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644 Views | 08.04.2011 | 18:25 Uhr
geschrieben von Kati Müller
Bestell-/Kundennummer: wiesbadener str .11
Ich bin letztes Jahr Mai 2010 umgezogen und wurde abgemeldet . Bis heute April 2011 habe ich immer noch keine Endabrechnung erhalten und mein Guthaben wurde auch noch nicht ausgezahlt.
Meine Forderung an Stadtwerke Duisburg AG:
Sofortige Endabrechnung plus Auszahlung von Guthaben
ofortantwort
12.04.2011 | 12:15
Firmen-Antwort von:
Stadtwerke Duisburg AG
Abteilung: Vertrieb Privatkunden & Kundenservice
Sehr geehrter Herr K,
vielen Dank für Ihren Hinweis, dass Ihre Rechnung noch nicht erstellt wurde. Normalerweise werden alle nicht fakturierten Konten freitags bereinigt. Aufgrund einer im April & Mai 2010 durchgeführten Systemänderung, erfolgte dies jedoch bei Ihnen leider nicht.
Wir haben die Rechnung erstellt und werden Sie Ihnen nun nach Kassel schicken. Es ergab sich (leider) eine kleine Nachzahlung.
Wir bitten die Verzögerung zu entschuldigen.
Ihre Stadtwerke Duisburg AG
Tel. 0203-393939
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!
- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft.
Dann Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Vollstreckungsbescheid!
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
Wieso letzte Mahnung - wurde denn schon mal gemahnt?
Die erste Mahnung kann durchaus auch die letzte Mahnung sein. Man kann aber auch sieben Mahnungen versenden und bezeichnet dann die achte Mahnung als letzte Mahnung - je nachdem wie geduldig man nach ca. ein Jahr ist.
Es ist wichtig, den Stadtwerken schriftlich (nicht nur in der Reclabox) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.
Frau Müller ist auch telefonisch von uns informiert worden und bekommt das Guthaben sofort ausgezahlt.