604 Views | 29.03.2011 | 16:27 Uhr
geschrieben von Peter Wo

DER KURIER GmbH & Co. KG (Neuenstein)

Overnight Express bezahlt, aber nicht erhalten

Im Oktober vergangenen Jahres haben wir uns ein Paket per Overnight Expresse auf die Insel Wangerooge senden lassen. Dies kostete nochmal extra Aufpreis, aber eine Lieferung am Folgetag wurde zugesichert. Dies hat leider doch nicht geklappt. Die Sendung kam genau einen Tag zu spät.

SCHLAGWORTE

Nach Rückfrage bei DER KURIER in Neuenstein (=GLS) habe ich eine monatelange Odyssee durchgemacht. Zuständigkeiten wurden weitergegeben, kompetente Auskünfte gab es nie. Letztendlich sollte die versendende Station dafür gerade stehen (wieso auch immer).

Über Monate hinweg wurde ich vertröstet, angelogen und weitergereicht. Einige Mitarbeiter hielten sich für zuständig, kümmerten sich aber irgendwann nicht mehr um den Fall.

Bei der versendenden Station wurde mittlerweile Insolvenz angemeldet. Die Versicherung (die ich dann irgendwann selbständig kontaktiert habe) hätte sofort bezahlt, konnte aber aufgrund offener Beitragsforderungen meinen Schaden nicht begleichen.

Mittlerweile vertritt DER KURIER die Meinung, dass der Versender jetzt den Schaden melden oder gar begleichen soll. (Was hat er denn falsch gemacht?)

Beschwerdemanagement wird bei GLS klein geschrieben. Hier interessiert sich offenbar niemand für einen zufriedenen Endkunden!

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Meine Forderung an DER KURIER GmbH & Co. KG: Ein faires Angebot, um meinen Schaden wenigstens zu mildern


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Kommentare und Trackbacks (8)


29.03.2011 | 18:32
von Über Nacht Auf die Insel? | Regelverstoß melden
Wann hat der Absender denn die Sendung an den Kurier übergeben? Wer hat Ihnen den Overnight-Zuschlag in Rechnung gestellt und wer hat die Lieferung am Folgetag zugesichert?

Ich vermute auch, dass der Ansprechpartner der Absender ist.

30.03.2011 | 09:29
von Peter Wo | Regelverstoß melden
Der Versender hat ja keinen Fehler gemacht und hat ja auch keinen Schaden. Somit verstehe ich schon, dass er hier nicht tätig werden kann und will.

30.03.2011 | 12:49
von Über Nacht Auf die Insel? | Regelverstoß melden
Der Versender hat vom Spediteur eine Leistung gebucht. Der Versender hat die Leistung nicht erhalten.

Der Empfänger hat eine Leistung beim Versender gebucht. Der Empfänger hat die Leistung nicht erhalten.

Vertragspartner des Spediteurs ist der Versender.

05.04.2011 | 18:32
von Peter Wo noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wie zu erwarten keine Problemlösung. Bei diesem bisherigen schlechten Kundenservice aber keine Überraschung.


20.04.2011 | 18:46
von Peter Wo noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Weiterhin keine Reaktion. Wen wundert es?


11.05.2011 | 20:58
von Peter Wo noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Weiterhin keine Reaktion. Beschwerde wurde bei der Bundesnetzagentur eingereicht.


14.08.2011 | 18:54
von Peter Wo noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


01.09.2011 | 16:28
von Peter Wo noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.




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