Durch Familienkasse Bad Oldesloe gelöste Beschwerde. | 2542 Views | 30.03.2011 | 17:32 Uhr
geschrieben von Melanie Labes

Familienkasse Bad Oldesloe (Bad Oldesloe)

Keine Zahlung des ausstehenden Kindergeldes

Am 21.01.2011 wurde mein Sohn 18 Jahre alt, und somit erlosch die Zahlung des Kindergeldes für ihn. Um diese Zahlung fortzuführen, stellte ich einen neuen Antrag mit den dazugehörigen Unterlagen und reichte diesen zum 04.02.2011 ein.

SCHLAGWORTE

Nach ca. drei Wochen wollte ich in Erfahrung bringen, wie weit die Bearbeitung sei, die Antwort des vorgeschalteten Callcenters lautete: "Da müssen Sie schon sechs Wochen warten".

Am 25.03.2011 rief ich erneut an und wurde "vom Callcenter" informiert, dass mein Antrag ja am 07.02.2011 eingegangen sei, alle Unterlagen vorhanden seien und man gar nicht verstehen könne, warum noch kein Schreiben herausgegangen sei. Man würde jetzt allerdings einen Sachbearbeiter anmahnen?

Diese sogenannte Anmahnung entpuppte sich jedoch als neue Hinhaltetaktik. Bei einem erneuten Gespräch am 30.03.2011 wurde mir mitgeteilt, dass gemahnt wurde, aber der ganze Vorgang noch einmal zehn Tage dauern kann.

Dann wäre ja auch schon der 08.04.2011. Das heißt für mich: kein Sozialzuschlag von meinem Arbeitgeber, seit Februar kein Kindergeld. Sämtliche Reserven aufgebraucht und fünf Personen im Haus, die alle nicht mehr wissen, was sie noch machen sollen.

Wenn noch jemand Tipps parat hat, die über die Caritas und den Bürgerbeauftragten hinausgehen, bitte melden! Ich bin für jede Hilfe echt dankbar.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Familienkasse Bad Oldesloe: Die Zahlung des mir zustehenden Kindergeldes


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (10)


30.03.2011 | 18:33
von ReclaBoxler-4401287 | Regelverstoß melden
Ich frage mich, warum Sie den Kindergeldantrag nicht schon mehrere Wochen VOR dem 18. Geburtstag gestellt haben (z. B. Ende 2010), sondern stattdessen erst NACH dem 18. Geburtstag. Die Volljährigkeit war doch voraussehbar (immerhin 18 Jahre) und ist kein plötzlich aufgetretenes / unvorhersehbares Ereignis.

Eine Schulbescheinigung, Ausbildungsbescheinigung oder ähnliches hätte ebenfalls Wochen vorher besorgt und eingereicht werden können.

Was Du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen und wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

30.03.2011 | 18:59
von Moralische Instanz | Regelverstoß melden
 spider monkey Melanie Labes: Also, ich kann dem RB-4401287 nur zustimmen. In der Tat ist Ihr Zeitmanagement bezüglich der Antragstellung äußerst fragwürdig.

Wenn Sie noch einen Tipp benötigen, bringen Sie doch mal gewisse Sachen, die nicht zum absoluten Überleben notwendig sind, auf den Prüfstand. Dazu können gehören: Auto, Champagner, Coca Cola, Espressomaschine, Handy-Verträge, Internet, Kaviarfrühstück, Pay-TV, Restaurantbesuche, Schlittschuhlaufen, Stereoanlage, Tiefkühltruhe, Urlaub auf Mauritius, (überflüssige) Versicherungen, Zeitungsabos usw.

Sie werden überrascht sein, welche Einsparpotenziale sich dort eröffnen werden!

31.03.2011 | 08:19
von ReclaBoxler-2491287 | Regelverstoß melden
Auf der Internetseite der Familienkasse-Info (googeln) ist zu lesen:

Zitat:

"Während des laufenden Kindergeldbezuges prüft die Familienkasse in bestimmten Abständen, ob die Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch noch gegeben sind und ob die Höhe des Kindergeldes zutreffend ist.

Es wird z. B. überprüft, ob Sie ihren Wohnsitz im Inland haben und die Kinder weiter in ihrem Haushalt leben, ob Ausbildung oder Studium der Kinder noch andauern oder ob sich die Einkommensverhältnisse der Kinder geändert haben.

Nachweise über Werbungskosten bzw. Einnahmen und Ausgaben eines volljährigen Kindes sollten unbedingt aufbewahrt werden, da die letzte Überprüfung der Familienkasse in dem Jahr nach Ausbildungsende erfolgt.

Falls Ihre Mitwirkung zur Überprüfung des Kindergeldanspruchs notwendig ist, wird Ihnen zu gegebener Zeit ein Fragebogen bzw. ein Anforderungsschreiben zugesandt.

Um eine Zahlungsunterbrechung auszuschließen, müssen die Formulare vollständig ausgefüllt und mit den erforderlichen Unterlagen möglichst innerhalb von vier Wochen der zuständigen Familienkasse vorliegen.

Sie sind zu dieser Mitwirkung nach § 93 Abs. 1 der Abgabenordnung ausdrücklich verpflichtet.

Bei fehlenden Nachweisen muss die Familienkasse die Festsetzung des Kindergeldes ablehnen oder ändern (ggf. auch rückwirkend).

Trotz der regelmäßigen Überprüfung durch die Familienkasse sind Sie verpflichtet Änderungen, die für den Erhalt von Kindergeld bedeutsam sind, unverzüglich anzugeben.

Wenn für über 18 Jahre alte Kinder Kindergeld beantragt wird, müssen sämtliche Einkünfte und Bezüge einschließlich berücksichtigungsfähiger Abzugsbeträge nachgewiesen werden.

Ebenso sind die erhaltenen Sonderzuwendungen im Zusammenhang mit Einkünften (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, usw. ) zu belegen.

Befindet sich das Kind in der Ausbildung (Schule oder Beruf) oder im Studium, muss das durch eine Bescheinigung der Schule, des Ausbildungsbetriebes bzw. der Hochschule belegt werden.

Jährlich, spätestens aber im Oktober, muss die Fortdauer des Studiums nachgewiesen werden.

Macht das Kind eine betriebliche Ausbildung, sind Art und Dauer der Ausbildung zu belegen. Die Ausbildungsvergütung, der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung sowie evtl. Sonderzuwendungen müssen durch geeignete Unterlagen nachgewiesen werden."

31.03.2011 | 08:47
von ReclaBoxler-8194253 | Regelverstoß melden
Auch wenn man den Antrag bereits Wochen im Voraus stellt, so wird man von der Familienkasse trotzdem über Wochen und Monate hingehalten.
Die maximale Bearbeitungszeit, sofern alle benötigten Papiere vorhanden sind, liegt bei sechs Wochen.

Arbeitslosengeldempfänger können sich das Kindergeld durch die ARGE vorstrecken bzw. auszahlen lassen, und die ARGE holt sich das Geld dann von der Familienkasse wieder. Wie das bei Normalverdienern ist, weiß ich nicht, aber fragen Sie doch mal bei der ARGE nach.

31.03.2011 | 13:06
von ReclaBoxler-6612453 | Regelverstoß melden
Wenn Ihnen vom Arbeitgeber ein von der Gewährung von Kindergeld abhängiger Sozialzuschlag gewährt wird, hat der Arbeitgeber Ihnen doch sicher auch schon einige Wochen / Monate VOR der Volljährigkeit Ihres Sohnes mitgeteilt, dass ab Februar 2011 (der Monat nach Volljährigkeit) die Voraussetzungen (vorerst) nicht mehr vorliegen und ein Verlängerungsantrag für Kindergeld frühzeitig zu stellen ist.

Wenn nicht, dann ist Ihnen dies von Arbeitgeber jedoch zumindest zum Zeitpunkt der Bewilligung des Sozialzuschlages mitgeteilt worden.

Steht der Wegfall des Sozialzuschlages und / oder des Kindergeldes nicht auch in Ihrer Gehaltsabrechnung?

Bei eigenen Fehlern / Versäumnissen sollte man die Schuld nicht bei den "anderen" suchen und sich über die "anderen" beschweren (wie wär´s z. B. mit einer freundlichen Bitte?).

08.04.2011 | 17:41
von Melanie Labes noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Kindergeldkasse Bad Oldesloe hat sich nach Intervention des Bürgerbeauftragten aus Kiel am 31.03.2011 bei mir schriftlich gemeldet. In diesem Schreiben wurde mir mitgeteilt, dass angeblich Unterlagen fehlen würden, die ich bis zum 30.04.2011 einzureichen hätte. Nun ist es dem Bürgerbeauftragen allerdings gelungen, diese Frist für mich aufzuheben und zu erreichen, dass mein Antrag sofort nach Erhalt bearbeitet wird. Ich habe nun alle Schreiben, Unterlagen und Anträge fotokopiert und mit Einschreiben Rückschein am 07.04.2011 an Bad Oldesloe gesandt. Jetzt heißt es abwarten, ob die Familienkasse endlich auch mal Wort hält.


21.04.2011 | 10:25
von ReclaBoxler-4017979 | Regelverstoß melden
Dass die Beamten vom Bürgerbeauftragten zum Arbeiten angeregt werden, mögen diese bestimmt nicht. Die haben noch viele Möglichkeiten, den Schriftwechsel zu verlängern, indem bei der Bearbeitung sich "plötzlich" herausstellt, dass doch noch was fehlt. Ob und welche Informationen in den einzelnen Fällen benötigt werden, ist sowieso der Willkür (Ermessen) der Beamten überlassen. Bitte machen Sie doch mal bei jeder Reaktion eine kurze Notiz in diesem Forum.

15.06.2011 | 17:17
von Melanie Labes gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die ausstehenden Zahlungen wurden mit der Hilfe des Bürgerbeauftragten des Landes beglichen.


29.07.2011 | 23:21
von ReclaBoxler-4306919 | Regelverstoß melden
Rechnet man die Arbeit/Kosten des Bürgerbeauftragten, der vielen Kunden, die sich in dieser Sache engagiert haben und die Arbeit der Familie Labes zusammen, liegt der Schaden über 20000€.

Die Beamten weigern sich allerdings ALLE, für die von ihnen verursachten Schäden aufzukommen.

Stattdessen erfolgt die Rache der Beamten aus Oldesloe: Schon gibt es den nächsten Skandal. Bitte einmal unter "Hinhaltetaktik, gepaart mit Unfähigkeit! Oder Absicht?" hier nachschlagen.

15.12.2012 | 23:05
von Pirat | Regelverstoß melden
Kein Einzellfall, siehe hier:

de.reclabox.com/beschwerde/57004-bundesverfassungsgericht-karslruhe-richterliche-rechtsbeugungen



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!