Durch TelDaFax i.I. gelöste Beschwerde. | 777 Views | 18.02.2011 | 15:54 Uhr
geschrieben von Volker Hoffrichter

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

Sonderkündigungsrecht nach Preiserhöhung

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer 2543383

Mit Datum 14.01.2011 habe ich eine Preiserhöhung bekommen. Die Kündigung zum 28.02.2011 durch einen neuen Anbieter hat TelDaFax nicht akzeptiert. Mein Sonderkündigungsrecht nach § 5 StromGVV vom 02.02.2011 zum 28.02.2011 wird von TelDaFax nicht akzeptiert. Die Laufzeit soll erst zum 31.12.2011 enden.

Gleichzeitig wurde mir mitgeteilt, dass eine Abrechnung bis zu drei Monaten dauern kann und dann auch die geleistete Sonderzahlung erst verrechnet wird.

Der Versuch, telefonisch Kontakt aufzunehmen, ist auf Grund der Überlastung bei TelDaFax gescheitert. Wie TelDaFax weiter mitteilt, kann sich auf Grund von 80000 neuen Kunden in den letzten zwei Monaten die Bearbeitung von E-Mail (Kundenkontaktformular) bis zu 15 Werktagen dauern.

Ich habe auch soeben den Sachverhalt an die Fernsehsendung Akte 20.11 übermittelt. Hoffentlich wird hier mal über diese Machenschaften der Firma TelDaFax berichtet.

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Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: Anerkennung des Sonderkündigungsrechtes zum 28.02.2011


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Kommentare und Trackbacks (10)


18.02.2011 | 17:28
von Ralf Meurer | Regelverstoß melden
An alle,
nehmt diese Nummer 02241-xxx (Pressesprecher Thomas M.) oder 02241-xxx (Presse und Öffentlichkeitarbeit Susanne F.). Aber schön anständig sein. ;-) Vor allem bei der Dame, die ist schon etwas älter.
Und macht dort DAMPF, denen muss nur noch der Kopf so QUALMEN. Die sind immer erreichbar.
 spider monkey Volker Hoffrichter
Schau dir mal diesen Bericht an: www.gasanbieter.net/gasnachrichten/942-sonderkuendigungsrecht-bei-gaspreiserhoehung-bleibt-10-2-2011
Der müsste eigentlich auch bei Strom anwendbar sein. Einfach auf diesen Artikel verweisen und fragen, ob ein RA den Rest erledigen soll?
Und da die Anbieter die Gerichte scheuen wie der Teufel das Weihwasser, könnte das Erfolg haben.

19.02.2011 | 14:09
von ReclaBoxler-8128313 | Regelverstoß melden
Hallo zusammen,

auch ich mache gegenwärtig die gleichen Erfahrungen und kann sogar noch einen darauf setzen.

Ich habe seit 2009 einen Gasbelieferungsvertrag mit Teldafax (Tarif 1573). Mit Schreiben vom 14.01.2011 hat mir Teldafax ihre wirklich saftige Preiserhöhung zum 01.03.2011 mitgeteilt (waren bei mir gut 50%). Ich habe umgehend von meinem Sonderkündigungsrecht auf Grund der einseitigen Preiserhöhung Gebrauch gemacht (lt. den mir vorliegenden AGB).
Da mir nach ca. vier Wochen noch keine schriftliche Kündigungsbestätigung vorlag, habe ich über das Kundenportal eine Mail an Teldafax geschrieben und um Bestätigung gebeten. Gestern habe ich eine Antwortmail erhalten mit dem Hinweis, dass eine Sonderkündigung durch Teldafax ausgeschlossen wird. Habe eben mit dem telefonischen Kundenservice gesprochen, die mir mitgeteilt haben, dass denen nur ein SCHRIFTLICHER Widerspruch vom 26. Januar, aber keine Kündigung vorliegt. Ich habe nicht locker gelassen und die Servicemitarbeiterin zunächst mit allen Fakten und anschließend mit meinen persönlichen Vermutungen konfrontiert. Nach ca. fünf Minuten hatte ich das Gefühl, dass die Mitarbeiterin den Tränen nahe stand. Es folgte die Aussage im O-Ton: "Ich bin angehalten, die KÜNDIGUNG als Widerspruch aufzunehmen". Mehr brauche ich wohl dazu nicht schreiben.

Ich bin entsetzt und habe Teldafax jetzt per Mail aufgefordert, mir meinen angeblich SCHRIFTLICHEN Widerspruch binnen einer Woche nachzuweisen. Alle Zahlungen werden von mir per sofort eingestellt.

25.02.2011 | 17:42
von Volker Hoffrichter noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe am 21.02.2011 um 10:39 Uhr mit Frau I. K. erst telefonisch und dann E-Mail Kontakt gehabt. Als Antwort habe ich dann mitgeteilt bekommen:
"Guten Tag, Ihre E-Mail ist soeben in der Pressestelle eingegangen. Wir werden diese an ein spezielles Team weiterleiten, das Ihre Anfrage bevorzugt beantworten wird. Da auch bei uns vermehrt Kundenanliegen ankommen, bitten wir Sie um etwas Geduld. Sie werden auf jeden Fall eine Nachricht bekommen. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen. Viele Grüße"

Am 24.02.2011 war dann immer noch keine Antwort da. Um 14:36 Uhr habe ich dann folgende E-Mail an die Pressestelle geschickt:

"Sehr geehrte Frau K.,

mit Datum 21.02.2011 um 10:39:12 Uhr haben Sie den Eingang meiner E-Mail vom gleichen Tag bestätigt.

Mich persönlich interessiert nicht, ob bei Ihnen vermehrt Kundenanliegen ankommen, sondern mich interessiert nur mein persönliches Anliegen. Dieses kümmert Sie aber offensichtlich nicht, da die Firma TelDaFax seit dem 01.02.2011 meine sämtlichen Schreiben ignoriert.

Aus diesem Grund werde ich nunmehr anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und mein Sonderkündigungsrecht nach § 5StromGVV gerichtlich einklagen.

Darüber hinaus werde ich Ihnen vorerst ab dem 01.03.2011 keine Vorauszahlung leisten, da Sie auch noch 200,00 Euro Kaution von mir haben.

Mit freundlichen Grüßen
Volker Hoffrichter"

Die Antwort:
"Guten Tag Herr Hoffrichter,
Sie haben sich an uns gewandt, weil Sie Hilfe benötigen und diese einfordern. Das ist auch verständlich. Wir bieten Ihnen im Gegenzug unsere Hilfe an – bis jetzt wurden allen Kunden geantwortet und die Anliegen gelöst. Ich denke, dass es nicht in Ihrem Interesse gewesen wäre, wenn ich mich nicht gemeldet hätte.

Für Ihre Antwort habe ich kein Verständnis.

Ich werde Ihr Anliegen auch weiterhin klären lassen. Ich denke, das ist auch in Ihrem Interesse.

Mit freundlichen Grüßen,

Isabell K.

Meine Antwort:

Sehr geehrte Frau K.,

ich will nicht Ihre Hilfe, sondern ich will mein gesetzliches Recht. Und dieses zum 28.02.2011. Was ist daran so schwer zu verstehen. Sie eiern mittlerweile fast vier Wochen an diesem Thema rum.

Schicken Sie mir einfach eine Kündigungsbestätigung zum 28.02.2011 und teilen Sie dieses auch meinem neuen Versorger mit. Dann sind wir ganz schnell mit dem Thema durch.

Mit freundlichen Grüßen
Volker Hoffrichter

BIS JETZT HABE ICH NOCH NICHTS GEHÖRT. WENN AM MONTAG DIE POST DURCH IST UND ICH SONST NICHTS GEHÖRT HABE, FREUT SICH MEIN ANWALT.


28.02.2011 | 19:10
von V. H. | Regelverstoß melden
Hallo alle Teldafax-Geschädigten,

ich weiß mittlerweile, wohin unser Geld geht, welches wir nicht ausgezahlt bekommen, und zwar pünktlich und weiter bis 2013.

Hier eine Adresse: meinolf.sprink spider monkey bayer04.de

Einfach mal nett anfragen.

07.03.2011 | 11:15
von Volker Hoffrichter noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe am Donnerstag, 06.03.2011, den Rechtsanwalt der Verbraucherzentrale eingeschaltet. Fakt ist: Bei Preiserhöhung hat man ein Sonderkündigungsrecht. Ich warte jetzt ab, was passiert. Habe zum 28.02. den Zählerendstand gemeldet und um Abrechnung gebeten. Werde auf jeden Fall jetzt erst mal keine Vorauszahlung mehr leisten. Der nächste Schritt ist dann Wohl der Gang zum Gericht.


10.03.2011 | 11:25
von V. Hoffrichter | Regelverstoß melden
Das Einschalten der Verbraucherzentrale und deren Rechtsanwalt scheint Wirkung zu zeigen. Kosten bei mir: 44,00 Euro.

Sehr geehrter Herr Hoffrichter,

gerne nehmen wir zu Ihrem Anliegen Stellung.

Wir haben Ihre Kündigung erhalten und bedauern, dass Sie nicht mehr mit dem günstigen TelDaFax-Strom beliefert werden möchten.

Die Versorgung Ihrer Abnahmestelle werden wir aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht außerordentlich bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber zum nächstmöglichen Termin, den 30.04.2011, abmelden. Das tatsächliche Lieferende muss uns allerdings noch von Ihrem Netzbetreiber bestätigt werden.

Bitte teilen Sie uns Ihren Zählerstand zum 30.04.2011 ganz problemlos über unser Kundenportal auf der Seite www.teldafax.de oder ganz bequem per E-Mail mit. Nutzen Sie hierfür die Mailadresse verbrauchsmeldung spider monkey teldafax.de und denken Sie daran, Ihre Kundennummer, Ihren Vor- und Zunamen, Ihre Zählernummer, Ihren Zählerstand und das Ablesedatum anzugeben.

Wir sind verpflichtet, für die Erstellung einer Schlussrechnung den Zählerstand zu verwenden, den uns Ihr zuständiger Netzbetreiber meldet. Dieser hat bis zu 28 Tage Zeit, uns den End-Zählerstand Ihrer Lieferstelle mitzuteilen – unabhängig davon, ob er den Zählerstand schätzt oder von Ihnen geliefert bekommt. Sollte uns nach 28 Tagen keine Meldung vorliegen, so werden wir gerne den von Ihnen gemeldeten Zählerstand verwenden, sofern uns Ihr Netzbetreiber die Freigabe hierzu erteilt.

Sobald wir alle Daten haben, werden wir Ihre Schlussrechnung schnellstmöglich, innerhalb von 8 Wochen, erstellen. In Einzelfällen kann das erstellen der Schussrechnung auch bis zu drei Monate in Anspruch nehmen. Der geleistete Sonderabschlag wird, sofern er nicht bereits zu Beginn des Vertrags erstattet wurde, mit der Schlussrechnung verrechnet. Die Einzugsermächtigung erlischt automatisch nach Ausgleich Ihrer Schlussrechnung.

Bitte denken Sie daran, rechtzeitig einen neuen Versorgungsvertrag abzuschließen. Andernfalls werden Sie automatisch in einen teureren Ersatzversorgungstarif gestuft.

Die Preisanpassung zum 01.04.2011 wird in diesem Fall selbstverständlich nicht durch geführt. Bis zum Versorgungsende werden Sie über Ihren bisherigen Preis abgerechnet.

Wir hoffen sehr, dass wir Ihnen weiter helfen konnten. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

TelDaFax SERVICES GmbH
Mottmannstr. 2
53842 Troisdorf

Und jetzt warten wir mal ab.

21.03.2011 | 12:26
von Volker Hoffrichter noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


30.03.2011 | 15:34
von ReclaBoxler-2302287 | Regelverstoß melden
Kennen Sie die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vom 14.03.2011 (googeln)?

Zitat:

"Wechseln weg von TelDaFax - doch kein Klacks?

Viele Verbraucher haben die Faxen dicke
Die negativen Schlagzeilen über den Energieversorger TelDaFax Marketing GmbH nehmen kein Ende. Nach den Strom-Preiserhöhungen von TelDaFax überrollt derzeit eine Flut von Anfragen die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Es geht in etlichen Fälle um den gleichen Sachverhalt:

Bei Vertragsschluss wurde im Kleingedruckten, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), vertraglich ein Sonderkündigungsrecht bei Preisänderungen vereinbart.

Dennoch lässt TelDaFax viele Verbraucher, die fristgerecht gekündigt haben, nicht aus ihren Verträgen. Die Firma teilt den Kunden telefonisch oder schriftlich lapidar mit, dass es das ausgeübte Sonderkündigungsrecht im Bereich der Energieversorgung nicht gäbe.

Man könne der Preisanpassung lediglich widersprechen.

Daher würde der Preis nun zwar nicht erhöht, aber der Verbraucher müsse noch bis zum Laufzeitende des Vertrages Kunde bleiben.

Ebenso liegen Sachverhalte vor, in denen der mit dem Wechsel und der Kündigung beauftragte neue Anbieter dem Wechselwilligen mitteilt, dass TelDaFax die Kündigung erst nach Laufzeitende und nicht zum Datum der Preiserhöhung akzeptiere.

Der neue Anbieter lehnt den Wechsel dann ab, da er sein Angebot nicht so lange aufrecht erhalten kann.

"Das ist rechtlich unhaltbar und dem Kunden gegenüber eine Frechheit! ", empört sich Fabian Fehrenbach, Energiejurist bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Es gelten immer die bei Vertragsschluss vereinbarten AGB.

Änderungen der AGB müssen ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart werden, um wirksam zu werden.

"Ein einseitiges Nachschieben von veränderten oder neuen AGBs geht somit gar nicht; veränderte AGB gelten als nicht vereinbart bzw. unwirksam", stellt Fehrenbach klar.

Die ursprünglich vereinbarte Sonderkündigungsklausel, die zur Kündigung bei Preisänderung berechtigt, gesteht dem Kunden zu, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderung zu kündigen.

Weiter setzt diese Klausel die Wirksamkeit der Kündigung auf den Zeitpunkt fest, an dem die Preisänderung in Kraft tritt.

Hat ein Kunde fristgerecht gekündigt, kann TelDaFax nach dieser Klausel ab der angekündigten Preiserhöhung keinerlei Zahlung mehr verlangen.

Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, sich gegen das aus ihrer Sicht vertragswidrige Vorgehen von TelDaFax zu wehren und die Firma unbedingt per Einschreiben mit Rückschein dazu aufzufordern,

- die gemäß der vereinbarten AGB wirksame Sonderkündigung wegen Preiserhöhung umgehend zu bestätigen,

- die Netznutzungsabmeldung beim Netzbetreiber zu veranlassen und

- die Schlussrechnung zu erstellen.

Die Kunden sollten darüber hinaus ab dem Zeitpunkt der Preiserhöhung weitere Zahlungen einstellen.

Für Betroffene hält die Verbraucherzentrale unter

www.vz-rlp.de/musterbrief-teldafax

ein formloses Musterschreiben bereit.

Sollte TelDaFax den betroffenen Kunden nicht zu dem Zeitpunkt beim Netzbetreiber abmelden, zu dem der Vertrag wegen der Kündigung endet, so kann bis auf weiteres kein anderer Versorger diesen Kunden beim Netzbetreiber anmelden.

Letztlich wird TelDaFax trotz Verzögerung nichts anderes übrig bleiben als den Kunden wieder frei zugeben.
Dann stellt sich die Frage, wie der Strom ab dem Zeitpunkt der Kündigung zu bezahlen ist.

"Der regionale Grundversorger ist gesetzlich verpflichtet, die Versorgung zu übernehmen, wenn kein sonstiger Vertrag mehr besteht. Der Grundversorger wird dem betroffenen Kunden den verbrauchten Strom rückwirkend in Rechnung stellen", erklärt Fehrenbach.

Finanzielle Schäden, die so durch die teurere Grundversorgung entstehen, können Betroffene im Wege von Schadenersatzansprüchen gegen TelDaFax geltend machen. "Hier wird voraussichtlich aber nur der Weg über eine Klage vor Gericht zum Erfolg führen", so Fehrenbach weiter.

Übrigens: Der Stromversorger TelDaFax führt derzeit mit großem Abstand die Liste der Problem- und Beschwerdefälle in Sachen Stromwechsel bei der Verbraucherzentrale an.
VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt." (Ende des Zitats)

11.04.2011 | 14:55
von Volker Hoffrichter noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Kündigung wurde zum 30.04.2011 seitens TDF zugestimmt. Es ist aber noch die ordentliche Abrechnung offen. Erst wenn die Kaution zurückgezahlt ist, ist die Angelegenheit für mich abgeschlossen.


19.05.2012 | 13:29
von Volker Hoffrichter gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Insolvenzverwalter hat inzwischen gearbeitet. Ob ich mein Guthaben von 57,70€ noch erhalte, sei mal dahingestellt. Gott sei Dank habe ich die letzten Abschläge zurückgehalten, so dass der Schaden überschaubar ist.




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