834 Views | 19.01.2011 | 08:49 Uhr
geschrieben von Wolfram Stibal

Bundeszentralamt für Steuern (Bonn)

Abwälzung behördlicher Aufgaben bei der Umsatzsteuerrückvergütung

Seit 2010 wurde für die Unternehmer EU-weit ein neues Verfahren der Umsatzsteuerrückerstattung eingeführt. Dabei muss man/frau feststellen, dass kleine Unternehmer/innen, die sich die völlig überteuerte Technik nicht leisten können (Computer, Scanner, Internetanschluss usw.), eklatant benachteiligt werden.

SCHLAGWORTE

Zwischenzeitlich sind die Herrschaften, die Diäten abkassieren, so betriebsblind geworden, dass sie unfähig sind, ein postalisches Verfahren weiterhin zu ermöglichen. So hat ein Einzelunternehmer nur noch die Möglichkeit mit extrem hohem Kostenaufwand bzw. auch zusätzlichem Arbeitsaufwand, die Erstattung der Umsatzsteuer zu bewerkstelligen, oder er muss auf seine Erstattung verzichten. Hierbei sehe ich eine eklatante Benachteiligung und massive wirtschaftliche Schädigung des Einzelunternehmers.

Staatliche Programme egal welcher Art sind m. E. so zu gestalten, dass die Möglichkeit zur Bearbeitung des Unternehmers, die Erstattung, die Handhabung, das Verfahren so einfach und so kostengünstig wie nur möglich für den einzelnen Betroffenen ist und bleibt.

Dies sehe ich als Verpflichtung der Verantwortlichen. Dies scheint jedoch in dieser EU nicht mehr möglich zu sein. Papier-Bearbeitung und die Aufgaben der Behörde werden auf den Bürger, Klein- bzw. Einzelunternehmer und Unternehmer abgewälzt.

In dem Beschwerde Fall habe ich wie jedes Jahr ausländische Belege gesammelt und nach Frankreich an die entsprechende Erstgattungsstelle der Umsatzsteuer gesendet. Kosten Eur 15,00 für den Versand. Unbearbeitet erhielt ich die Belege zurück, mit dem Hinweis eine Papierbearbeitung sei nicht mehr möglich und man hätte sich an die zuständige Stelle des Bundesamtes für Steuern in Deutschland zu richten. Dort wurde ich darauf hingewiesen, wenn ich die Bedingungen der Rückerstattung nicht erfülle, dann erhalte ich auch keine Umsatzsteuer zurück.

Ich wäre gezwungen, dieses zeit- und kostenintensive Verfahren für mich mitzumachen. Man sei nicht mehr in der Lage, Papier zu verarbeiten. So hätte ich jeden einzelnen Beleg einzuscannen, vorher müsste ich mich noch anmelden, beim Bundesamt für Steuern (man stelle sich dieses Wunder vor: "es wurde gesagt, die Anmeldung ist kostenlos", dann könnte ich die Belege elektronisch einschicken. Dass aber bereits die Grundlage für dieses Verfahren ein Vermögen kostet, ist denen egal. Kurzsichtige und unfähige der Realität abgerückte Politiker haben diesen Wahnsinn zu Abstimmung gebracht. Darunter auch unsere EU-Politiker, die sich aus dem Bürgersteuertopf ohne jegliche Skrupel frei bedienen.

Es ist eine Unverschämtheit, dass mit dem Bürger, dem Unternehmer auf diese Art verfahren wird.

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Meine Forderung an Bundeszentralamt für Steuern: Weiter Bearbeitung der Belege im Papierverfahren, sofortige Erstattung der im Ausland bezahlten Umsatzsteuer


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Kommentare und Trackbacks (27)


19.01.2011 | 09:53
von ReclaBoxler-4528423 | Regelverstoß melden
Na, übertreiben Sie nicht etwas? Offensichtlich haben Sie die Technik bereits. Das dürfte wohl inzwischen für alle Betriebe gelten.

Weiterhin wird meines Wissens in Deutschland bereits mehrere Jahre die Umsatzsteuererklärung nur noch online angenommen.

Grundsätzlich müssen auch Steuerverwaltungen so effektiv wie möglich mit den Geldern der Allgemeinheit umgehen. Dazu gehört sicherlich auch die Einrichtung von elektronischen Verfahren.

Ob das im konkreten Fall sinnvoll ist, kann und will ich hier überhaupt nicht diskutieren.

Mich erstaunt nur, dass Ihre Beschwerde nicht in irgend einer Tageszeitung (auf Papier) erschienen ist. Dass sie hier über elektronische Medien platziert wurde, macht mich stutzig und ich frage mich, ob sie nicht etwas heuchlerisch ist. Denn offensichtlich steht Ihnen die entsprechende Technik zur Verfügung und es kann keine Rede davon sein, dass I H N E N die Grundlage des Verfahrens ein Vermögen kostet.

Nichts für ungut.

19.01.2011 | 10:25
von Der Moralapostel | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-4528423: Vielleicht hat Herr Stibal seine Beschwerde ja in einem Internet-Café verfasst. Wer weiß das schon?

Nun, Scherz beiseite. Sie haben recht, denn es ist wohl nicht davon auszugehen, dass Herr Stibal seinen Betrieb noch wie im 19. Jahrhundert führt.

Allerdings sind es für Herrn Stibal wohl die Relationen, an denen er verzweifelt. Wenn 15,- EUR Versandkosten schon eine Erwähnung wert sind, dann bewegen sich die Anschaffungskosten für das erwähnte Equipment schon in astronomischen Höhen (zumindest für Herrn Stibal). Aber letztendlich wird er keine andere Wahl haben, es sei denn, er verzichtet auf die Rückzahlung der USt.

20.01.2011 | 10:45
von Wolfram Stibal | Regelverstoß melden
Hallo liebe Kommentatoren, es geht bei dieser Sache nicht um 15,00 Euro, das ist ja preisgünstig, nein, es geht darum, dass man jeden Monat für diese Sache einen Internetanschluss zu bezahlen hat, Kosten für die Datensicherheit zu tragen hat in Form von Virusprogrammen, die Hardware zulegen muss, von der Haltbarkeit dieser wollen wir gar nicht reden. Insbesondere dann ,wenn Sie einen PC benötigen, der brisante Daten von Kunden enthält. Dabei ist der beste Virenschutz, sie verbinden den gar nicht mit dem Internet - folglich brauchen Sie 2 x die Hardware (u. a. startet schon vorher monatliche Kostenexplosion für den Klein- bzw. Einzelunternehmer). Außerdem ist es völlig unverständlich, dass man mit einem Faxgerät, welches die Papiere in PDF-Formate umwandelt, dies nicht auch vom Bundeszentralamt für Steuern, die mit PC empfangen, geprüft und weitergeleitet werden könnte.
Nein, hier hat die PC-Lobby, mit einseitigen nur an ihren zukünftigen Profit nachdenkenden Beratern zugeschlagen. Oder haben die Politiker selbst nicht überlegt. Wer nur solche beschränkten Möglichkeiten zulassen kann, der ist es nicht wert, gewählt zu werden. Geistige Flexibilität und den Überblick auf das vorhandene, kurz gesagt, an der Realität zu bleiben und alles zu vereinfachen, das ist bis heute nicht gelungen. Selbstgefällige Reden über Vereinfachungen platzen bei unseren Regierungen wie Seifenblasen. Zum Experimentierkarnikel der sogenannten "Elite" sind die Bürger geworden - geprüft wird nichts mehr, dazu wird mehr als mangelhaft (6-) beraten und betreut, um sich selbt Kosten einzusparen, mit dem Vorwand, dies würde mit der Pflicht Steuergelder zu sparen, einhergehen. Ja und Nein, den Mist hat der Bürger finanziell auszubaden. Klar ist es hervorragend, wenn tausende Klein- und Einzelunternehmer die Umsatzsteuerrückvergütung nicht oder nur mit großem Kostenaufwand durchführen können. Einmal bleibt die Steuer dem Staat erhalten, die vom Unternehmer im Ausland geleistet wurde, obwohl diese vom Staat geschuldet ist, zum anderen kassiert der eigene Staat an den Mehrwertsteuer für diese Aufwendungen. So schlägt man mehrere Fliegen mit einer Klappe. Dem Bürger das Geld sparen vorzugauckeln und gleichzeitig durch die Hintertür mehr abzukassieren.

20.01.2011 | 18:05
von ReclaBoxler-6614464 | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Herr Stibal,

nun hören Sie mal langsam auf, ewig über den angeblich so hohen Kostenaufwand für (Ihr) Unternehmen zu jammern.

Tatsache ist und bleibt, dass elektronische Verfahren letztendlich zu Einsparungen in den entsprechenden Verwaltungen führen und damit auch für uns als Bürger Kosten eingespart werden.

Warum soll ich letztendlich als Steuerzahler die durch Ihre Forderungen entstehenden höheren Kosten tragen? Und das nur, weil Sie mit Ihrer Ansicht im letzten Jahrtausend stehen geblieben sind?

Ihre Meinungsäußerungen über Lobbyisten und Politiker teile ich. Während Sie jedoch von den Politiker fordern, dass auch sie an den Strukturen der Vergangenheit festhalten sollen, sehe ich es gerade umgekehrt. Ich werfe diesen Herrschaften mangelnde geistige Flexibilität zu.

Ansonsten täten Sie mir Leid, wenn Ihr vorangegangener Beitrag wirklich Ihrer tatsächlichen Meinung entspricht.

19.02.2011 | 18:49
von Wolfram Stibal noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


21.02.2011 | 13:33
von Wolfram Stibal | Regelverstoß melden
Ich wüsste nicht, dass ich die Kosten für unfähige Politik sowie schwachsinnige Regelungen zu übernehmen hätte. Schließlich bin ich nicht der Sklave, aber so stellt sich jetzt diese Angelegenheit heraus. Ihre Unfähigkeit, Borniertheit und Engstirnigkeit sowie mangelhaftes Vorstellungsvermögen bezüglich ihrer Aussage "JAHRTAUSEND" zeigt mir überdeutlich, welcher bürokratischen Substanz sie angehören. Deutsche Schulnote 6 -, d. h. ungenügend mit minus. Mehr kann ich nicht zuteilen.

21.02.2011 | 21:09
von Wolfram Stibal | Regelverstoß melden
Interessant, aber ohne den Namen öffentlich zu nennen. So stelle ich mir genau unsere Politiker vor. Nur nicht öffentlich in Erscheinung treten. Aber Deutsche Leisetreter gibt zu Hauf, und Ja-Sager ohne Ende.
Einen schönen Tag noch

21.02.2011 | 21:14
von Wolfram Stibal noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Alles, was die verzapfen, können die sowieso nicht zugeben. Wir haben ständig mit Behörden zu tun - da kommen Ausreden und Ausflüchte, die grenzen nicht mehr an geistigem Wahnsinn, sondern an Unfähigkeit.


22.02.2011 | 09:35
von Wolfram Stibal | Regelverstoß melden
Nach Stunden langen Telefonaten mit dem BZSt kommt nun heraus, dass eine entsprechende EXEL-VORLAGE existiert. Allerdings haben nach einem Jahr der Einführung kaum Mitarbeiter darüber Kenntnis. Mehrmalig musste man den Text der BZSt eigens verfassten Information vorlesen. Zu dieser Unkenntnis kommt dazu, dass die Datei nicht einmal öffentlich zugänglich ist, sondern nur über den geschützten Bereich zu finden ist. Dazu noch eine dilettantische Vorlage, in der nicht einmal die einzelne Felder entsprechend der Nutzung formatiert sind, z. B. Datumsfeld im Format Datum. Als weiteres muss man die Unfähigkeit der Nutzung unterhalb EXEL 2003 sehen. Dabei handelt es sich um eine "einfachste Tabelle". Wenn man den Umfang dieser Monster-Vorlage sieht, überkommt einen die Übelkeit. Da schon eine Umsatzsteuer-ID-Nummer oder SteuerNr. der Verkäufer Fa. im EU-Ausland existiert, für was soll dann noch die Adresse der Fa. mit Hausnummer, Postleitzahl Ort - fehlt noch, welche Farbe hatte denn der Einkauf grün, gelb oder schwarz-weiß gestreift, angegeben werden?
Des weiteren soll noch u. a. die Rechnungsnummer eingeschrieben werden und gleichzeitig soll der Beleg über eine höhere Summe als Scan-Datei mitgesendet werden. Auch hier wird die Funktion auf den Umsatzsteuer-Rückfordernden abgeschoben!
Die EXEL-Vorlage-Entwickler nebst den bürokratischen Ja-Sagern, die neben dran stehen, sollten reihenweise rausgeschmissen werden. Unfähigkeit kann man weder in der freien Wirtschaft gebrauchen und schon gar nicht in einer sogenannten führenden und leitenden Bürgerverwaltung. Jeder ungelernte Autodidakt, der ein einziges Mal eine EXEL-Tabelle erstellt, ist kreativer und verfügt über mehr Kenntnisse und Logik, um vereinfachte Vorlagen zu erstellen.
Aber bürokratisch mit 5 Durchschlägen! - jetzt in EDV-Form bitte - nur so hat es seine Richtigkeit. Und noch am besten fünf Mal mit Zertifikat unterschrieben, damit die Unterschrift für die Unterschrift der Unterschrift auch tatsächlich Gültigkeit hat, sonst bekommt man sein bezahlte Umsatzsteuer nicht zurück.
Noch eins: Verantwortlich, dass dieser Datei funktioniert, ist übrigens der Anwender, wenn Sie die Nutzungsbedingungen (FAQ) lesen ,schleichen sich die kreativen Entwickler. Diese übernehmen nämlich keinerlei Verantwortung für ihre Monster EXEL-Datei-Vorlagen.
"Kündigung dieser IT-Spezialisten oder in den Keller versetzen, zur Ablagetätigkeit, - ach Verzeihung Papier-Ablage ist ja vom letzten Jahrtausend. Hier fehlt absolut die Eignung, etwas zu vereinfachen".

Wie schön und einfach war doch die Papier-Vorlage aus dem letzten Jahrtausend - wie wahr, da wurde 1. nach einer nachvollziehbaren Nummerierung gefragt (1,2,3 usw.), dann 2. nach der UStIDNr. des Verkäufers und 3. nach dem zu erstattenden UST-Betrag und das wars, als letztes wurde der Papier-Beleg noch beigefügt, die eigene USTIDNr. stand schon auf dem Antrag, und mehr ist auch nicht erforderlich, anonymer Kommentator?

22.02.2011 | 20:43
von Wolfram Stibal | Regelverstoß melden
Die Dateien, die von BZSt zur Verfügung gestellt werden, sind absichtlich oder unabsichtlich nicht mehr für jeden bearbeitbar. Selbst Steuerberater stehen vor einer unlösbaren Aufgabe. Die Anforderungen für den Antragsteller sind soweit in die Höhe getrieben worden, dass viele Einzelunternehmer sich dieses Erstattungsverfahren nicht mehr zumuten, geschweige denn überhaupt durchführen können. Die Absicht ist berechnet, um soviel Steuern wie möglich nicht erstatten zu müssen. Somit wird der Einzelunternehmer bzw. der Kleinunternehmer bewusst um die Rückerstattung seiner im Ausland bezahlten Umsatzsteuern gebracht. Dies ist in alle Richtungen zu sehen. Vom EU-Land nach Deutschland und für den im EU-Land ansässigen von Deutschland nach dem Heimatland.
Dies ist ein klarer Fall für den Bund der Steuerzahler und die AKTE-Sendung.

23.02.2011 | 07:31
von ReclaBoxler-3554108 | Regelverstoß melden
 spider monkey W. S. 21.02, 21.:09:
Hätte es was gebracht, wenn als "Absender" gestanden hätte "Peter Müller" oder "Willi Schmitz"? Hättest du dann den "Beweis", dass die Namen "echt" sind? Erst nachdenken, wie "Einer vom letzten Jahrtausend" schon schrieb.

23.02.2011 | 08:00
von Wolfram Stibal | Regelverstoß melden
Danke, aber das "Du" habe ich Ihnen bisher nicht angeboten. Ich bleibe dabei, das Machwerk, das aufgebaut wurde, hat nur einen Sinn und Zweck kleineren Unternehmen das Leben so schwer und teuer wie möglich zu machen. So verhalten sich Diktatoren, deshalb "RAUS" mit Ihnen aus der verwaltenden und durchführenden Politik.

23.02.2011 | 08:54
von ReclaBoxler-4133233 | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Herr Stibal,

die von Ihnen beklagten Probleme habe ich nicht, obwohl ich regelmäßig Geschäftsbeziehungen mit dem Ausland habe.

Zwischenzeitlich habe ich jedoch den Eindruck, dass Sie unter Verfolgungswahn leiden. Sie unterstellen staatliche Stellen, dass sie rechtswidrig (diktatorisch) handeln, um Ihnen Ihr sauer verdientes Geld aus der Tasche zu ziehen. Diejenigen Kommentatoren, die Ihnen zu Recht vorwerfen, dass Sie anscheinend im vergangenen Jahrtausend stehen geblieben sind, bezeichnen Sie in völliger Realitätsverkennung als unfähig, engstirnig, borniert, als Leisetreter und Jasager.

Sie sollten mal darüber nachdenken, ob Sie mit Ihrem "kleineren Unternehmen" vielleicht überfordert sind und daraus dann möglicherweise Konsequenzen ziehen.

Mit Jammern und Lamentieren werden keine Probleme gelöst.

26.02.2011 | 12:33
von Wolfram Stibal | Regelverstoß melden
Schön für Sie, dann darf ich Sie bitten, mir eine funktionstüchtige Vorlage zu senden. Meine eMail-Adresse über Internet-Cafe kennen Sie ja.
Jedoch stellt sich die Angelegenheit inzwischen so dar, dass der hinzugezogene EDV-Spezialist es nicht fertig gebracht, diese Datei an das Bundeszentralamt zu senden. Die Datei lässt sich nicht einmal verschicken. Das wird schon verweigert.

Jedenfalls habe ich ein Schreiben an den Bund der Steuerzahler geschickt, um eine Musterklage gegen die Machwerksfanatiker einzuleiten.
Ich und andere haben schlicht weg die "Nase voll von diesem Murks".

"Es gibt für Sie keine Entschuldigung und "keine Immunität, selbst wenn Ihr auf Befehl handelt. Ihr habt die Pflicht, ungesetzlichen Befehlen den Gehorsam zu verweigern", appelliert sogar die Menschenrechtsorganisation.
Deshalb ist es nicht nur allein damit getan, dass Sie diktatorisch irgendwelche Anforderungen an Formalitäten aufstellen können. Machen Sie, dass Sie rauskommen aus der Verwaltung und aus der Politik

26.02.2011 | 12:35
von Wolfram Stibal noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wie von Behörden zu erwarten, ist keine Reaktion.


27.02.2011 | 10:08
von Wolfram Stibal | Regelverstoß melden
Ergänzend zu Mehrwertsteuererstattung füge ich noch ein, dass nicht nur das die Verfahrensanforderungen völlig überzogen ist. Nein, selbst Schäuble gibt die Anweisung, die Umsatzsteuer-Kontrollen bei der Betriebsprüfung zu verschärfen. Fehler in den Rechnungen bedeuten, dass dem Unternehmer der Umsatzsteuerabzug aberkannt wird, um eindeutig mehr Steuern den Bürgern und Unternehmern zu entziehen. Aber selbstverständlich verursachen die Ideenentwickler dieser Machwerke keine Fehler, die sind natürlich fehlerfrei zu Lasten der Bürger und Unternehmer.

28.02.2011 | 14:50
von Nicolai Wellenstein | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Nicolai Wellenstein Hallo zusammen,

auch ich kann nicht nachvollziehen, das eine Vorlage unter Verschluss gehalten wird.

 spider monkey ReclaBoxler-4133233:
Zitat: "die von Ihnen beklagten Probleme habe ich nicht, obwohl ich regelmäßig Geschäftsbeziehungen mit dem Ausland habe."

Wie machen Sie es denn, dass Sie keine Probleme haben?

Wie Herr Stibal geschrieben hat, hatte er und sein Berater bis Ende 2009 keine Probleme, weil er seinen Erstattungsantrag auf Papier abgeben durfte. Diese Formalien sind 2010 nicht mehr möglich.
Diese Anforderungen stellen für Einzelunternehmen, die der Inhaber ohne weiteres Personal betreibt, m. E. eine unbillige Härte dar.

Mein Vorschlag: bis 2500 Euro jährliche Rückvergütung sollte eine vereinfachte Papierform möglich sein.


02.03.2011 | 21:35
von Wolfram Stibal | Regelverstoß melden
Die Beschwerde wurde auch an den Bund der Steuerzahler gesendet. Wir werden sehen, ob der Bund der Steuerzahler mich mit einer Musterklage unterstützt. Wo ich allerdings lamentiere, bzw. unter Verfolgungswahn leiden soll, kann ich nicht erkennen. Betriebsblindheit führt sooft zum Verhängnis. Deshalb wehrt den Anfängen

14.03.2011 | 15:06
von Wolfram Stibal | Regelverstoß melden
Nun wirds konkret: Der Steuerberater nimmt für die Absendung satte Euro 80,00. Dafür noch stundenlanges Arbeiten mit mehr als zehn Fehlversuchen. Das ist gegenüber dem bisherigen Postversand die fünffache Summe an Bearbeitungskosten und der zehnfache Zeitaufwand. Somit entsteht für einen kleinen Einzelunternehmer eine Kostenexplosion, wenn er z. B. für das Jahr eine Rückerstattung in Höhe von 250,00 Euro hätte. Der Nepp und die finanzielle Abzocke wird durch diese Politik immer deutlicher. Die Quittung geben heißt: bei den Wahlen das Kreuz an anderer Stelle zu machen. Jedenfalls nicht bei denen die zur Zeit an der Regierung sitzen. Meine Zustimmung haben sie endgültig verloren und ich bemühe mich Wählerstimmen ihnen abzuziehen. Deshalb nur Parteien wählen, die auch dem kleinsten Bürger die Existenz nicht sauer machen.

21.03.2011 | 08:59
von Wolfram Stibal noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die dem Unternehmer aufgebürdeten Kosten sind erklärt. Dies ist jedoch nur die Spitze des tatsächlichen Eisberges.


21.03.2011 | 09:26
von Wolfram Stibal | Regelverstoß melden
Wir erweitern die Spitze des Eisbergs mit folgender Information.
Wörtlich wurde mitgeteilt: "die Erstattung der geleisteten Umsatzsteuer kann bis zu 4 Monaten dauern".
Im Papierverfahren dauerte das nicht einmal 14 Tage. Somit ist erneut bewiesen, dass die Rückbehaltung und die Bearbeitungsdauer nur auf ein Ziel verweist: so lange wie nur möglich die Rückerstattung hinauszuzögern, um mit den Milliarden Umsatzsteuergeldern so lange als möglich Defizite auszugleichen. Der Bürger wird verschaukelt, belogen und für dumm verkauft.
Deshalb abwählen die Verfechter dieses Machwerkes. Ich zeige denen jedenfalls die "Rote Karte". 14 Tage nach der Abgabe wird angemahnt, vier Wochen nach der Abgabe wird ein Mahnverfahren eingeleitet.

15.04.2011 | 10:02
von Susanne Kren | Regelverstoß melden
Lieber Herr Stibal,
ich kann mich Ihrer Beschwerde und Forderung nur anschließen. In unserem Fall geht es nicht um 15,60 Euro, sondern um 8.600 Euro, die aus fadenscheinigen Gründen vom Fiskus einbehalten werden.
Hier wurde eine Behörden geschaffen, die den Steuerzahler vorsätzlich schikaniert, also ein BEZVA Bundes-, EU-Zentral Amt.
Eine Anlaufstelle bzw. Support, wie es bei der Einführung eines neuen Produktes normalerweise üblich ist, existiert nicht. Das Online-Portal ist heute nicht erreichbar. Sind die Herrschaften schon im Osterurlaub, oder hat ein Meteor eingeschlagen?

19.04.2011 | 22:11
von Wolfram Stibal noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Bund der Steuerzahler hat sich der Angelegenheit angenommen. Ich hoffe, dass das Verfahren zumindest bis zu Rückerstattungsbeträgen 2000 Euro p.a. wieder ins Papierverfahren parallel möglich wird. Die extrem hohen Kosten und der Zeitaufwand sind einem Einzelunternehmer bzw. Kleinunternehmer nicht zumutbar.


20.04.2011 | 09:51
von Annas Vater | Regelverstoß melden
Das Bundeszentralamt für Steuern ist u. a. auch in die Beschwerde involviert, die unter "Kein Kindergeldbescheid seit über 11 Jahren" in der ReclaBox geführt wird.

Auch hier reagiert keiner.

04.05.2011 | 19:59
von ReclaBoxler-8327316 | Regelverstoß melden
Ich weiß nicht, welcher Bürger ein Steuerproblem hat, den gemäß Aktz. 2 BvR 2156/09 sind Steuerzahlungen nicht von verfassungsrechtlicher Bedeutung. Finanzamt, Amtsgericht, Landgericht, Staats - und Generlastaatsnwaltschaft, Justizminister und Landesparlament Aktz. 02265/01/15 vom 12. Januar 2006 haben eine Steuerhinterziehung strafrei erlaubt. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde, die gemäß Art. 3 Abs. 1 GG und in Verbindung mit § 13 STGB und § 258a StGB voll berechtigt war, gemäß § 93b BVerfGG und § 93a BVerfGG am 26. Oktober 2009, weil nicht von verfassungsrechtlicher Bedeutung, abgelehnt. Also wo ist ein Steuerproblem? Ergo sind Steuerzahlungen nicht von verfassungsrechtlicher Bedeutung oder hat jemand eine andere Meinung zu dieser höchstrichterlichen und unanfechtbaren Entscheidung, nochmals bestätigt am 14. Dezember 2009 per Schriftsatz im Auftrage des EX-BVerfG-Präsidenten?

04.05.2011 | 20:18
von ReclaBoxler-8327316 | Regelverstoß melden
So, hier die Bestätigung des Beschlusses des BVerfG zum vorangegangenen Kommentar.
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1 reclabox beschwerde de 67275 teaser 2 reclabox beschwerde de 67275 teaser


22.05.2011 | 00:11
von ReclaBoxler-1010779 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-8327316

Von verfassungsrechtlicher Bedeutung sind hier insbesondere die Sonderrechte, die Beteiligte der Finanzverwaltung regelmäßig und auch hier für sich in Anspruch nehmen: Die dort ablaufenden Prozesse sind regelmäßig (1) nicht mit den Beteiligten abgestimmt, (2) durch das Bewusstsein der Beamten/Richter geprägt, dass sie für ein Verhalten, welches im privatwirtschaftlichen zur Insolvenz führen würde, nicht zu Rechenschaft gezogen werden (z. B. durch Disziplinarverfahren oder Bankrott des Unternehmens, in dem sie arbeiten), (3) beeinträchtigt durch mangelhaft ausgebildete Volljuristen/Verwaltungsbeamte, (4) etwa 20-40 mal so teuer, als wenn sie nach dem Stand der Technik implementiert würden.

Das Dilemma ist dabei noch viel größer: Personen, die präzise und effiziente Arbeits- und Abstimmungsprozesse definieren und umsetzen können, gibt es in der gesamten deutschen Verwaltung nicht. Diese Qualifikationen müssten alle zusätzlich eingekauft werden, so dass der Steuerbürger neben den weitestgehend überflüssigen Beamten/Juristen zusätzlich noch qualifiziertes Personal bezahlen müsste.

 spider monkey Herr Stibal: Ich kann Ihnen versichern, dass selbst ein elektronisches Verfahren zu einem Bruchteil der Kosten realisiert werden könnte. Auch über die Sicherheit des Verfahrens ist nichts in Erfahrung zu bringen. Die Finanzverwaltung wendet auch hier das anerkanntermaßen untaugliche Prinzip der "Security by Obscurity" an. Das Verfahren ist nicht nur rücksichtslos, sondern auch extrem unprofessionell.



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