309 Views | 24.02.2011 | 12:37 Uhr
geschrieben von Thomas Streich
Bestell-/Kundennummer: Kundennummer 3515845
Seit dem 01.08.2010 sind wir bei TeldaFax keine Kunden mehr.
Laut Kündigungsbestätigung sollte innerhalb von acht Wochen, höchstens drei Monaten eine Schlussrechnung mit der Gutschrift des Sonderabschlages erstellt werden.
Trotz mehrmaliger Aufforderungen unsererseits reagiert Teldafax nur mit Verzögerungs-E-Mails mit der Bitte um Geduld. So wurde mir am 06.01.2011 nach Nachfragen mitgeteilt, dass die Schlussrechnung erstellt sei und "liegt jetzt noch zur Rechnungsprüfung in der Buchhaltung". Auf weitere Anfragen über das Kundenportal erfolgt keine Reaktion. Ein Grund für die Nichterstellung der Schlussrechnung ist nicht ersichtlich.
Meine Schlussfolgerung zu Teldafax: Nach Vertragsschluss hat man Probleme.
Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.:
Schlussrechnung erstellen und ggf. restlichen Sonderabschlag zurückerstatten
Firmen-Antwort ausstehend seit
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
nehmt diese Nummer 02241-xxx (Pressesprecher Thomas M.) oder 02241-xxx (Presse und Öffentlichkeitarbeit Susanne F.). Aber schön anständig sein. ;-) Vor allem bei der Dame, die ist schon etwas älter.
Und macht dort DAMPF, denen muss nur noch der Kopf so QUALMEN. Die sind immer erreichbar.
Ansonsten: Schaut euch mal diesen Clip bis zum Ende an.
www.wdr.de/tv/servicezeit/sendungsbeitraege/2011/kw08/0222/03_deldafax.jsp
Da könnt ihr 1. Liga (TelDafax Kunde Lars Krüger) gegen Kreisligaklasse D (TelDafax Pressesprecher Thomas M.) sehen. Das beste kommt zum Schluss des Video-Clips (Gutschein).
Um diesen Clip immer wieder zu sehen, würde ich zur jeder Zeit Köln´s liebstes Getränk stehen lassen.
Ist das denn die feine englische Art?
www.teldafax.de/index.php?id=183
oder einfach Suchebegriffe Teldafax Pressesprecher.
Da hilft nur Strafanzeige!
Wenn jetzt die versprochene Überweisung noch eingeht, wäre ich mit der Lösung dieses Problems zufrieden.
Zitate:
TelDaFax am Abgrund
Zahlungsprobleme: Elf Netzbetreiber kündigen Verträge mit Energieunternehmen
Was TelDaFax-Kunden tun können
An TelDaFax-Kunden in den Gebieten der sperrenden Netzbetreiber, sind Schreiben herausgegangen. Keinem wird der Strom oder das Gas abgedreht. TelDaFax-Kunden wechseln automatisch zum Grundversorger der Region und erhalten weiterhin Energie. Allerdings droht TelDaFax-Kunden, die Vorkasse geleistet haben, ein finanzieller Verlust.
Zwar verspricht das Unternehmen, Geld zurückzuerstatten. Doch die Verbraucherzentrale Berlin befürchtet eine Insolvenz - dann wäre das Geld ganz schnell weg. Die Verbraucherzentrale rät den Kunden daher, schnellstens den Vertrag mit TelDaFax zu kündigen. Wer Vorauszahlungen geleistet habe, sollte sie schnell zurückfordern.
Die Verbrauchzentrale empfiehlt, den Zählerstand - am besten im Beisein eines Zeugen - abzulesen und TelDaFax per Einschreiben mitzuteilen. Auf Basis dieses Zählerstands sollten die Kunden dann die Summe für das bis 31. März verbrauchte Gas errechnen und bezahlen. Wer Geld vorausgezahlt habe und nicht zurückerhalte, solle einen Mahnbescheid beantragen.
www.strom-magazin.de/forum/board-teldafax-energy/thread-wie-knackt-man-teldafax-994-page-1.html
2) Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg "Netzbetreiber sperren TelDaFax den Netzzugang" mit
Handlungshinweisen und Musterschreiben beachten:
www.vz-bawue.de/UNIQ130441225023472/teldafax
3) www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Teldafax-Kunden-in-der-Notversorgung-Retten-was-zu-retten-ist-4223545-4223547/?at=likeCount
4) Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Berlin ist zu lesen:
Zitat:
„Falls keine Rückzahlung erfolgt – was zu erwarten ist, da TelDaFax nun wirklich knapp bei Kasse zu sein scheint – sollte umgehend ein Mahnbescheid beantragt werden. Das ist ein schneller Weg, die Rückzahlung zu erzwingen, bevor die Insolvenz eingetreten ist. Hier muss aber darauf hingewiesen werden, dass Prozess- und gegebenenfalls Anwaltskosten wohl verloren sind, wenn die Insolvenz eingetreten ist. Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist übrigens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.“ (Zitatende)
5) GANZ WICHTIG:
- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!
- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen -, sondern exakt den Tag benennen, bis zu dem die Guthabenerstattung gefordert wird bzw. an dem die Frist abläuft.
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Teldafax) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
6) Verbraucherzentrale NRW "Ärger mit Teldafax: Kündigen oder nicht?"
www.vz-nrw.de/UNIQ130296527015825/link861751A.html
Zitat: ". -. 1) Man ist / war Kunde und wartet nach erfolgter Schlussrechnung auf sein Guthaben:
- Gerichtliches Mahnverfahren in die Wege leiten
- Kontopfändung bei der TDF vornehmen lassen also mit dem erwirkten Titel gegen TDF vollstrecken.
- Kontopfändung ausschließlich bei der Raiffeisenbank Pfeffenhausen vornehmen lassen. Das ist deren Guthabenkonto.
2) Man ist/war Kunde und wartet auf die Rechnung und erwartet lt. Verbrauch ein Guthaben und dessen Rückzahlung:
- Lt. Zählerstände eine eigene Verbrauchsabrechnung erstellen. Diese TDF per Fax und Einschreiben/Rückschein zukommen lassen. Eine Frist von sieben Tagen zur Auszahlung des Guthabens setzen.
- Wenn nicht kommt wie unter 1) weitermachen.
. -. " (Zitatende)