TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)
Kundenabzocke mit System
Bestell-/Kundennummer: 4036385
Hallo werte Community,
wir sind seit Dezember 2009 Kunde bei Teldafax, haben einen Vorauskassevertrag für 4000kw für 668,00 € und 200,00 € Kaution. Im August 2010 erhielten wir als treuer Kunde ein Angebot zur Buchung eines Treuepakets mit 4000 kw zu 600,00 €. Das Angebot haben wir fristgemäß abgeschickt, aber nie eine Bestätigung erhalten.
Mitte November 2010 wurden wir zwecks Erstellung der Endabrechnung zur Ablesung unseres Stromzählers aufgefordert. Tags darauf kam ein Schreiben mit der Festlegung der neuen Abschlagszahlung für das nächste Abrechnungsjahr 2011 in Höhe von 667,00 €. Bei Nachfrage wurde uns bestätigt, dass die Buchung des Treuepakets aus dem August 2010 nicht vorliegt und somit die Abschlagszahlung gültig wäre. Nach mehrfachem Überlegen haben wir dann Ende Dezember die Abschlagszahlung in Höhe von 667,00 € geleistet.
Mitte Januar 2011 trudelte dann auch die Anpassung unserer Strompreise ein (Erhöhung) und Ende Januar die Verbrauchsrechnung des abgelaufenen Verbrauchsjahres 2010. Diese wies ein Guthaben von 163,76 €, sowie ein Guthaben von 79,00 € aufgrund einer Abschlagskorrektur aus. Auf Nachfrage im Callcenter wurde bestätigt, dass dieses Guthaben selbstverständlich ausgezahlt wird, da eine Verrechnung mit fälligen Abschlagszahlung, wegen bereits gezahltem Jahresabschlag, nicht möglich ist. Auf Nachfrage nach dem im August 2010 gebuchten aber nie bestätigten Treuepaket wurde nun plötzlich bestätigt, dass dieses Treuepaket rückwirkend zum 01.12.2010 gebucht wird und eine Verrechnung mit der bereits geleisteten Abschlagszahlung erfolgen wird.
Ich habe darauf bestanden diese Angaben schriftlich zu erhalten, habe aber lediglich eine Bestätigung über die Buchung des Treuepakets erhalten, sowie die Bestätigung, dass die Preiserhöhungen von Mitte Januar für uns nicht greifen würden. Vielmehr haben wir nach wenigen Tagen eine Buchungsbestätigung erhalten, sowie als absoluter Highlight eine Rechnung in Höhe von 600,00 € für das Treuepaket. Meine erboste Rückfrage bei Teldafax wurde wie folgt beantwortet: Die Abschlagszahlung von 667,00 € werden auf einem anderen Konto verbucht als die 600,00 € des Treuepakets, deshalb müsste ich erst 600,00 € für das Treuepaket bezahlen, um die 667,00 € Jahresabschlag zurück zu erhalten. Auf meine Nachfrage, warum man die Beträge nicht miteinander verrechnet, sagte man mir,dass das Treuepaket erst für das nächste Vertragsjahr gültig sein wird und das setzt eine Bezahlung von 600,00 € voraus. Sollte ich die 600,00 € nicht bezahlen, werde selbstverständlich eine Mahnung ergehen.
Wir haben Teldafax aufgefordert das Guthaben auszuzahlen und die Beträge von 600/667 € zu verechnen. Weder ist Geld eingegangen, noch habe ich eine schlüssige Antwort auf meine Schreiben oder E-Mails erhalten. Und nach den hier gelesenen Beiträgen, scheint das die Methode von Teldafax zu sein die Verbraucher abzuzocken.
MfG
www.derwesten.de/staedte/velbert/Teldafax-Kunden-kriegen-Strom-von-den-Stadtwerken-id4434013.html
www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/bayer-leverkusen-prueft-trennung-von-teldafax/3963516.html
Über TelDaFax wird zur Zeit fast jede Woche in irgendeiner Form über die finanzielle Schieflage berichtet. Das ist hier nur eine Frage der Zeit, bis der Laden endlich dicht macht.
Das Interview vom Pressesprecher Herrn M. sagt sehr viel über die Kompetenz dieser Firma. Aber unbedingt bis Ende schauen. Das ist einfach nur Klasse.
www.wdr.de/tv/servicezeit/sendungsbeitraege/2011/kw08/0222/03_deldafax.jsp
Seit Tagen ist aber zu beobachten, dass Kommentare zensiert werden.
Oder wie ist es zu erklären, dass die Kommentare bei TelDaFax- Beschwerden nicht mehr stattfinden. Es geht nicht darum, Leute zu beleidigen, es sollte darum gehen, die Verbraucher vor solchen Firmen zu warnen.
Kommt zu
www.facebook.com/TelDaFail
dort wird nichts zensiert.
Zitate:
TelDaFax am Abgrund
Zahlungsprobleme: Elf Netzbetreiber kündigen Verträge mit Energieunternehmen
Was TelDaFax-Kunden tun können
An TelDaFax-Kunden in den Gebieten der sperrenden Netzbetreiber, sind Schreiben herausgegangen. Keinem wird der Strom oder das Gas abgedreht. TelDaFax-Kunden wechseln automatisch zum Grundversorger der Region und erhalten weiterhin Energie. Allerdings droht TelDaFax-Kunden, die Vorkasse geleistet haben, ein finanzieller Verlust.
Zwar verspricht das Unternehmen, Geld zurückzuerstatten. Doch die Verbraucherzentrale Berlin befürchtet eine Insolvenz - dann wäre das Geld ganz schnell weg. Die Verbraucherzentrale rät den Kunden daher, schnellstens den Vertrag mit TelDaFax zu kündigen. Wer Vorauszahlungen geleistet habe, sollte sie schnell zurückfordern.
Die Verbrauchzentrale empfiehlt, den Zählerstand - am besten im Beisein eines Zeugen - abzulesen und TelDaFax per Einschreiben mitzuteilen. Auf Basis dieses Zählerstands sollten die Kunden dann die Summe für das bis 31. März verbrauchte Gas errechnen und bezahlen. Wer Geld vorausgezahlt habe und nicht zurückerhalte, solle einen Mahnbescheid beantragen.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
GANZ WICHTIG:
- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!
- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. einer Woche, sondern den Tag benennen, an dem die Frist abläuft. Dann Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Vollstreckungsbescheid!
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Teldafax) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
www.vz-bawue.de/UNIQ130211149616491/link858811A.html
Für betroffene Verbraucher gibt es je nach Situation unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten mit Musterbriefen.