1272 Views | 11.03.2011 | 20:34 Uhr
geschrieben von Wieland Clauss

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

TelDaFax erstellt keine Abrechnung bei Gas und überweist nicht

Bestell-/Kundennummer: Gas 3549058 Strom 4008556

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

Sie haben mir mit Rechnung 1232011144302 die Gutschrift von EUR 31,57 avisiert. Den fälligen Abschlag in Höhe von 86,00 EUR hatte ich Ihnen am 20.12.2010 bereits auf Ihr von Ihnen gewünschtes Konto 101221949 mit Verwendungszweck "4008556 KUNR, VERTRNR. XXXXX" überwiesen.

Ich hatte Sie am 20.02.2011 zur Zahlung der EUR 31,57 umgehend, spätestens innerhalb der nächsten 14 Tage auf mein Konto XXXXX bei der XXXX aufgefordert.
Leider haben Sie bis heute, den 11.03.2011 nicht reagiert. Wenn ich bis zum 25.03.2011 keine Zahlung erhalte, werde ich einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung meiner Interessen beauftragen. Die dafür anfallenden Kosten werde ich Ihnen dann in Rechnung stellen, da Sie nach zweimaliger Fristsetzung nicht reagiert haben.

Gasliefervertrag Kunr. 3549058, Vertragsnummer XXXX, Zählernummer: XXXX

Für den Gasliefervertrag mit Ihnen, der zum 01.12.2010 endete, fehlt die Abrechnung. Da ich von dem Folgelieferanten bereits die Anfangszählerstände bestätigt bekommen habe, hatte ich Sie am 20.02.2011 zur Erstellung der Abrechnung innerhalb der nächsten 14 Tage bis zum 06.03.2011 aufgefordert. Dem sind Sie bis zum heutigen Tag nicht nachgekommen.

Ich werde, wenn ich bis zum 25.03.2011 keine Abrechnung und Zahlung meines Guthabens erhalte, einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung meiner Interessen beauftragen. Die dafür anfallenden Kosten werde ich Ihnen dann in Rechnung stellen, da Sie nach zweimaliger Fristsetzung nicht reagiert haben.

Mit freundlichen Grüßen

Soll sich jeder Leser dieses Schreibens ein Bild von der Abrechnung und Kommunikation mit TelDaFax machen. Ich werde die Geschäftsbeziehung zum 31.12.2011 beim Strom auch noch beenden und in Zukunft einen großen Bogen um TelDaFax machen.

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Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: Abrechnung des Gasverbrauches und Überweisung des Guthabens aus Stom- und Gasanzahlung


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Kommentare und Trackbacks (8)


12.03.2011 | 17:27
von ReclaBoxler-4128213 | Regelverstoß melden
Energieanbieter TelDaFax kämpft ums Überleben:

www.welt.de/wirtschaft/energie/article12779231/Energieanbieter-TelDaFax-kaempft-ums-Ueberleben.html

18.03.2011 | 11:26
von ReclaBoxler-3327862 | Regelverstoß melden
Der Artikel ist auch gut. Ich hoffe, dass der Laden zeitnah geschlossen wird (ich bin auch Kunde und streite mich mit diesem Laden schon seid 05.2009).

www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/bayer-leverkusen-prueft-trennung-von-teldafax/3963516.html

Über TelDaFax wird zur Zeit fast jede Woche in irgendeiner Form über die finanzielle Schieflage berichtet. Das ist hier nur eine Frage der Zeit.

18.03.2011 | 21:51
von Wieland Clauss noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die nachfolgende Mail habe ich am 16.03.2011 erhalten, passiert ist aber in der Sache bis zum 18.03.2011 sonst nichts.

"Sehr geehrter Herr XXX,
in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir zu Ihrem Eintrag auf reklabox.de mit dem Titel „TelDaFax erstellt keine Abrechnung bei Gas und überweist nicht“ Stellung.
Wir bedauern, dass es zu Verzögerungen bei der Erstattung Ihres Guthabens in Höhe von 31,57 Euro aus der Verbrauchsrechnung für Strom (Kundennummer 4008556) gekommen ist und bitten, dies zu entschuldigen. Unsere Buchhaltung wurde mit der umgehenden Überweisung des Guthabens beauftragt. Sie werden sicherlich in den nächsten Tagen einen entsprechenden Zahlungseingang feststellen.
Wir bedauern, dass es zu Verzögerungen bei der Erstellung Ihrer Schlussrechnung für Gas (Kundennummer 3549058) gekommen ist und bitten, dies zu entschuldigen. Die entsprechende Fachabteilung wurde auf die Dringlichkeit hingewiesen. Wir gehen davon aus, dass wir Ihrer Anfrage nach einer Schlussrechnung zeitnah nachkommen werden.
Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten. Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Abdurrahman Y.
Customer Care

TelDaFax SERVICES GmbH
Mottmannstr. 2
53842 Troisdorf"


26.03.2011 | 17:18
von ReclaBoxler-1217128 | Regelverstoß melden
Die Artikel auf der Internetseite von Welt Online beachten!

Zitate:

TelDaFax am Abgrund
Zahlungsprobleme: Elf Netzbetreiber kündigen Verträge mit Energieunternehmen

Was TelDaFax-Kunden tun können

An TelDaFax-Kunden in den Gebieten der sperrenden Netzbetreiber, sind Schreiben herausgegangen. Keinem wird der Strom oder das Gas abgedreht. TelDaFax-Kunden wechseln automatisch zum Grundversorger der Region und erhalten weiterhin Energie. Allerdings droht TelDaFax-Kunden, die Vorkasse geleistet haben, ein finanzieller Verlust.

Zwar verspricht das Unternehmen, Geld zurückzuerstatten. Doch die Verbraucherzentrale Berlin befürchtet eine Insolvenz - dann wäre das Geld ganz schnell weg. Die Verbraucherzentrale rät den Kunden daher, schnellstens den Vertrag mit TelDaFax zu kündigen. Wer Vorauszahlungen geleistet habe, sollte sie schnell zurückfordern.

Die Verbrauchzentrale empfiehlt, den Zählerstand - am besten im Beisein eines Zeugen - abzulesen und TelDaFax per Einschreiben mitzuteilen. Auf Basis dieses Zählerstands sollten die Kunden dann die Summe für das bis 31. März verbrauchte Gas errechnen und bezahlen. Wer Geld vorausgezahlt habe und nicht zurückerhalte, solle einen Mahnbescheid beantragen.

02.04.2011 | 19:21
von Wieland Clauss noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Kommunikation mit TelDaFax ist eine Katastrophe. Auf Mails oder Briefe wird überhaupt nicht reagiert. Mein örtlicher Energieversorger hat mir mitgeteilt, dass TelDaFax bis zum 30. März 2011 eine Frist gesetzt wurde, offene Forderungen der Stadtwerke Burg Energienetze GmbH zu begleichen. Erfolgt dies nicht, wird die Durchleitung ab 01. April 2011 eingestellt. Die Folge für mich ist die Belieferung durch die Stadtwerke Burg im Rahmen der Ersatzversorgung. Das bedeutet für mich doppelte Bezahlung und Geltendmachung meiner Forderungen gegenüber TelDaFax.
Meines Wissens ist Zahlungsunfähigkeit in Deutschland ein Insolvenzgrund. Erstaunlich, wie lange sich TelDaFax am Markt hält und Zahlungen entgegennehmen darf. Eigentlich erwarte ich jeden Tag eine Insolvenzeröffnung.


02.04.2011 | 20:22
von ReclaBoxler-7021228 | Regelverstoß melden
Beachte die Artikel der Verbraucherzentrale Berlin und der Verbraucherzentrale NRW!

1)
Zitat:

„TelDaFax fliegt aus dem Netz Rund 8.400 Gaskunden aus Berlin und Brandenburg sind betroffen

Die Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg (NBB), zuständig für das Gasrohrnetz, hat den Lieferrahmenvertrag mit TelDaFax zum 31. März 2011 wegen nicht bezahlter Rechnungen gekündigt. Dies hat zur Folge, dass die Berliner Kunden ab 1. April 2011 automatisch durch die Gasag grundversorgt werden. Was bedeutet dies für die betroffenen Verbraucher?

Durch die Kündigung des Netznutzungsvertrages ist faktisch auch das Vertragsverhältnis der Kunden mit TelDaFax beendet, auch wenn TelDaxFax dies nicht wahrhaben will oder gegenüber ihren Kunden behaupten sollte, die Kunden würden auch über den 31. März 2011 hinaus mit Gas versorgt.

Um eine Verbrauchsschätzung durch TelDaFax zu vermeiden, sollte gleich am 1. April 2011 der Gaszählerstand – am besten im Beisein eines Zeugen – abgelesen und TelDaFax per Einwurfeinschreiben mitgeteilt werden. Aus diesem Zählerstand sollten die Kunden dann in Verbindung mit ihrem Tarif die Summe für das bis 31. März 2011 verbrauchte Gas errechnen und bezahlen. Hierbei gilt: 1 Kubikmeter Gas entspricht 10 kWh.

Kunden, die das Vorausentgelt selbst überwiesen haben, sollten TelDaFax per Einwurfeinschreiben und unter Fristsetzung auffordern, das Guthaben für den Zeitraum ab 1. April 2011 zurückzuzahlen, sicherheitshalber sollte auch die fristlose Kündigung des Versorgungsvertrages erklärt werden.

Falls keine Rückzahlung erfolgt – was zu erwarten ist, da TelDaFax nun wirklich knapp bei Kasse zu sein scheint – sollte umgehend ein Mahnbescheid beantragt werden. Das ist ein schneller Weg, die Rückzahlung zu erzwingen, bevor die Insolvenz eingetreten ist. Hier muss aber darauf hingewiesen werden, dass Prozess- und gegebenenfalls Anwaltskosten wohl verloren sind, wenn die Insolvenz eingetreten ist.

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist übrigens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.

Kunden, denen die Vorausentgelte vor weniger als sechs Wochen abgebucht wurden, sollten sofort von ihrem Geldinstitut die Rückbuchung fordern und nur den bis 31. März 2011 verbrauchten Anteil per Überweisung bezahlen.

Musterbrief:

Sehr geehrte Damen und Herren,
da unser Vertragsverhältnis ab 1. April 2011 beendet ist, teile ich Ihnen den Zählerstand vom 1. April 2011 mit: … Kubikmeter.
Aus diesem in kWh umgerechneten Zählerstand habe ich ein von mir zu zahlendes Entgelt in Höhe von … Euro errechnet. Ich fordere Sie auf, mir den Guthabenbetrag von … Euro bis spätestens (Datum: 14 Tage später) auf mein oben angegebenes Konto zu überweisen, ansonsten werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit freundlichen Grüßen“ (Zitatende)

2)

„Neuer Ärger mit Teldafax: Kündigen oder nicht?

Wegen hoher Zahlungsrückstände verweigern Netzbetreiber der Firma Teldafax die weitere Durchleitung von Strom bzw. Gas oder kündigen sogar den Lieferantenrahmenvertrag. Kunden erhalten zwar trotzdem Strom oder Gas, aber sie werden dann vom jeweiligen Grundversorger zu in der Regel höheren Preisen beliefert. Verbraucher sind in hohem Maße verunsichert und fragen sich, ob sie kündigen sollen oder nicht.

Grundsätzlich haben Kunden nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW ein besonderes Kündigungsrecht, weil Teldafax seine vertragliche Lieferpflicht verletzt, wenn das Unternehmen ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr liefern kann. Doch nicht für jeden Kunden ist eine Kündigung gleichermaßen ratsam, denn unter Umständen können bereits geleistete Vorauszahlungen damit verloren gehen. Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt daher je nach vertraglichen Voraussetzungen eine unterschiedliche Vorgehensweise:

1. Es wurden bereits finanzielle Vorleistungen erbracht: Hier kann eine Kündigung zu Problemen führen, wenn nämlich Teldafax die im Voraus gezahlten Gelder nicht freiwillig zurückzahlt. Im Falle einer Insolvenz wäre das Geld wohl verloren. Es könnte taktisch geschickt sein, erst einmal abzuwarten. Kann Teldafax doch noch die Netzentgelte nachträglich zahlen, könnte man von Teldafax weiter beliefert werden.

2. Der Vertrag hat nur noch eine kurze Restlaufzeit: Verbraucher sollten eher abwarten und den Vertrag weiterlaufen lassen, um dann gegebenenfalls zum Ablauf der Grundlaufzeit zu kündigen. Auf jeden Fall sollte man prüfen, welche Kündigungsfristen der Vertrag vorsieht.

3. Der Vertrag wurde erst vor kurzem abgeschlossen und / oder es wurden noch keine finanziellen Vorleistungen erbracht: Hier ist eine Kündigung sinnvoll. Das gilt auch dann, wenn der Jahresbetrag bzw. eine Kaution vor weniger als sechs Wochen abgebucht wurden. Man kann dann das Geld von der Bank zurückbuchen lassen. Haben Sie jedoch selbst überwiesen, bekommen Sie das Geld nicht über Ihre Bank zurück. In diesem Fall besteht bei einer Kündigung das Risiko, dass Teldafax Ihnen ein Guthaben nicht freiwillig erstattet.

4. Der Vertrag sieht monatliche Abschlagszahlungen vor: Auch hier geht man bei einer Kündigung kein großes finanzielles Risiko ein. Sie ist aber auch nicht erforderlich, da man unter diesen Voraussetzungen im Falle einer Insolvenz von Teldafax die Zahlungen sofort einstellen bzw. die Einzugsermächtigung widerrufen kann.

Musterbrief für Kündigung

Für den Fall einer Kündigung sollte Teldafax auf jeden Fall eine Frist eingeräumt werden, innerhalb derer die weitere Belieferung schriftlich bestätigt werden soll.

Dazu kann man unseren Musterbrief verwenden, der darüber hinaus aber auch bereits eine Kündigungserklärung enthält.

Erhält man innerhalb der gesetzten Frist keine Bestätigung, ist der Vertrag gekündigt und man kann sich einen neuen Anbieter suchen.

Durch die Kündigung wird das Vertragsverhältnis zu dem Zeitpunkt beendet, ab dem Teldafax nicht mehr liefern kann.

Kunden fallen dann zunächst in die Ersatzversorgung beim örtlichen Grundversorger, können aber - bis zu sechs Wochen rückwirkend - einen neuen Lieferanten mit der Lieferung beauftragen.

Teldafax muss umgehend, spätestens binnen vier Wochen, eine Abrechnung schicken und nicht verbrauchtes Guthaben erstatten.

Geschieht das nicht, muss man notfalls gerichtlich gegen Teldafax vorgehen, d. h. einen Mahnbescheid beantragen.

Aber: Diese zusätzlichen Prozesskosten dürften im Falle einer Insolvenz von Teldafax ebenfalls verloren sein.

Zählerstand auf jeden Fall dokumentieren!

Ob man nun kündigt oder nicht:

Auf jeden Fall sollte zum Zeitpunkt der vom Netzbetreiber angekündigten Lieferunterbrechung der Zählerstand abgelesen und die Daten dem Netzbetreiber, dem örtlichen Grundversorger und Teldafax mitgeteilt werden. Damit ist gewährleistet, dass später korrekt abgerechnet werden kann. “ (Zitatende)

06.04.2011 | 19:58
von ReclaBoxler-3520128 | Regelverstoß melden
Die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vom 06.04.2011 beachten

www.vz-bawue.de/UNIQ130211149616491/link858811A.html

Für betroffene Verbraucher gibt es je nach Situation unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten mit Musterbriefen.

Wenn noch nicht geschehen - schriftlich letzte Mahnung per Einschreiben/Rückschein mit einer Frist (!) setzen zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens.

GANZ WICHTIG:

- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt.

- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. eine Woche, sondern den Tag benennen, an dem die Frist abläuft. Dann Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Vollstreckungsbescheid!

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

24.04.2011 | 19:22
von Wieland Clauss noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachdem trotz mehrerer Mail-Versprechen der Firma, die Abrechnungsbeträge aus 2010 zu überweisen, keine Zahlungseingänge erfolgten, habe ich nunmehr einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung meiner Forderungen beauftragt. Da ich eine Rechtsschutzversicherung besitze, die Deckungszusage erteilt hat, wird es wohl zu einem strittigen Verfahren vor Gericht kommen. Die Stromversorgung wurde aufgrund nicht gezahlter Gebühren an den Grundversorger zum 31.03.2011 durch TelDaFax eingestellt. Jetzt bin ich in der teuren Ersatzversorgung durch die Stadtwerke. Dadurch schließt sich meine Forderung an TelDaFax an, die gezahlte Kaution und den voraus bezahlten Strompreis für 2011 zu erstattet bekommen. Aber wie gesagt, die Rechtsschutz hat schon Deckungszusage erteilt. Wer das liest, sollte sich Fragen stellen, ob er eine Vertragsbeziehung mit TelDaFax eingehen möchte. Ich habe diese Frage für mich entschieden, nie wieder!




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