TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)
Rechtsgrundlose Mahnungen
TelDaFax versendet Mahnungen mit erheblichen Forderungen, die inhaltlich nicht näher spezifiziert sind. Trotz Zahlung aller vereinbarten Abschläge wird offenbar immer noch versucht, überhöhte Abschlagszahlungen einuzfordern. Auf nachfolgendes Schreiben werde ich wahrscheinlich - wie üblich - keine klärende Rückmeldung erhalten. Ggf. wird nun gerichtlich gegen diesen Anbieter vorzugehen sein. Seit Vertragsbeginn nahezu monatlich ein Beweis der Unfähigkeit oder des Unwillens, sich vertragsgerecht zu verhalten - angefangen mit ungerechtfertigten Einziehungsversuchen von meinem Konto, begleitet von in sich widersprüchlicher Korrespondenz und leeren Versprechungen, hin zu "fantasievollen" Abschlagsforderungen bis schließlich zu abstrusen "Mahnungen" über nicht nachvollziehbare Summen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich o. g. Verträge über die Lieferung von Gas und Strom.
Den Gaslieferungsvertrag kündige ich mit Wirkung zum 01.05.2011 aufgrund der mitgeteilten Preiserhöhung, hilfsweise ordentlich zum 01.08.2011.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Den Stromliefervertrag kündige ich mit Wirkung zum 01.08.2011 ordentlich zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit.
Sollten Sie darüber hinaus nicht unverzüglich mitteilen, dass die rechtsgrundlos geltend gemachte Forderung iHv EURO 362,55 (Ihr Schreiben vom 11.03.2011) nicht aufrecht erhalten wird, werde ich alle Verträge mit sofortiger Wirkung fristlos kündigen und negative Feststellungsklage erheben. Ihre angebliche Forderung ist weder inhaltlich bestimmbar, noch richtig. Ihr Unternehmen versucht nun schon seit Beginn des Vertragsverhältnisses rechtsgrundlos willkürlich festgesetzte überhöhte Abschlagszahlungen einzufordern – obwohl entsprechend niedrigere Abschlagszahlungen vereinbart sind. Alle vereinbarungsgemäß zu leistenden Abschlagszahlungen habe ich gezahlt. Weiteren Forderungen werde ich nicht nachkommen.
Ihre Rückäußerung erwarte ich unverzüglich,
spätestens jedoch bis 01.04.2011 (hier eingehend).
Mit freundlichen Grüßen
Damit eine Willenserklärung unter Abwesenden wirksam wird, muss diese dem Vertragspartner gemäß § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB zugehen.
Den Zugang einer Erklärung kann man nachweisen:
• Persönliche Übergabe mit Zeugen
• Einschreiben/Rückschein
• Einwurfeinschreiben
• Mehrfache Versendung
Zitat Verbraucherinformationssystem Bayern:
„Nur wenn von dem Zugang der Willenserklärung wichtige Rechtsfolgen abhängen, sollte man sich der oben beschriebenen Formen bedienen.
Eine gute Möglichkeit, Vertragspartnern, die den Zugang einfach bestreiten "den Wind aus den Segeln zu nehmen", besteht darin, Schriftverkehr parallel auf verschiedenen Wegen zu versenden, z. B. vorab per Fax (Sendebericht aufheben), dann mit der Post und zusätzlich per E-Mail. Wer dann noch bestreitet, ein Schreiben erhalten zu haben, wird irgendwann unglaubwürdig. Allerdings: einen echten Zugangsnachweis erhält man damit nicht.“
www.derwesten.de/staedte/velbert/Teldafax-Kunden-kriegen-Strom-von-den-Stadtwerken-id4434013.html
www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/bayer-leverkusen-prueft-trennung-von-teldafax/3963516.html
Über TelDaFax wird zur Zeit fast jede Woche in irgendeiner Form über die finanzielle Schieflage berichtet. Das ist hier nur eine Frage der Zeit, bis der Laden endlich dicht macht.
Das Interview vom Pressesprecher Herrn M. sagt sehr viel über die Kompetenz dieser Firma. Aber unbedingt bis Ende schauen. Das ist einfach nur Klasse.
www.wdr.de/tv/servicezeit/sendungsbeitraege/2011/kw08/0222/03_deldafax.jsp
Seit Tagen ist aber zu beobachten, dass Kommentare zensiert werden.
Oder wie ist es zu erklären, dass die Kommentare bei TelDaFax- Beschwerden nicht mehr stattfinden. Es geht nicht darum, Leute zu beleidigen, es sollte darum gehen, die Verbraucher vor solchen Firmen zu warnen.
Kommt zu
www.facebook.com/TelDaFail
dort wird nichts zensiert.
Zitate:
TelDaFax am Abgrund
Zahlungsprobleme: Elf Netzbetreiber kündigen Verträge mit Energieunternehmen
Was TelDaFax-Kunden tun können
An TelDaFax-Kunden in den Gebieten der sperrenden Netzbetreiber, sind Schreiben herausgegangen. Keinem wird der Strom oder das Gas abgedreht. TelDaFax-Kunden wechseln automatisch zum Grundversorger der Region und erhalten weiterhin Energie. Allerdings droht TelDaFax-Kunden, die Vorkasse geleistet haben, ein finanzieller Verlust.
Zwar verspricht das Unternehmen, Geld zurückzuerstatten. Doch die Verbraucherzentrale Berlin befürchtet eine Insolvenz - dann wäre das Geld ganz schnell weg. Die Verbraucherzentrale rät den Kunden daher, schnellstens den Vertrag mit TelDaFax zu kündigen. Wer Vorauszahlungen geleistet habe, sollte sie schnell zurückfordern.
Die Verbrauchzentrale empfiehlt, den Zählerstand - am besten im Beisein eines Zeugen - abzulesen und TelDaFax per Einschreiben mitzuteilen. Auf Basis dieses Zählerstands sollten die Kunden dann die Summe für das bis 31. März verbrauchte Gas errechnen und bezahlen. Wer Geld vorausgezahlt habe und nicht zurückerhalte, solle einen Mahnbescheid beantragen.
www.vz-bawue.de/UNIQ130211149616491/link858811A.html
Für betroffene Verbraucher gibt es je nach Situation unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten mit Musterbriefen.