Durch TelDaFax i.I. endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 469 Views | 29.03.2011 | 08:49 Uhr
geschrieben von Jaroslaw Stojak

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

Trotz Storno kein Geld zurück!

Bestell-/Kundennummer: 4222498

Ich habe bei Teldafax einen Vertrag abgeschlossen (Strom), Geld in Höhe von 880 € für das "SparPaket XL" und zusätzlich noch 200 € als Sonderabschlagszahlung bezahlt, aber der Stromwechsel kam wegen Teldafax nicht zu Stande.

Aufgrund dessen stornierte ich den Antrag und forderte mein Geld zurück. Von TelDaFax erhielt ich brieflich die Bestätigung zur Stornierung mit der Überschrift "Storno zur Rechnung 1232010674622 vom 08.12.200", aber das Geld ist bis heute nicht zurück überwiesen.

Jeder Weg der Kontaktierung war erfolglos, sie versprachen mir telefonisch, mein Geld zurück zu überweisen, was jedoch auch nach Wochen nie geschah.

Nun ist mir nur der letzte Weg geblieben - eine Anzeige zu erstatten.

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Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: Rücküberweisung des fälligen Betrages


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Kommentare und Trackbacks (14)


29.03.2011 | 12:28
von Ralf Meurer | Regelverstoß melden
An alle, nehmt diese Telefonnummern 022419413xxx oder 022419434xxx. Dort erreicht ihr die Pressesprecher, das Dreamteam von TFD. Und macht dort DAMPF, denen muss nur noch der Kopf so QUALMEN. Die sind immer erreichbar. Aber schön anständig sein. ; -) Vor allem bei der Dame, die ist schon etwas älter.

29.03.2011 | 17:32
von ReclaBoxler-4151287 | Regelverstoß melden
1) Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Berlin ist zu lesen:

Zitat:

„Falls keine Rückzahlung erfolgt – was zu erwarten ist, da TelDaFax nun wirklich knapp bei Kasse zu sein scheint – sollte umgehend ein Mahnbescheid beantragt werden. Das ist ein schneller Weg, die Rückzahlung zu erzwingen, bevor die Insolvenz eingetreten ist. Hier muss aber darauf hingewiesen werden, dass Prozess- und gegebenenfalls Anwaltskosten wohl verloren sind, wenn die Insolvenz eingetreten ist.

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist übrigens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.

Kunden, denen die Vorausentgelte vor weniger als sechs Wochen abgebucht wurden, sollten sofort von ihrem Geldinstitut die Rückbuchung fordern und nur den bis 31. März 2011 verbrauchten Anteil per Überweisung bezahlen.“ (Zitatende)

2) Den heutigen Artikel von der Internetseite des Handelsblatts schon gelesen?

"Rätselraten um Teldafax-Investor"

www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/raetselraten-um-teldafax-investor/4000846.html

02.04.2011 | 22:26
von Anne Dörffel | Regelverstoß melden
Bei mir ist genau derselbe Fall eingetreten. Auch ich habe Teldafax 200 Euro Kaution überwiesen, sowie einen Vorkassenbetrag von 400 Euro. Anschließend kam der Vertrag mit Teldafax nicht zustande.

Von Teldafax bekam ich ein Schreiben mit Storno zu der Rechnung. Das war im Januar 2011. Trotz etlicher Anrufe bei Teldafax und Schreiben per Einschreiben-Rückschein hat Teldafax das Geld nicht an mich zurück überwiesen.

Auch mir bleibt nur Anzeige zu erstatten, einen Anwalt einzuschalten und die Bundesnetzagentur zu informieren.

03.04.2011 | 10:43
von Maria Meiser | Regelverstoß melden
Mir ging es genauso,

im Januar habe ich 880,-€ Vorkasse an TelDaFax überwiesen, der Vertrag kam jedoch nicht zu Stande. Im Februar kam die Stornierung von TelDaFax einschließlich einer Stornierungsrechnung.
Auf die Rückbuchung des Betrags warte ich noch heute. Trotz Anfragen an TelDaFax per Emails und eines Einschreibebriefes bekomme ich keinen Kontakt zu TeldaFax.
Via Telefon ist überhaupt kein Durchkommen. Ich werde mir wohl auch einen Anwalt nehmen müssen.

05.04.2011 | 17:10
von ReclaBoxler-7714128 | Regelverstoß melden
Am besten – wenn noch nicht geschehen - schriftlich letzte Mahnung per Einschreiben/Rückschein mit einer Frist setzen zur Überweisung des Guthabens. GANZ WICHTIG: mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern den Tag benennen, an dem die Frist abläuft. Dann Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Vollstreckungsbescheid!

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Teldafax) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

06.04.2011 | 13:04
von ReclaBoxler-6612453 | Regelverstoß melden
Die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vom 05.04.2011 beachten
www.vz-bawue.de/UNIQ130207924006799/teldafax

Für betroffene Verbraucher gibt es je nach Situation unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten mit Musterbriefen.

06.04.2011 | 15:49
von Jaroslaw Stojak noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bis heute immer noch kein Geld zurückbekommen.


19.04.2011 | 07:14
von Jaroslaw Stojak noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich werde nun einen Anwalt aufsuchen müssen.


19.04.2011 | 21:46
von Anne Dörffel | Regelverstoß melden
Bei mir genau dasselbe. Auch mir wurde die Mail von Teldafax gesandt, dass ich das Geld zurück überwiesen bekomme. Das ist jetzt eine Woche her. Das Geld ist immer noch nicht da.

05.05.2011 | 14:47
von Jaroslaw Stojak noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe mir einen Anwalt gesucht, es wird wohl zum gerichtlichem Verfahren kommen. Bin jedenfalls von TelDaFax sehr enttäuscht.


06.05.2011 | 16:39
von ReclaBoxler-7621287 | Regelverstoß melden
Artikel "Wie knackt man Teldafax?" beachten:

www.strom-magazin.de/forum/board-teldafax-energy/thread-wie-knackt-man-teldafax-994-page-1.html

07.05.2011 | 20:00
von Anne D. | Regelverstoß melden
Hallo,
bei mir läuft das Mahnverfahren schon. Beim Mahnbescheid reagiert Teldafax nicht. Nun ist der Vollstreckungsbescheid an Teldafax raus.

27.05.2011 | 23:22
von Jaroslaw Stojak endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst.


28.05.2011 | 12:03
von ReclaBoxler-1528028 | Regelverstoß melden
1) Artikel "Wie knackt man Teldafax?" beachten:

www.strom-magazin.de/forum/board-teldafax-energy/thread-wie-knackt-man-teldafax-994-page-1.html

2) Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg "Netzbetreiber sperren TelDaFax den Netzzugang" mit
Handlungshinweisen und Musterschreiben beachten:

www.vz-bawue.de/UNIQ130441225023472/teldafax

3) www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Teldafax-Kunden-in-der-Notversorgung-Retten-was-zu-retten-ist-4223545-4223547/?at=likeCount

4) Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Berlin ist zu lesen:

Zitat:

„Falls keine Rückzahlung erfolgt – was zu erwarten ist, da TelDaFax nun wirklich knapp bei Kasse zu sein scheint – sollte umgehend ein Mahnbescheid beantragt werden. Das ist ein schneller Weg, die Rückzahlung zu erzwingen, bevor die Insolvenz eingetreten ist. Hier muss aber darauf hingewiesen werden, dass Prozess- und gegebenenfalls Anwaltskosten wohl verloren sind, wenn die Insolvenz eingetreten ist. Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist übrigens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.“ (Zitatende)

5) GANZ WICHTIG:

- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!

- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Guthabenerstattung gefordert wird.

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Teldafax) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

6) de.reclabox.com/beschwerde/39862-teldafax-troisdorf-erfolgreiches-zurueckholen-meines-guthabens

7) Eine Kundin hat am 21.05.2011 mitgeteilt, ihr Geld bekommen zu haben. Sie hat nicht abgewartet, sondern gehandelt (Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides, dann Vollstreckung). Lesen Sie hier:

de.reclabox.com/beschwerde/38499-teldafax-troisdorf-guthaben-nach-abrechnung-wird-nicht-erstattet#comment69484

8) www.handelsblatt.com/unternehmen/management/koepfe/bei-teldafax-schmeisst-der-naechste-chef-hin/4216348.html?p4216348

9) Meines Wissens kann man, wenn mindestens eine Lastschrift erfolgte, "gegenrechnen" und bei der Bank den lastschrifteinzug eventuell noch rückgängig machen - genaueres hier:

de.reclabox.com/beschwerde/39862-teldafax-troisdorf-erfolgreiches-zurueckholen-meines-guthabens



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