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747 Views | 04.02.2011 | 13:19 Uhr
geschrieben von Uwe Forthaus
Bestell-/Kundennummer: Rechnungs-Nr.: 870922 / Vertragsnummer: 900001140433
Sehr geehrte Damen und Herren,
1. Der Wechsel in Tarif 1834 und Tarif 3026 wurde nicht bekannt gegeben, daher wird die Erhöhung nicht akzeptiert.
2. Es wurde nie ein Bankeinzug erteilt, dieser wird auch nicht erteilt. Sollten Sie widerrechtlich den Betrag abbuchen, wird der Betrag zurück gebucht.
3. Ich warte ich immer noch auf die Abrechnung aus dem zweiten Vertragsjahr vom 01.09.2010 bis 31.10.2010. In Ihrer Email vom 27.01. von Frau Jeanine S. wurde bereits bestätigt, dass alle rechnungsrelevanten Zählerstände vorliegen.
Freundliche Grüße
Uwe Forthaus
Meine Forderung an FlexStrom AG:
Erstellung einer neuen Abrechnung / Erstellung Abrechnung 2. Vertragsjahr
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Ich habe die einseitige Preiserhöhung mit der Forderung, eine neue Abrechnung zu erstellen, am 07.02.2011 auch noch schriftlich an FlexStrom mitgeteilt.
"...
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 07.02.2011.
Wir verweisen auf unser Vertragsverlängerungsschreiben vom 24.06.2010.
Wir haben den Entzug Ihrer Einzugsermächtigung entsprechend in unserem System hinterlegt. Wir bitten Sie, den rechtzeitigen Zahlungseingang sicherzustellen. Damit wir Ihre Zahlung entsprechend zuordnen können, geben Sie bitte Ihre Vertragsnummer an.
..."
"...
1.) Das Schreiben vom 24.06. auf das Sie verweisen ist, wie Sie selbst schreiben, ein Vertragsverlängerungsschreiben keine Tariferhöhung.
2.) In diesem Schreiben wird keine Tarifänderung von Tarif 2151 auf Tarif 1834 oder Tarif 3026 erwähnt.
3.) Die Tarifänderung auf Tarif 1834 wurde am 31.05.2010 vor dem von Ihnen erwähnten Schreiben durchgeführt.
4.) Ich entziehe nicht meine Einzugsermächtigung, Sie hatten niemals eine.
Ich verweise weiter auf mein Schreiben vom 07.02.2011 zur Erstellung einer neuen Abrechnung.
..."
Nach meinen Erfahrungen reagiert FlexStrom nicht auf Emails. Deswegen werde ich meine Antwort noch ein mal schriftlich an FlexStrom senden.
Zitat:
"Flexstrom muss sich berichtigen
Die Firma FlexStrom AG muss Kunden, denen sie Preiserhöhungen untergeschoben hatte, ein Berichtigungsschreiben schicken. Das ist das Ergebnis einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen FlexStrom vor dem Landgericht Berlin (Urteil vom 29.04.2011, Az.: 103 O 198/10, nicht rechtskräftig). FlexStrom selbst muss jetzt Tausende Kunden mit der Nase darauf stoßen, dass die Preiserhöhungen nicht wirksam geworden sind. Erstmals haben wir hier eine Folgenbeseitigungsklage erhoben, was sich als wirksames Instrument für den Verbraucherschutz erwiesen hat."