TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)
TelDaFax hält Guthabenrückzahlung aus gekündigtem Vertrag zurück
Bestell-/Kundennummer: Kunden-Nr. 2539406
Zum 1. Januar 2011 hatte ich den Strom-Liefervertrag (Kunden-Nr. 2539406) gekündigt. Die Endabrechnung erfolgte am 4. Februar 2011. Für die Rücküberweisung meines Restguthabens in Höhe von EUR 407,11 habe ich dann am 11. Februar 2011 meine Bankverbindung per Telefax mitgeteilt.
Da eine Überweisung ausblieb, und die TelDaFax-Telefonhotline unerreichbar erschien, schickte ich Zahlungserinnerungen per Telefax etwa alle zwei Wochen, ohne dass der Geldbetrag bei mir eingegangen ist.
Die telefonische Hotline erreichte ich am 22. März 2011. Es erfolgte ein Datenabgleich. Man sagte mir, man könne nicht sagen, wann überwiesen wird. Ich habe die Hotline-Mitarbeiterin darüber informiert, bei fortschreitendem Zahlungsverzug meinen Rechtsbeistand hinzuzuziehen.
www.derwesten.de/staedte/velbert/Teldafax-Kunden-kriegen-Strom-von-den-Stadtwerken-id4434013.html
www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/bayer-leverkusen-prueft-trennung-von-teldafax/3963516.html
Über TelDaFax wird zur Zeit fast jede Woche in irgendeiner Form über die finanzielle Schieflage berichtet. Das ist hier nur eine Frage der Zeit, bis der Laden endlich dicht macht.
Das Interview vom Pressesprecher Herrn M. sagt sehr viel über die Kompetenz dieser Firma. Aber unbedingt bis Ende schauen. Das ist einfach nur Klasse.
www.wdr.de/tv/servicezeit/sendungsbeitraege/2011/kw08/0222/03_deldafax.jsp
Seit Tagen ist aber zu beobachten, dass Kommentare zensiert werden.
Oder wie ist es zu erklären, dass die Kommentare bei TelDaFax- Beschwerden nicht mehr stattfinden. Es geht nicht darum, Leute zu beleidigen, es sollte darum gehen, die Verbraucher vor solchen Firmen zu warnen.
Kommt zu
www.facebook.com/TelDaFail
dort wird nichts zensiert.
Zitate:
TelDaFax am Abgrund
Zahlungsprobleme: Elf Netzbetreiber kündigen Verträge mit Energieunternehmen
Was TelDaFax-Kunden tun können
An TelDaFax-Kunden in den Gebieten der sperrenden Netzbetreiber, sind Schreiben herausgegangen. Keinem wird der Strom oder das Gas abgedreht. TelDaFax-Kunden wechseln automatisch zum Grundversorger der Region und erhalten weiterhin Energie. Allerdings droht TelDaFax-Kunden, die Vorkasse geleistet haben, ein finanzieller Verlust.
Zwar verspricht das Unternehmen, Geld zurückzuerstatten. Doch die Verbraucherzentrale Berlin befürchtet eine Insolvenz - dann wäre das Geld ganz schnell weg. Die Verbraucherzentrale rät den Kunden daher, schnellstens den Vertrag mit TelDaFax zu kündigen. Wer Vorauszahlungen geleistet habe, sollte sie schnell zurückfordern.
Die Verbrauchzentrale empfiehlt, den Zählerstand - am besten im Beisein eines Zeugen - abzulesen und TelDaFax per Einschreiben mitzuteilen. Auf Basis dieses Zählerstands sollten die Kunden dann die Summe für das bis 31. März verbrauchte Gas errechnen und bezahlen. Wer Geld vorausgezahlt habe und nicht zurückerhalte, solle einen Mahnbescheid beantragen.
"Falls keine Rückzahlung erfolgt – was zu erwarten ist, da TelDaFax nun wirklich knapp bei Kasse zu sein scheint – sollte umgehend ein Mahnbescheid beantragt werden. Das ist ein schneller Weg, die Rückzahlung zu erzwingen, bevor die Insolvenz eingetreten ist. Hier muss aber darauf hingewiesen werden, dass Prozess- und gegebenenfalls Anwaltskosten wohl verloren sind, wenn die Insolvenz eingetreten ist.
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist übrigens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de."
2) Den heutigen Artikel von der Internetseite des Handelsblatts schon gelesen?
"Rätselraten um Teldafax-Investor"
www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/raetselraten-um-teldafax-investor/4000846.html
GANZ WICHTIG:
- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!
- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. einer Woche, sondern den Tag benennen, an dem die Frist abläuft. Dann Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Vollstreckungsbescheid!
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Teldafax) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
www.vz-bawue.de/UNIQ130207924006799/teldafax
Für betroffene Verbraucher gibt es je nach Situation unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten mit Musterbriefen.