durch ab-in-den-urlaub.de gelöste Beschwerde. | 1687 Views | 18.01.2011 | 19:28 Uhr
geschrieben von Olaf Hebner

ab-in-den-urlaub.de (Leipzig)

"Ab-in-den-urlaub.de" Unister GmbH lockt mit Gutschein

Bestell-/Kundennummer: Buchung 904893

Ich habe von dem Anbieter "ab in den Urlaub.de" Unister einen Gutschein, den ich für eine Reise eingesetzt habe. Nur aufgrund des Gutscheins von 50 € habe ich bei der Fa. gebucht, ein Hotel für elf Tage mit Halbpension. Den Flug habe ich schon im Sommer direkt bei Easyjet gebucht.

SCHLAGWORTE

Beiliegend die Bediengungen von "Ab in den Urlaub" auf der Hompage: www.ab-in-den-urlaub.de/50EURO

Bedingungen:

einlösbar bei Ihrer nächsten Buchung auf ab-in-den-urlaub.de mit einem Mindestbuchungswert von 500 €

- ausgenommen sind Buchungen von reinen Linienflügen, sofern diese nicht mit einer weiteren Reiseleistung (z. Bsp. einem Hotelaufenthalt oder einer Mietwagenbuchung) kombiniert werden, Kombinationen von Linienflügen sind ebenfalls ausgenommen

- die Einlösung des Betrages muss sofort bei Buchung telefonisch oder online im Anmerkungsfeld unter „ Ihr Einlösecode“ angegeben werden

- keine Reduzierung des Gesamtreisepreises, die Auszahlung erfolgt ab dem Abreisetag der nächsten angetretenen Reise als Rückvergütung

- keine Barauszahlung ohne Reisebuchung

- keine Anrechnung des Betrages auf Stornokosten, im Falle einer Stornierung bleibt der Betrag für die nächste Reisebuchung weiterhin gültig

- pro Reisebuchung wird nur ein Betrag angerechnet, unabhängig von der Anzahl der mitreisenden Personen

- der Betrag ist nicht kombinierbar mit anderen Gutscheinen, Zuschüssen oder Rabattaktionen

- Weiterverkauf und Vervielfältigung nicht gestattet

Meine Reise kostet 954€. Nach Buchung der Reise kam prompt die Ablehnung der Gutscheinauszahlung bei Reiseantritt.

Begründung: "Sie haben eine Buchung mit Eigenanreise, keine Pauschalreise gebucht. Daher kommt der Gutschein nicht zur Anwendung."

Kann ich schlecht lesen oder was? Siehe oben Bedingungen von "Ab in den Urlaub" Absatz 2: "ausgenommen sind Buchungen von reinen Linienflügen". Steht da in den Bedingungen etwas von nur "Pauschalreisen"?

Ich habe mindestens sechs Mal per e. Mail eine Begründung angemahnt, auch mit Rückruf. Keine Antwort innerhalb von zwei Wochen. Man soll eben die kostenpflichtige Rückrufnummer wählen.

Erst als ich das E-Mailfach von der Fa. 100 fach gefüllt habe, kam die oben erwähnte Rückantwort.

Das war die letzte Buchung bei der Firma.

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Kommentare und Trackbacks (3)


18.01.2011 | 20:02
von Olaf Hebner gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma führt eine Kulanzerstattung durch. Ich fordere jedoch eine eindeutige Beschreibung der Bedingungen für die Gutscheinwerbung.
MFG
O.Hebner


19.05.2011 | 19:24
von C. Buchner | Regelverstoß melden
Als Insider muss ich sagen: Dieses Vorgehen ist üblich. Als ehemaliger Mitarbeiter im Kundensupport gab es eine Richtlinie, nach der Gutscheine nur im äußersten Notfall (Kunde ist sehr hartnäckig, droht rechtliche Schritte an) einzulösen sind. Bei vielen Kunden kommt man damit durch.

18.02.2012 | 07:56
von Olaf Hebner | Regelverstoß melden
 spider monkey von C. Buchner | Regelverstoß melden
Als Insider muss ich sagen, der Geldbetrag wurde bis heute nicht überwiesen.



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