Durch Gemeinde Taufkirchen gelöste Beschwerde. | 1973 Views | 11.03.2011 | 15:02 Uhr
geschrieben von Hans Fischer

Gemeinde Taufkirchen (Taufkirchen)

Baumschutzverordnung ohne Augenmaß

Nach meiner Erfahrung mit dem Umweltamt der Gemeinde Taufkirchen ist jedem Grund- bzw. Baumbesitzer dringend zu raten, seine Bäume im Umfang streng zu kontrollieren und bevor sie den schutzwürdigen Umfang erreichen, für sich zu entscheiden, ob er sich mit einem Baum und dem zugehörigen Grundstücksbereich einer eigenmächtigen Amtsstelle ausliefern will, ob er sich mit Erreichen der Schutzmarke unnötigen Ärger und hohe Kosten aufbürden will.

SCHLAGWORTE

Vier Fichten bis 14 m Höhe und eine Lärche mit vielen dürren Ästen stehen sehr beengt und sind dem kleinen Reihenhausgarten entwachsen. Eine Fichte mit extremen Säbelwuchs und die bei starkem Wind immer öfter abfallenden, dürren Äste geben Anlass zu zweifeln, ob Anlieger und Passanten unter allen Bedingungen sicher die Bäume passieren können.

Der entsprechende Antrag zur Fällung wird von der Amtsstube nach Baumschutzverordnung abgelehnt, da die Baumgruppe belebend ist für das Ortsbild, die Bäume selbst vital sind. (Die Bäume wurden von außerhalb des Gartens durch eine Ligusterhecke mit 1,80 m begutachtet.)

Auf wiederholtes Drängen bescheinigt mir das Umweltamt der Gemeinde schriftlich, dass ich die Bäume, die ich nach eigener Erfahrung als gefährlich bzgl. der Verkehrssicherheit einstufe, zwar nicht fällen darf, aber dafür die volle Verantwortung als Grundbesitzer zu tragen habe.

Persönlich empfinde ich ein derartiges Vorgehen wie eine Enteignung in verschärfter Form. Nach einer Veröffentlichung des Rechtsanwaltes Dr. S. vom Bund Naturschutz zur Verkehrssicherungspflicht von Bäumen, die unter Schutz einer Behörde gestellt werden, ist dieses Vorgehen der Gemeinde allerdings rechtlich sehr zweifelhaft bis unzulässig.

Ein Gutachten, das ich darauf hin auf meine Kosten in Auftrag gegeben hatte, weist genau die Gefahren aus, die ich in meinem Fällungsantrag angeführt hatte. Das Gutachten gebe ich umgehend der Baumschutz-Beauftragten der Gemeinde zur Kenntnis. Diese besteht jedoch darauf, dass ich einen neuen Antrag auf Fällung der Bäume stelle, mit 50.- € Gebühr

Nach erneutem Antrag auf Basis des Gutachtens bewegt sich die Baumschützerin in meinem Garten und besichtigt die Bäume. Dies geschieht nach Terminabsprache mit mir, dem Gartenbesitzer. Nach dem Vordruck im Antrag, mit 50.-€ Kosten, sollte sie und jeder andere, der im Amt sitzt, jederzeit und ohne Anfrage das Grundstück betreten dürfen. Das habe ich abgelehnt!

Der folgende Bescheid genehmigt jetzt die Fällung, auch weil Waldbäume nicht in einen Garten gehören. Dazu werde ich als Grundbesitzer verpflichtet, als Ersatz zwei heimische Laubbäume zu pflanzen, keinesfalls Obstbäume, die wir gerne gesetzt hätten, auch keine Nadelbäume. Der Stammumfang der Bäume muss 18 – 20 cm sein.

Bäume dieser Größe kosten ab 700.- € aufwärts, doppelt so viel wie Bäume bis 15 cm Stammumfang. Eine Baumschule übernimmt für diese Größen auch keine Anwuchs-Garantie. Derartige Baumgrößen gehen einher mit stattlichem Wurzelstock, der nur nach ausgiebigem Ausfräsen der alten Baumwurzeln mit Lastwagen und Bagger in den Garten einzubringen ist.

Eine schriftliche Bitte an das Umweltamt, die geforderten Umfänge zu reduzieren und eine kostengünstige Lösung zu akzeptieren, wird von der Amtsstube nicht beantwortet.

Ich lasse also die Bäume fällen und erfülle die Kosten treibende Forderung. Freiwillig habe ich noch einen dritten Baum gepflanzt, mit etwa 12 cm Stammumfang, 3,50 m Höhe. Dieser Baum kostete 75.- €. Ich konnte ihn selbst transportieren und in ein von mir gegrabenes Loch pflanzen.

Nachdem die Aktionen des Fällens und Pflanzens vorbei sind, summieren sich die Mehrkosten, die allein durch die Auflagen der Amtsstube verursacht sind, auf etwa 3500.- €.

Nach dem Grundstückskauf vor 36 Jahren habe ich zwar geschafft, eine nach Urteil des Amtes allgemein gefällige Baumgruppe zu gestalten. Nun aber, nach einer Wachstumszeit der Nadelbäume von 36 Jahren, nach der zwingend notwendigen Veränderung, werde ich durch teure Auflagen einer zweifelhaften Fachkompetenz von schnell wechselnden Amtsinhabern entmündigt und in der Gestaltung meines eigenen Grundstückes dramatisch eingeschränkt!

Ironisch ist, dass zeitgleich in den letzten zwei Jahren in Sichtweite zu unserem Grundstück, sechs Bäume auf Gemeindegrund ersatzlos für neue Parkplätze geopfert wurden. Ein Umweltamt, das so handelt und mit Bürgern so umgeht, wie es in Taufkirchen der Fall ist, hat nach meinem Urteil nicht das Wohl und die Unterstützung der Bürger im Visier, sondern erfüllt dogmatisch die selbstgefällig erklärten, nach Bedarf wechselnden Ziele. Eine Amtsstube, die einerseits bürokratisch verklausulierte Auflagen verordnet und auf eine schriftliche Anfrage in Bezug auf die Verständlichkeit des Textes in arroganter Weise nicht antwortet, dient niemandem außer sich selbst!

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Meine Forderung an Gemeinde Taufkirchen: Die Verordnung soll mit Feingefühl für unterschiedliche Gegebenheiten und ohne Arroganz und Amtsstubenhochheit ausgeübt werden.


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Kommentare und Trackbacks (2)


11.03.2011 | 18:09
von Moralische Instanz | Regelverstoß melden
 spider monkey Hans Fischer: Wenn Sie die Bäume unbedingt weg haben wollen, gibt es nur eines: Ammoniak!

Mein Nachbar hat das so gemacht. Seine Bäume sahen nach der Ammoniakbehandlung so wuselig aus, dass der Stadtverwaltung gar nichts anderes mehr übrig blieb, als die Genehmigung für die Fällung auszustellen.

Allerdings braucht es seine Zeit, wirkt nicht von heute auf morgen. Sie könnten allerdings den Prozess beschleunigen, indem Sie ein paar Hunderüden aus der Nachbarschaft dazu einladen, ihre Reviere an den Bäumen zu markieren. Im Hundeurin ist nämlich auch Ammoniak enthalten.

28.03.2011 | 23:41
von Hans Fischer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es ist mit keiner Antwort zu rechnen. Die Bäume sind entfernt, ich muss leider diese unnützen Kosten tragen. Aber vielleicht wird die Behörde in einem zukünftigen Fall mit mehr Vernunft handeln.




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