SECURA Energie GmbH (Mannheim)
Noch keine Jahresabrechnung erhalten
Ich bin seit 2009 Kunde von Secura Energie. Bis heute habe ich keine Jahresabrechnung erhalten. Laut Secura Hotline wurden die Jahresabrechnungen von der "Qualitätssicherung" zurückgerufen.
Anfang dieses Jahres fristgerechte Kündigung und Beauftragung eines neuen Stromlieferanten. Die Kündigung wurde von Secura als "nicht fristgerecht" abgelehnt, die Übertragung auf den neuen Stromlieferanten verweigert.
Seitdem keinerlei Reaktionen mehr auf Schriftverkehr, obwohl ich seit Anfang des Jahres alle Zahlungen eingestellt habe. Wie man hier bei ReclaBox und ähnlichen Seiten im Internet sieht, scheint das Ganze bei Secura System zu haben. Ich kann von dieser Firma nur dringend abraten!
21.03.2011 | 17:20
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrte Kunde,
damit wir Ihre Beschwerde in der Reclabox schnellstmöglich unseren laufenden Klärungen zuordnen und die Abwicklung damit beschleunigen können, möchten wir Sie bitten uns Ihre Kundennummer zu nennen, die aus Ihrer Beschwerde leider nicht hervorgeht.
Bitte nennen Sie uns Ihre Kundennummer, indem Sie über dieses Portal antworten oder uns eine kurze E-Mail mit dem Betreff "Reclabox" an infosecura-energie.de senden.
Sobald uns Ihre Kundennummer vorliegt, werden wir uns priorisiert um Ihre Beschwerde kümmern.
Herzlichen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Ihre SECURA Energie GmbH
Tel: + 49 800 600 6000
E-Mail:
infosecura-energie.de Internet: www.secura-energie.com SECURA Energie GmbH Luisenring 49 68159 Mannheim Handelsregister-Nr. HRB 703338 Amtsgericht Mannheim
Es gibt bei Secura praktisch keinen Service. Die Kunden werden mit ihren Problemen allein gelassen.
Mails werden grundsätzlich nicht beantwortet, selbst postalische Briefe kommentiert Secura nicht.
Dass hier jemand von Secura antwortet, ist wohl nur ein positiver Ausrutscher.
Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen. Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen.")
Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.
- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!
- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft.
Dann Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Vollstreckungsbescheid!
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.