529 Views | 18.03.2011 | 13:53 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1955201

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

Gebühren bei Netzbetreiber nicht bezahlt!

Bestell-/Kundennummer: 3119990

Nachdem gestern unerwartet ein Mitarbeiter meines örtlichen Grundversorgers bei mir vor der Tür stand, um meinen Zählerstand abzulesen, war ich schon ziemlich überrascht.

SCHLAGWORTE

Nachdem die Stromversorgung und Erstellung der Jahresrechnungen "relativ" zeitnah erfolgt sind, lief der dreijährige Vertrag zu den bisherigen Konditionen Ende Februar 2011 aus. TelDaFax schickte schriftlich eine Erhöhung der Stromkosten, der ich mit Erfolg widersprach. Der Strom sollte zunächst für weitere sechs Monate zu den alten Konditionen geliefert werden. Mein Ende Februar 2011 übermittelter Zählerstand wurde bis dato gänzlich ignoriert. Mit Erstaunen dann heute morgen in der Zeitung noch folgender Artikel:

www.derwesten.de/staedte/velbert/Teldafax-Kunden-kriegen-Strom-von-den-Stadtwerken-id4434013.html

Somit sieht es ja dann so aus, als wenn der Vertrag somit zu Ende ist, wenn mein örtlicher Stromlieferant jetzt wieder aufgrund mangelnder Zahlungsmoral von TelDaFax am Zuge ist. Ich werde TelDaFax jetzt mit Fristsetzung auffordern, eine Endabrechnung für das abgelaufene Jahr zu erstellen, mit gleichzeitiger Überweisung der anfänglich gezahlten Kaution.

Sollte sich bei TelDaFax niemand rühren, muss halt eine gerichtlicher Mahnbescheid her.

Mal sehen, in welche Richtung sich die Odyssee noch bewegt.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: Erstattung von insgesamt 415,88 €


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (13)


18.03.2011 | 14:22
von ReclaBoxler-3327862 | Regelverstoß melden
Der Artikel ist auch gut. Ich hoffe, dass der Laden zeitnah geschlossen wird (ich bin auch Kunde und streite mich mit diesem Laden schon seid 05.2009).

www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/bayer-leverkusen-prueft-trennung-von-teldafax/3963516.html

Über TelDaFax wird zur Zeit fast jede Woche in irgendeiner Form über die finanzielle Schieflage berichtet. Das ist hier nur eine Frage der Zeit.

26.03.2011 | 16:57
von ReclaBoxler-1955201 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe Teldafax inzwischen per Einschreiben mit Rückschein dazu aufgefordert, die Endabrechnung mit Überweisung des offen stehenden Betrages zu veranlassen. Der Rückschein kam heute an.
Die gesetzte Frist endet am 11.04.2011.
Sollte bis dahin immer noch nichts von Seiten von Teldafax passiert sein, werde ich erst einmal einen außergerichtlichen Mahnbescheid erwirken.
Anschließend kommt dann der Gang zum Rechtsanwalt.
Ich werde auf keinen Fall aufgeben!


26.03.2011 | 17:12
von ReclaBoxler-1217128 | Regelverstoß melden
Die Artikel auf der Internetseite von Welt Online beachten!

Zitate:

TelDaFax am Abgrund
Zahlungsprobleme: Elf Netzbetreiber kündigen Verträge mit Energieunternehmen

Was TelDaFax-Kunden tun können

An TelDaFax-Kunden in den Gebieten der sperrenden Netzbetreiber, sind Schreiben herausgegangen. Keinem wird der Strom oder das Gas abgedreht. TelDaFax-Kunden wechseln automatisch zum Grundversorger der Region und erhalten weiterhin Energie. Allerdings droht TelDaFax-Kunden, die Vorkasse geleistet haben, ein finanzieller Verlust.

Zwar verspricht das Unternehmen, Geld zurückzuerstatten. Doch die Verbraucherzentrale Berlin befürchtet eine Insolvenz - dann wäre das Geld ganz schnell weg. Die Verbraucherzentrale rät den Kunden daher, schnellstens den Vertrag mit TelDaFax zu kündigen. Wer Vorauszahlungen geleistet habe, sollte sie schnell zurückfordern.

Die Verbrauchzentrale empfiehlt, den Zählerstand - am besten im Beisein eines Zeugen - abzulesen und TelDaFax per Einschreiben mitzuteilen. Auf Basis dieses Zählerstands sollten die Kunden dann die Summe für das bis 31. März verbrauchte Gas errechnen und bezahlen. Wer Geld vorausgezahlt habe und nicht zurückerhalte, solle einen Mahnbescheid beantragen.

30.03.2011 | 15:17
von ReclaBoxler-2302287 | Regelverstoß melden
Kennen Sie die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vom 14.03.2011 (googeln)?

Zitat:

"Wechseln weg von TelDaFax - doch kein Klacks?

Viele Verbraucher haben die Faxen dicke
Die negativen Schlagzeilen über den Energieversorger TelDaFax Marketing GmbH nehmen kein Ende. Nach den Strom-Preiserhöhungen von TelDaFax überrollt derzeit eine Flut von Anfragen die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Es geht in etlichen Fälle um den gleichen Sachverhalt:

Bei Vertragsschluss wurde im Kleingedruckten, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), vertraglich ein Sonderkündigungsrecht bei Preisänderungen vereinbart.

Dennoch lässt TelDaFax viele Verbraucher, die fristgerecht gekündigt haben, nicht aus ihren Verträgen. Die Firma teilt den Kunden telefonisch oder schriftlich lapidar mit, dass es das ausgeübte Sonderkündigungsrecht im Bereich der Energieversorgung nicht gäbe.

Man könne der Preisanpassung lediglich widersprechen.

Daher würde der Preis nun zwar nicht erhöht, aber der Verbraucher müsse noch bis zum Laufzeitende des Vertrages Kunde bleiben.

Ebenso liegen Sachverhalte vor, in denen der mit dem Wechsel und der Kündigung beauftragte neue Anbieter dem Wechselwilligen mitteilt, dass TelDaFax die Kündigung erst nach Laufzeitende und nicht zum Datum der Preiserhöhung akzeptiere.

Der neue Anbieter lehnt den Wechsel dann ab, da er sein Angebot nicht so lange aufrecht erhalten kann.

"Das ist rechtlich unhaltbar und dem Kunden gegenüber eine Frechheit! ", empört sich Fabian Fehrenbach, Energiejurist bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Es gelten immer die bei Vertragsschluss vereinbarten AGB.

Änderungen der AGB müssen ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart werden, um wirksam zu werden.

"Ein einseitiges Nachschieben von veränderten oder neuen AGBs geht somit gar nicht; veränderte AGB gelten als nicht vereinbart bzw. unwirksam", stellt Fehrenbach klar.

Die ursprünglich vereinbarte Sonderkündigungsklausel, die zur Kündigung bei Preisänderung berechtigt, gesteht dem Kunden zu, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderung zu kündigen.

Weiter setzt diese Klausel die Wirksamkeit der Kündigung auf den Zeitpunkt fest, an dem die Preisänderung in Kraft tritt.

Hat ein Kunde fristgerecht gekündigt, kann TelDaFax nach dieser Klausel ab der angekündigten Preiserhöhung keinerlei Zahlung mehr verlangen.

Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, sich gegen das aus ihrer Sicht vertragswidrige Vorgehen von TelDaFax zu wehren und die Firma unbedingt per Einschreiben mit Rückschein dazu aufzufordern,

- die gemäß der vereinbarten AGB wirksame Sonderkündigung wegen Preiserhöhung umgehend zu bestätigen,

- die Netznutzungsabmeldung beim Netzbetreiber zu veranlassen und

- die Schlussrechnung zu erstellen.

Die Kunden sollten darüber hinaus ab dem Zeitpunkt der Preiserhöhung weitere Zahlungen einstellen.

Für Betroffene hält die Verbraucherzentrale unter

www.vz-rlp.de/musterbrief-teldafax

ein formloses Musterschreiben bereit.

Sollte TelDaFax den betroffenen Kunden nicht zu dem Zeitpunkt beim Netzbetreiber abmelden, zu dem der Vertrag wegen der Kündigung endet, so kann bis auf weiteres kein anderer Versorger diesen Kunden beim Netzbetreiber anmelden.

Letztlich wird TelDaFax trotz Verzögerung nichts anderes übrig bleiben als den Kunden wieder frei zugeben.
Dann stellt sich die Frage, wie der Strom ab dem Zeitpunkt der Kündigung zu bezahlen ist.

"Der regionale Grundversorger ist gesetzlich verpflichtet, die Versorgung zu übernehmen, wenn kein sonstiger Vertrag mehr besteht. Der Grundversorger wird dem betroffenen Kunden den verbrauchten Strom rückwirkend in Rechnung stellen", erklärt Fehrenbach.

Finanzielle Schäden, die so durch die teurere Grundversorgung entstehen, können Betroffene im Wege von Schadenersatzansprüchen gegen TelDaFax geltend machen. "Hier wird voraussichtlich aber nur der Weg über eine Klage vor Gericht zum Erfolg führen", so Fehrenbach weiter.

Übrigens: Der Stromversorger TelDaFax führt derzeit mit großem Abstand die Liste der Problem- und Beschwerdefälle in Sachen Stromwechsel bei der Verbraucherzentrale an.
VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt." (Ende des Zitats)

06.04.2011 | 19:45
von ReclaBoxler-3520128 | Regelverstoß melden
Die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vom 06.04.2011 beachten

www.vz-bawue.de/UNIQ130211149616491/link858811A.html

Für betroffene Verbraucher gibt es je nach Situation unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten mit Musterbriefen.

10.04.2011 | 13:30
von ReclaBoxler-1955201 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Morgen werde ich online einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen, die angestrebte Frist ist abgelaufen.
Die Odyssee geht in die nächste Runde.
Ich bleibe am Ball!


14.04.2011 | 17:23
von ReclaBoxler-1955201 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es gibt Neuigkeiten:
Scheint ja doch jemand von Teldafax zu lesen, ist aber aber irgendwie eine automatisch generierte E-Mail:

Sehr geehrter Herr ......,

in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir zu Ihrem Eintrag bei reklabox.de mit dem Titel „Gebühren bei Netzbetreiber nicht bezahlt!“ Stellung und entschuldigen zunächst in aller Form für die entstandene Verzögerung. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, sowohl sämtliche Anfragen unserer Kunden, als auch alle Anfragen unserer Partner, schnellstmöglich zu bearbeiten. Dass uns dies in Ihrem Falle nicht gelungen ist bitten wir zu entschuldigen.

Selbstverständlich werden wir Kontakt zu Ihrer Netzgesellschaft aufnehmen und versuchen, die Kündigung der Netznutzung zu verhindern bzw. rückabzuwickeln. Sollten Sie in den nächsten Tagen keine Post von Ihrem Stadtwerk oder von TelDaFax bekommen, richten Sie sich bitte nach den Informationen des Schreibens, das Ihnen bereits von Ihrem Stadtwerk/Netzbetreiber vorliegt.

Wenn Sie in die Ersatzversorgung gefallen sind, werden wir Ihnen selbstverständlich schnellstmöglich eine Schlussrechnung erstellen. Ein geleisteter Sonderabschlag wird mit einer möglichen Forderung gegen Sie verrechnet. Auch die nicht verbrauchte Paketmenge eines möglicherweise erworbenen Strompakets wird mit dieser Schlussrechnung verrechnet. Das sich ergebende Guthaben werden wir Ihnen so zügig wie möglich überweisen.

Wir hoffen, wir konnten Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Jan R.
Customer Care

TelDaFax SERVICES GmbH
Mottmannstr. 2
53842 Troisdorf

Telefon: 0180 / 400 10 20*

Telefax: 0180 / 400 10 90*
Homepage: www.teldafax.de


05.05.2011 | 20:32
von ReclaBoxler-1955201 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachdem Teldafax noch eine automatisch generierte E-Mail verschickt hat, warte ich jetzt noch die letzte Frist ab.
Dann werde ich einen Mahnbescheid online beantragen, die 30 Euro ist mir der Spaß wert.


08.06.2011 | 14:04
von ReclaBoxler-1955201 | Regelverstoß melden
Und weiter geht´s
Jetzt ist der wohlverdiente Urlaub vorbei und ich widme mich mal wieder dem beschriebenen Problem. Inzwischen habe ich einen gerichtlichen Mahnbescheid vom Amtsgericht Hagen vorliegen, danach geht der Vollstreckungsbescheid auf Reise.
Muss allerdings noch die gesetzliche Frist des Widerspruchs abwarten.
Nachdem der Mahnbescheid ordnungsgemäß Ende Mai TelDaFax zugestellt wurde, kam überraschender Weise meine Jahresabrechnung für 2010.
Der letzte Satz ist kaum zu übertreffen:
"Ihr Guthaben wird mit den nächsten Abschlägen verrechnet."
Irgendwie will dort niemand mitbekommen, dass das Vertragsverhältnis beendet ist.
Die Abrechnung scheint eine Reaktion auf den gerichtlichen Mahnbescheid zu sein, um wieder einmal Zeit zu schinden.

In dem Zusammenhang habe ich da mal eine Frage: Ist es sinnig, den Vollstreckungsbescheid vom Gericht (hier: Amtsgericht Hagen) zustellen zu lassen, oder sollte man selbst einen Gerichtsvollzieher damit beauftragen? Wie hoch belaufen sich die Kosten für den Gerichtsvollzieher?

Danke für die Info!

Dirk

08.06.2011 | 22:57
von Gerry | Regelverstoß melden
 spider monkey Dirk,
Deine Frage nach dem VB beschäftigt mich auch gerade, da ich einen solchen VB auch beantragt habe. Die Frist läuft am Montag ab!

Kann ich diesen dann per Post zustellen lassen? Oder muss ich noch ein paar Tage warten, ob nicht noch ein Widerspruch von TDF bzw. deren Anwalt per Post bei mir eintrifft?

Dann stellt sich auch mir die Frage, ob ich mich an das Amtsgericht in Hagen bzw. direkt an den für TDF zuständigen V-Beamten wenden soll?

Was ist bei Ausfüllen des VB noch zu beachten? Muss ich die Schlussrechnung dem VB beilegen oder reicht es, lediglich den VB zu schicken.

Wäre dankbar, wenn ich hierzu ein paar Antworten bekommen könnte - denke mal, diese Fragen beschäftigen noch andere hier.

09.06.2011 | 08:03
von ReclaBoxler-4718128 | Regelverstoß melden
 spider monkey Gerry

und  spider monkey Dirk

1) Artikel "Wie knackt man Teldafax?" beachten:

www.strom-magazin.de/forum/board-teldafax-energy/thread-wie-knackt-man-teldafax-994-page-1.html

2) Eine Kundin hat am 21.05.2011 mitgeteilt, ihr Geld bekommen zu haben: Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides, dann Vollstreckung. Lesen Sie hier - insbesondere Kommentare ab 22.05.2011 beachten:

de.reclabox.com/beschwerde/38499-teldafax-troisdorf

3) Hier finden Sie ebenfalls Erläuterungen und Hinweise:

www.der-gerichtsvollzieher.de/Mahnverfahren/mahnverfahren.html

09.06.2011 | 08:08
von ReclaBoxler-4718128 | Regelverstoß melden
 spider monkey Dirk
und
 spider monkey Gerry

1) Die Zwangsvollstreckungsabteilung des Amtsgerichtes Siegburg, Neue Poststr. 16, 53721 Siegburg, hat die Ruf-Nrn.: 02241 / 305 - 333, -334, -337, -327.

2) Die Gerichtsvollzieherverteilerstelle (!) des Amtsgerichtes Siegburg, Neue Poststr. 16, 53721 Siegburg, hat die Ruf-Nr. : 02241 / 305 - 127.

3) Den Vordruck für den Vollstreckungsauftrag des Gerichtsvollziehers gibt´s zum Beispiel hier:

www.ag-siegburg.nrw.de/service/formulare/zwischentext_formulare_zwangsvollstreckung/beauftragung.pdf

4) Mit Hilfe der Adressdatenbank der Gerichtsvollzieher des Landes NRW können Sie den für den Geschäftssitz des Schuldners jeweils zuständigen Gerichtsvollzieher (einschl. der Sprechzeiten) unter Angabe der Postleitzahl und der Straße ermitteln:

www.gerichtsvollzieher.nrw.de/

09.06.2011 | 13:56
von Von Dirk | Regelverstoß melden
 spider monkey Gerry

Meine Frist läuft jetzt Ende dieser Woche ab.

Bin ja eigentlich noch in einem relativ kurzen Zeitfenster. Viele warten ja schon über mehrere Monate auf Ihr Geld.
Mein Vertrag wurde ja abrupt durch meinen örtlichen Stromversorger Mitte März 2011 beendet, da TDF die Gebühren nicht entrichtet hat.
Vielleicht hätte ich sofort einen Rechtsanwalt anschalten sollen, dann hätte man mit dem ganzen Theater nichts mehr zu tun. Aber das bleibt ja immer noch.

Wegen Deiner Frage:
Hatte am gleichen Tag als ich den Beitrag hier geschrieben hatte noch ein gutes Gespräch mit der Mahnabteilung des Amtsgerichtes in Hagen.
Du musst auf alle Fälle die 14tägige Widerspruchsfrist, die TDF hat, abwarten. Dieser Einspruch muss bei der zuständigen Mahnabteilung des Amtsgericht eingehen, denke bei Dir ist das auch AG Hagen.
Mir hat man den Rat gegeben, einfach telefonisch nach Ablauf des Datums für die Widerspruchsfrist dort nach zu fragen.
Deshalb hier die Telefonnummer:
AG Hagen -Zentralstelle Mahnbescheid
02331/ 967 - 631 oder 831
Die Damen und Herren haben dann Input, ob Widerspruch eingelegt wurde.
Falls das nicht der Fall ist, hast Du sechs Monate Zeit, den VB zu beantragen.

Wenn ich soweit bin, den VB zu beantragen, werde ich ihn anschließend wieder nach Ablauf von zwei Wochen direkt, wie in den beschriebenen Links dargestellt, an den V- Beamten bei der Gerichtsvollzieherverteilerstelle (was für ein Wort) beim AG Siegburg übersenden.
Die Kosten musst Du dann auch noch mit in den VB mit einrechnen.
Aber so weit bin ich bisher noch nicht.

Gruß

Dirk



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren NÜTZLICHE LINKS
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!