FlexStrom AG (Berlin)
Aktionsbonus verweigert, unmöglicher Umgang mit Kunden
Bestell-/Kundennummer: Vertrtragsnummer: 900000992236
Dezember 2008: Buchung eines Paketes zum Tarif "Winteraktion 5600er Big Family" für 776,20 € mit Lieferbeginn zum 01. Febr. 2009 für vorerst zwölf Monate.
Dann die übliche Verwirrung mit den vom Angebot nach oben abweichenden Preisen in der Vertragsbestätigung und in der Online-Kunden-Tarifinfo.
Aber mal ganz langsam: 0,152 €/kWh (Arbeitspreis) * 5600 kWh = 851,20 € (aha!) + 5,- € (Grundpreis) * 12 Monate = 60 €. Zusammen sind das 911,20 € (warum nicht gleich so?), minus 135,- € Bonus macht 776,20 € Werbe-Paketpreis (gelle!).
Aber dann erweist sich, dass selbst dieser avisierte Preis nicht haltbar sein würde, ohne eine zusätzliche neunmonatige Preisgarantie (drei Monate sind bereits im Paket inkl.) für weitere 84,- € zu buchen, 0,02 €/kWh * 5600 kWh = 112,- € * 9/12 Monate = 84,- €.
Kurz gerechnet: selbst wenn die Preiserhöhung 0,03 €/kWh ausmachen würde, wäre das auf 9 Monate mit 126,- € immer noch durch den Bonus von 135,- € "abgefedert".
Mitte April 2009 flattert ein "Werbeflyer" ins Haus, der sich als gut getarnte Preiserhöhungsmitteilung entpuppt. Die faktische Preiserhöhung macht allerdings 0,032 €/kWh und 2,90 € mtl. aus, das entspricht über 20 % beim Arbeitspreis bzw. knapp 60 % auf den Grundpreis, ganz schön happig!
Pech, sagt sich der Kunde, nun aber bloß nicht die ordentliche Kündigungsfrist verpassen und versucht es Ende November 2009 sicherheitshalber (aus Erfahrung klug) auf 4 verschiedenen Wegen: per Mail, die ohne Antwort bleibt; per Fax, was trotz wiederholter Versuche über 2 Tage einfach nicht gelingen will (ein Schelm, der Böses dabei denkt); per Normalpost und per Einschreiben. Immerhin, die Kündigung zum Ablauf des 31.01.2010 wird einige Tage später bestätigt.
Wenige Tage später auch die Mitteilung (durch FlexStrom), dass auch der zuständige Netzbetreiber informiert sei. Na also, geht doch!
Dann, monatelang Funkstille, im Sommer per Mail meine Anfrage bei FlexStrom nach Abrechnung, nichts; auch auf neuerliche Nachfrage immer noch nichts, bis - na endlich - am 22. Oktober 2010 die Schlussrechnung hereinflattert. Natürlich mit einer saftigen Nachzahlung in Höhe von 187,69 € (138,22 € aufgrund der zwischenzeitlichen Preiserhöhung von ca 21,5 % für 8 Monate und 49,47 € wegen Mehrverbrauches). Und natürlich unter "Unterschlagung" oder Nichtberücksichtigung des Aktionsbonus' von 135,- €.
Der Gipfel war die Ankündigung der Einziehung des ausstehenden Betrages per Lastschriftverfahren. Es hat nie eine Einzugsermächtigung zugunsten der FlexStrom bestanden, ich hatte auch die Vorauszahlung per Überweisung erledigt. Sie war damals ja sogar zum frühest denkbaren Zeitpunkt ganz überraschend angemahnt worden und kein Vertragspartner mahnt an bei Lastschriftvereinbarung, oder? Da wird abgebucht.
Dieser angekündigten "Selbstbedienung" habe ich umgehend widersprochen bzw. auch - um jeglichem Irrtum vorzubeugen - jede evtl. durch Anerkenntnis der AGB gebilligte
Einziehungsermächtigung vorsorglich und ausdrücklich und mit der zusätzlichen Erklärung widerrufen, ich würde den fälligen Betrag nach Klärung der offenen Frage nach dem Bonus unverzüglich überweisen.
Trotzdem wurde einige Tage später der volle Betrag abgebucht, und von mir zurückgebucht. Nach Eingang des zurückgeforderten Betrages habe ich die Differenz (187,69 € abzüglich 135,- €) von 52,69 € überwiesen und wiederum um Bestätigung meines Anspruches auf den Aktionsbonus und entsprechende Änderung der Schlussrechnung gebeten.
Das wurde mit Standardtextbausteinen abgelehnt und ich stereotyp und lapidar aufgefordert, Begründungen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Das habe ich mit unglaublicher Geduld inzwischen 8- (in Worten "acht-") mal getan und lediglich die besagten Textmodule bzw. inzwischen zum 2. Mal je eine 1. und eine 2. Mahnung (mittlerweile also vier mit Mahngebühren und Verzugszinsen) bekommen.
Trotz des Passus' "Der Bonus wird nach 12 Monaten Belieferungszeit fällig und spätestens mit der ersten Jahresrechnung verrechnet. " und trotz der Formulierung "Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahren, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam. " in den AGB (und anderswo) hat FlexStrom bisher keine geänderte Abrechnung erstellt, sondern fordert weiterhin den von mir gegengerechneten Aktionsbonus von 135,- €, berechnet Mahngebühren, Verzugszinsen und droht mit weiteren Kosten.
FlexStrom hat da offensichtlich "auf Durchzug" geschaltet und ich habe nun nach anwaltlicher Beratung angekündigt, es auf die Durchsetzung dieses in keinster Weise nachvollziehbaren Anspruches von FlexStrom mit gerichtlichen Mitteln ankommen zu lassen.
Inwieweit die Kenntnis eines Herrn Marc Breidbach von diesem Vorgang zu einer Meinungsänderung bei FlexStrom führt, entzieht sich z. Z. meiner Kenntnis. Informiert wurde er bereits, auch durch persönliche Mail. Wünschenswert - auch und gerade im Interesse von FlexStrom - wäre ein sehr baldiger Sinneswandel und vor allem ordentlicher Umgang mit Kunden.
Einziger Unterschied: ich habe den Bonus meinerseits gegen gerechnet.
Wer nun glaubt, dass FS sich mit dem Hinweis auf die Rechtslage zufrieden geben und die Abrechnung korrigieren würde, sähe sich zumindest vielfach getäuscht.
Wie bereits beschrieben, wird das Verlangen nach Korrektur mit Textbausteinen abgewehrt und gleichzeitig werden Mahnungen mit eingerechneten Gebühren und Verzugszinsen zugestellt.
Das heißt aber nicht, dass ich mich strecke. Jetzt wird erst einmal abgewartet, ob FS seinerseits einen Mahnbescheid beantragt.
Noch kann ich nicht einschätzen, wie das zu interpretieren sein könnte. Das kann erst die Zukunft bringen.
Ich hatte zwischenzeitlich auch moniert, dass im FlexStrom-Online-Kundenkonto (entgegen den AGB) keinerlei aktuelle Vertrags- und Rechnungsunterlagen einzusehen seien.
Daraufhin bekam ich meine uralten Unterlegen (Auftrags- und Lieferterminbestätigung) zuzüglich der falschen Schlussrechnung (ohne Aktionsbonus) in Kopie zugesandt.
Manchmal möchte man meinen, dort sei niemand des Lesens mächtig.
Freundliche Grüße, J. Fenner
"Die zulässige Klage ist in der aus dem Tenor ersichtlichen Höhe begründet. Dem Kläger steht der mit der Klage geltend gemachte Anspruch auf Zahlung des von der Beklagten bei Vertragsabschluss versprochenen Aktionsbonus’ in Höhe von 125,00 Euro zu.
In der Vertragsbestätigung der Beklagten vom 03.02.2009 heißt es u. a. :
“Ihr Aktionsbonus: 125,00 €”
Ihren Aktionsbonus erhalten Sie wie vereinbart mit Ihrer ersten Jahresabrechnung.”
Unstreitig wurde der Kläger von der Beklagten lediglich 12 Monate lang mit Strom beliefert, nämlich vom 01.04.2009 bis 31.03.2010, da er den Stromlieferungsvertrag mit Schreiben vom 22.12.2009 zum 1.04.2010 gekündigt hat. Unstreitig war der Kläger bei Vertragsabschluss Neukunde.
Zu Unrecht verweigert die Beklagte die Auszahlung des versprochenen Aktionsbonus’ mit der Begründung, dass der als Prämie ausgestaltete Bonus dem Kläger nach ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Fassung von Januar 2009 – dort Ziffer 7.3. - nicht zustehe, weil dieser die Kündigung bereits zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und damit während des ersten Belieferungsjahres ausgesprochen habe.
Die Klausel Ziffer 7.3. ist unwirksam. Die Zweifel bei der Auslegung gehen vorliegend gem. § 305 Abs.2 BGB zu Lasten der Beklagten. Unstreitig wurden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten (in der Fassung von Februar 2009) in den streitgegenständlichen Vertrag wirksam einbezogen. Unter Ziffer 7.3. heißt es:
“Wenn Sie als Neukunde einen Vertrag mit FlexStrom schließen, bietet Ihnen FlexStrom einen einmaligen Bonus. Dafür darf das Vertragsverhältnis nicht vor Ablauf der ersten zwölf Versorgungsmonate von Ihnen selbst oder Flexstrom gekündigt werden.”
Diese Regelung ist unklar. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind ausgehend von der Verständnismöglichkeit eines rechtlich nicht vorgebildeten Durchschnittskunden einheitlich so auszulegen, wie sie von verständlichen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden (vgl. BGH NJW 01, 2165). Danach ist gem. §§ 133, 157 BGB davon auszugehen, dass der Kunde die Klausel so versteht, dass er den Aktionsbonus (der nicht etwa “Treuebonus” genannt wird) dann ausgezahlt bekommt, wenn der Vertrag zwölf Monate ungekündigt durchgeführt wird, wenn also frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt wird. Der rechtlich nicht vorgebildete Durchschnittskunde unterscheidet nämlich nicht zwischen Kündigungsausspruchszeitpunkt und Kündigungswirkungszeitpunkt. Dies tut nur der rechtlich vorgebildete Kunde. Will die Beklagte ausschließlich die Vertragstreue des Kunden belohnen, also Neukunden einen Treuebonus (eine Prämie) nur auszahlen, wenn sie mehr als ein Jahr in der Belieferung verbleiben, so muss sie dies in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch so unmissverständlich ausdrücken."
Dem gleichen Schreiben habe ich eine der von FlexStrom erstellten Mahnungen, die von mir handschriftlich um den Bonus bereinigt worden war, quasi als Schlussrechnung beigefügt und bei Verstreichen einer angemessenen Frist von zehn Tagen das stillschweigende Einverständnis unterstellt.
Dies ist von FlexStrom unter Hinweis auf die AGB mit dem Standardschreiben "... können keinen Anspruch auf Bonus erkennen ..." am 08.03.'11 beantwortet worden, denn eine "Ausnahme" (Wirksamwerden der Kündigung erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit) sei nicht erkennbar.
Daraufhin habe ich Erklärungen zu den zwei folgenden Fragen eingefordert:
1.) Wo in den AGB die Mindestvertragslaufzeit mit mehr als 365 Tagen festgelegt sei?
2.) Wie jemand ohne fristlose Kündigung bzw. einvernehmliche Vertragsaufhebung "unterjährig", also vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit überhaupt aus einem solchen Vertrag mit Flexstrom herauskommen könne?
Ich bin dann wieder mit einem der üblichen Textbausteine (s.o.) bedacht worden.
Diesen allgemeinen lapidaren und stereotypen Hinweis auf die AGB habe ich mit Schreiben vom 21.03.'11 als nicht verhandlungsrelevant und die Angelegenheit somit für mich so oder so als erledigt erklärt.
Darüber hinaus habe ich mir jedwede weitere Forderung durch FlexStrom, von ihnen beauftrage oder ermächtigte Personen oder durch Dritte (in Ableitung eines von FlexStrom behaupteten Anspruches) aus diesem Vertragsverhältnis gegen mich verbeten und mir ggf. rechtliche Schritte dagegen vorbehalten.
Und nun harre ich wieder der Dinge...
Freundliche Grüße, J. Fenner
die Angelegenheit ist - wie zu erwarten - noch nicht erledigt, denn ich bin wieder mit einer der üblichen Antworten bedacht worden (s. u.).
Lediglich die Eingangsformulierung (letztmalig) deutet auf eine gewisse "Zuspitzung" hin.
>>> Letztmalig teilen wir Ihnen mit, dass Ihnen kein Bonusanspruch zusteht.
Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt hatten, setzt ein solcher Anspruch gemäß Ziffer 7.3 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus, dass der Vertrag nicht vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wurde, es sei denn, die Kündigung wurde erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wirksam.
Diese Ausnahme ist vorliegend nicht gegeben. Auch sonst haben Sie uns auf unsere Nachfrage keine Umstände mitteilen können, nach denen Ihnen ausnahmsweise, beispielsweise wegen einer Sondervereinbarung, der Bonus zustünde.
Aus diesem Grund bedauern wir, die Ihnen zugestellte Schlussrechnung nicht korrigieren zu können.
Bitte haben Sie dafür Verständnis.
Ich habe daraufhin lediglich nochmals richtig gestellt, dass ich um den Bonus weder bitte noch anfrage (wie in den Betreffs der Antwortschreiben jeweils angegeben), sondern dass dieser mir zusteht und ich eine korrigierte Schlussrechnung erwarte, um das ohnehin beendete Vertragsverhältnis (dem de-facto-Status entsprechend) auch formal technisch korrekt abzuschließen.
Und nun warte ich wieder... . J. F.
„Flexstrom: Gericht untersagt Trickserei“,
„Gericht entscheidet gegen Flexstrom: „Versuchte Bauernfängerei“
auf der Internetseite der Stiftung Warentest.
2) Berufen Sie sich umgehend auf das Urteil des Amtsgerichtes Tiergarten vom 24.01.2011, Az. 3 C 377/10, zu dem Anspruch auf Bonuszahlung durch Flexstrom bei unklarer Vertragsklausel (googeln).
Und gleichzeitig mit dem Verweis auf die Artikel der Stiftung Warentest und das Urteil des Amtsgerichtes Tiergarten: schriftlich Mahnung per Einschreiben / Rückschein mit einer Frist setzen zur Erstellung einer korrekten Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens.
- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!
- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. einer Woche, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft. Dann Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Vollstreckungsbescheid!
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Flexstrom) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
Beachten Sie auch den Fortgang / den Verlauf / die teilweise auch – schon - erledigten nachstehenden Flexstrom-Beschwerden:
de.reclabox.com/beschwerde/38485-flexstrom-berlin-nichtzahlung-von-aktionsbonus#comment64083
de.reclabox.com/beschwerde/37519-flexstrom-berlin-aktionsbonus-verweigert-unmoeglicher-umgang-mit-kunden
de.reclabox.com/beschwerde/38057-flexstrom-berlin-aktionsbonus-nicht-berechnet-ist-es-ein-jahr
de.reclabox.com/beschwerde/36938-flexstrom-berlin-flexstrom-schlussrechnung-viel-zu-hoch-und-ohne-aktions-bonus
de.reclabox.com/beschwerde/36919-flexstrom-berlin-flexstrom-zahlt-den-bonus-nicht
Zitat:
„Ich habe meinen Bonus von 125 Euro, natürlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bekommen. Was habe gemacht?
Wie von einigen usern empfohlen, habe ich ein Fax an den Vorstandsvorsitzenden Mundt mit meinem Vorgang geschickt.
Darin habe ich eine Frist von 14 Tagen gesetzt und mit dem Urteil gedroht, bei dem Flexstrom schon mal verloren hat.
Aktenzeichen 3 C 377/10 vom 24.01.2011
Also den anderen viel Glück. Aber trotzdem, nie wieder Flexstrom.“
ich mag es kaum glauben: FlexStrom beginnt erneut, Mahnungen an mich zu versenden. Mittlerweile habe ich zum dritten Mal eine erste Mahnung vorliegen.
So langsam wird mir das Porto zu teuer, denen jedes Mal einen Widerspruch zu schicken, aber ich bin mir nicht ganz sicher, ob es nicht einer Zustimmung gleichkommt, wenn ich nicht reagiere.
Außerdem möchte ich zu gerne erreichen, dass die Angelegenheit ein für alle Mal vom Tisch ist; nicht dass ich irgendwann doch noch zur Kasse gebeten werden kann.
Fazit: ich habe zwar (faktisch) mein Geld, aber mein Ziel (Recht zu bekommen) habe ich bislang nicht erreicht.
Grüßle, Jörg Fenner
die Angelegenheit hat mittlerweile ein neues Stadium bzw. die Auseinandersetzung eine neue Qualität erreicht: FlexStrom hat mich im Juni noch ein weiteres (letztes) Mal gemahnt und die Weitergabe an ihr Forderungsmanagement angekündigt und wurde von mir wiederum mit einem Widerspruch bzw. einer Richtigstellung bedacht.
Seit 17.08.2011 liegt mir nun eine Forderung der IHD Inkasso GmbH, Frechen vor (durch Gebühren etc. bereits 54,90 € höher als die Hauptforderung von 135 €) mit der gleichzeitigen Androhung, bei Nichtzahlung einen Mahnbescheid gegen mich zu beantragen. Mein Einwand unter Hinweis auf die bereits mehrfach erfolgten Richtigstellungen wurde zurückgewiesen und mir mit gleichem Schreiben (29.08.2011) gerichtliches Vorgehen gegen mich angekündigt.
Die IHD Inkasso teilte mir gleich im ersten Schreiben mit, dass sie Daten zu meiner Person gespeichert habe; eine Mitteilung, die andere Personen in anderen Lebenslagen und Abhängigkeiten (z. B. als Kreditnehmer oder -antragsteller) weit mehr beunruhigen mag als mich.
Bin nun wirklich gespannt, ob FlexStrom bzw. die beauftragte Inkasso GmbH tatsächlich gerichtlich den von mir einbehaltenen Bonus beitreiben wollen. Im Zuge einer gerichtlichen Klärung dieser Frage würde ich nämlich noch weitere Forderungen, die sich aus der "versteckten" Preiserhöhung nach drei Monaten und dem daraus errechneten "Mehrverbrauch" ergeben haben sowie die mir bisher entstandenen Aufwendungen und Kosten, geltend machen.
Jörg Fenner (ziemlich geladen, aber bisher überwiegend mit Spannung)
030 214 998 13
Ein Einschreiben sollte man sich schon gönnen, kostet 2,15 €.
2) Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vom
30.05.2011 "FlexStrom muss Bonus auszahlen
Gericht spricht von "Versuchter Bauernfängerei":
www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ131471414932704/link881791A.html
3) www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Gericht-entscheidet-gegen-Flexstrom-Versuchte-Bauernfaengerei-4204145-4204147/
4) www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/testde-warnt-vor-Flexstrom-und-Teldafax-Leser-geben-rote-Karte-4170161-4170164/
5) www.vzhh.de/energie/127088/Flexstrom_AG_Buxtehude_2011.pdf
6) Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin vom 15.06.2011
"Vorsicht beim Stromanbieterwechsel
FlexStrom gewährt bei Einjahresvertrag keinen Bonus! " beachten.
Zitat: "Die Verbraucherzentrale hat die Firma daher wegen der mangelnden Aufklärung über die Bonusvoraussetzungen in ihrem Tarifrechner verklagt – erfolgreich, denn in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin hat FlexStrom die Klage heute anerkannt.
Das Unternehmen darf künftig nicht mehr wie bisher mit einer Ersparnis gegenüber dem örtlichen Grundversorger unter Einbeziehung eines Bonus werben, ohne hinreichend deutlich auf die Bedingung für die Bonusgewährung hinzuweisen. . . " (Endes des Zitats)
www.vz-berlin.de/UNIQ131213884004939/link897761A.html
7) de.reclabox.com/beschwerde/42444-flexstrom-berlin-bonus-fuer-alle
8) Es gibt noch andere Kritikpunkte, die Sie hier nachlesen können:
de.reclabox.com/beschwerde/42503-flexstrom-berlin-verivox-flexstrom-strommagazine#comment85452
Dieser Kunde hat den Bonus (dann doch noch) erhalten: de.reclabox.com/beschwerde/41625-flexstrom-berlin-verweigerung-des-aktionsbonus
Sehen Sie (z. B.) hier in der Reclabox bei den gelösten Beschwerden nach. Dort sind zahlreiche Hinweise, wie die Kunden den Bonus erhalten haben.
seither ist nichts weiter geschehen.
Also weder IHD-Inkasso noch FlexStrom haben gerichtliche oder sonstige weitere Schritte gegen mich unternommen.
Das kann ich einerseits schon als eine Art Bestätigung empfinden, aber andererseits bleibt doch immer die (Rechts) Unsicherheit, ob mich morgen oder übermorgen oder wann auch immer nicht doch wieder eine Mahnung o. ä. Unerfreuliches erwartet.
Auch wenn ich momentan ganz guter Dinge bin: mit derlei Geschäftsgebaren machen Firmen wie FlexStrom sich keinesfalls Freunde.
Allen anderen hier ein wachsames Auge, einen klaren Verstand, viel Kraft und Geduld und letztlich auch Erfolg im Umgang und Kampf mit solchen (fast) kriminellen Geschäftsmethoden.
Jörg Fenner
www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Flexstrom-verklagt-ehemalige-Kunden-Schlichtung-geraet-zum-Bumerang-4332919-4332921/
Ich würde in den nächsten Tagen / Wochen / Monaten immer wieder die Internetseite der Verbraucherzentrale - z. B. von NRW - aufrufen, in der Suchoption "Flexstrom" eingeben und nachlesen, welche Neuigkeiten es bezüglich "Bonus" gibt. Da der Anspruch auf die Bonuszahlung erst in drei Jahren verjährt, ist hier keine Eile geboten.
www.vz-nrw.de/UNIQ133067395229023/L01212A36135381A1004601A527261/link1004461A.html
um mal zu einem vorläufigen Ende zu kommen:
Als ich der IHD-Inkasso relativ eindeutig "die Tür gewiesen" hatte, kam halt noch die Reaktion, das FlexStrom meine Einwände nicht gelten ließe und dass man sich gerichtliche Schritte vorbehalte. .
Das ist bis heute (also auch nach 1/2 Jahr) nicht geschehen.
So richtig beruhigend ist das jetzt immer noch nicht, befriedigend (im Sinne von Rechtsstaatlichkeit) schon gleich gar nicht, aber was soll's.,
wenn sie mich nur weiterhin in Ruhe lassen.!
Liebe Grüße (und weiterhin viel Kampfeswillen und -kraft),
Jörg Fenner