Durch Dirk Rossmann gelöste Beschwerde. | 1529 Views | 07.04.2011 | 22:10 Uhr
geschrieben von H. Gruner

Dirk Rossmann GmbH (Burgwedel)

Verkauf an Minderjährige

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Kinder (7 und 11 Jahre) haben Heute in der Rossmannfiliale Horst in Holstein für ca. 116,00 Euro Spielzeug (Waffen) gekauft. Dazu haben sie ihr "Sparschwein" geschlachtet.

Wir haben diesem Geschäft in der Filiale widersprochen und wollten die Ware zurückgeben. Dies wurde von der Verkaufsstellenleiterin abgelehnt mit der Begründung: Meine Verkäuferin kann nicht auf alle Kinder achten. Warum geben Sie den Kindern soviel Geld. Die Verpackung ist aufgerissen.

Mit freundlichen Grüßen

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Meine Forderung an Dirk Rossmann GmbH: Rücknahme der Ware


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
09.04.2011 | 08:20
Firmen-Antwort von: Dirk Rossmann GmbH
Abteilung: Neue Medien

Sehr geehrte Frau Gruner,

für Ihre über die ReclaBox an uns gerichtete Beschwerde bedanken wir uns herzlich.

Wir sind dem Sachverhalt bereits nachgegangen und möchten uns an dieser Stelle bei Ihnen entschuldigen. Selbstverständlich hätte der Verkauf von Spielwaren im Wert von mehr als 100 Euro an Ihre Kinder nicht stattfinden dürfen. Wie uns mitgeteilt wurde, haben Ihre Kinder innerhalb des gestrigen Vormittags insgesamt drei Mal die Verkaufsstelle betreten, um zu je ca. 38 Euro die gleiche Ware zu erwerben. Aber selbst bei der Teil-Summe können auch wir nur bestätigen, dass die Abwicklung des Einkaufs nicht mehr mit dem "Taschengeld-Paragraphen" zu vereinbaren ist. Bei Ihrer Reklamation vor Ort, hätten die Mitarbeiter die Warenrücknahme gegen Rückzahlung der jeweiligen Kaufpreise gestatten sollen. Es wurden zwar zwei noch original verpackte Artikel erstattet, aber dass die Rücknahme der restlichen Ware verweigert wurde, bedauern wir sehr. Bitte bringen Sie die verbliebenen Artikel bei nächster Gelegenheit zurück - wenn möglich unter Vorlage des Kassenbeleges - damit wir die Rücknahme durchführen können.

Unser Personal in Holsten wurde über den Umgang mit minderjährigen Kunden nochmals aufgeklärt, so dass wir zukünftig einen Verkauf bei höheren Kaufbeträgen sicherheitshalber ablehnen bzw. die Begleitung der Erziehungsberechtigten erbitten werden.

Wir würden uns freuen, wenn wir die Angelegenheit zu Ihrer Zufriedenheit geregelt haben.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Rossmann-Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (2)


12.04.2011 | 22:02
von H. Gruner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bitte löschen. Alles zu unserer Zufriedenheit geklärt.

Danke


21.04.2011 | 20:41
von H. Gruner gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.




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