Durch CHRIST Juweliere und Uhrmacher seit 1863 gelöste Beschwerde. | 4438 Views | 23.03.2011 | 14:37 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3334301

CHRIST Juweliere und Uhrmacher seit 1863 GmbH (Hamburg)

Keine Auszahlung nach Rückgabe

Vor wenigen Tagen habe ich meinen 120 € Gutschein bei Christ eingelöst, um mir Ohrringe (Creolen, 585er Gold) zu kaufen, und habe weitere 60 € in bar dazu gezahlt.

SCHLAGWORTE

Erst wunderte ich mich noch darüber, dass sie so leicht waren. Ich vom schmeichelnden Gerede der Verkäuferin und ihren ausschweifenden Erklärungen betüdelt ließ mich davon überzeugen, dass die Ohrringe ihr Geld wert sind. Mein Fehler.

Als ich nach Hause kam und wir uns die Ohrringe genauer anschauten, fingen wir an, zu zweifeln, ob jene wirklich ihr Geld wert sind und sind zum Goldschmied, der sehr darüber lachen musste. Die 180 € teuren Ohrringe waren kaum 10 € wert.

Ich war damit natürlich nicht einverstanden. Wenn ich mir Modeschmuck kaufen will, gehe ich nicht zu Christ. Und bin zurück, um die Ohrringe zurückzugeben oder für etwas besseres umzutauschen.

Da im Laden nichts war, was mir besonders gefiel, gab ich also die Ohrringe zurück.

Glaubt jemand, ich habe die 60 € in bar ausgezahlt bekommen? Nein, der Gutschein wurde auf die 180 erhöht und ich darf mir nun für noch mehr Geld etwas aussuchen, das bin ich ehrlich gesagt nicht mehr bereit. (Das Argument der Verkäuferin: Ja, der Gutschein war ja nun auch schon ein bisschen älter. - Was ist denn das für ein Argument?) Ich verlangte von ihr, es wieder aufzusplitten, wie es ursprünglich war, das könne sie angeblich nicht machen.

Wenn ich könnte, würde ich den kompletten Gutschein wieder zurückgeben und das komplette Geld ausgezahlt bekommen. Ich finde, das ist ein Ding der Unmöglichkeit.

Als treue Kundin von Christ über viele Jahre hinweg bin ich sehr enttäuscht.

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Meine Forderung an CHRIST Juweliere und Uhrmacher seit 1863 GmbH: Die Auszahlung des Gutscheins


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Kommentare und Trackbacks (4)


23.03.2011 | 19:18
von ReclaBoxler-5817345 | Regelverstoß melden
Die Ohrringe haben jeweils circa 1/4 Gramm gewogen. Das ist lächerlich. Dass man keine massiven Ohrringe für den Preis bekommt, ist mir vollkommen bewusst. Aber ein gewisses Preisleistungsverhältnis erwarte ich.

Mal abgesehen davon, dass es auch nicht darum ging, dass sie mir diese Ohrringe verkauft hat. Es war ja meine Entscheidung und ich schrieb auch "mein Fehler".
Es ging darum, wie ich bei der Gutschein-Ausgabe behandelt wurde und dass das nicht richtig abgehandelt wurde. Man hätte mir die 120 € als Gutschein auszahlen müssen, wie es ursprünglich war und den Barbetrag von 60 € in bar. Es war auch die Art und Weise, wie mit einem umgegangen wurde, aber davon fange ich nicht an, zu reden, denn ich bin ein Mensch und ich kann nachvollziehen, dass sie entnervt war und ihr vielleicht sogar die Provision entgangen ist.

Die Begründung ist nicht einmal relevant, denn man hat ein Rückgaberecht von zwei Wochen und ich bin nur noch zwei Tagen zurückgekehrt.

23.03.2011 | 23:10
von ReclaBoxler-2899858 | Regelverstoß melden
Der Händler hat das Rückgaberecht doch akzeptiert und die Ware zurückgenommen. Dies ist nicht selbstverständlich. Erst recht ist nicht selbstverständlich, dass eine Kaufpreiserstattung bei Rückgabe (oder Ausleihe von Modeschmuck) erfolgt.

Den Wert von Schmuck wird durch Angebot und Nachfrage bestimmt. In diesem Falle 180,00 Euro. Dass ein unbeteiligter dritter einen anderen Wert für sich ermittelt, ist irrelevant. Ggf sollte dann eher über den Ankauf von Gold in Barrenform nachgedacht werden.

24.03.2011 | 14:57
von ReclaBoxler-3334301 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


24.03.2011 | 14:57
von ReclaBoxler-3334301 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.




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