Von Energiedienst beantwortete Beschwerde. | 1022 Views | 09.04.2011 | 02:07 Uhr
geschrieben von Giuseppe Gorgonzola

Energiedienst AG (Rheinfelden)

Wichtige Kundeninfo: Wir müssen den Strom abschalten!

Eine Karte mit dieser Meldung finde ich nun schon innerhalb von drei Wochen zum zweiten Mal in meinem Briefkasten.

Bereits am 21.03. musste wegen angeblich "dringend erforderlichen Arbeiten am Leitungsnetz" die Stromversorgung unterbrochen werden. Und jetzt soll es am 11.04. aus dem gleichen scheinheiligen Grund schon wieder zu einer Stromabschaltung kommen.

Jetzt reicht es aber wirklich! Eine einmalige Abschaltung ist ok, aber nicht nach drei Wochen schon wieder. Offenbar ist man bei der Energiedienst GmbH nicht imstande, einen effizienten Organisationsplan für die Wartungsarbeiten aufzustellen. Die Kunden müssen dieses geistige Unvermögen dann ausbaden.

Ich betrachte das als schwerwiegenden Eingriff in meine Privatsphäre, da ich wegen dieser wiederholten Stromabschaltung meine gesamte Tagesplanung abändern muss.

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Meine Forderung an Energiedienst AG: Eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 85,99 €


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
12.04.2011 | 17:42
Firmen-Antwort von: Energiedienst AG
Abteilung: Kommunikation

Sehr geehrter Herr Gorgonzola,

die Energiedienst Netze planen ihre Arbeiten sorgfältig und arbeiten effizient Stromabschaltungen dauern in der Regel nur so lange, wie unbedingt notwendig. Aus baulichen Gründen oder zur Wartung und Pflege der Netze lässt sich dies leider nicht vermeiden. Trotz sorgfältiger Planung kann es dazu kommen, dass auch innerhalb von drei Wochen zweimal der Strom abgestellt werden muss. Dafür bitten wir um Verständnis. Da Ihre Beschwerde anonym erfolgt ist, ist es leider nicht möglich, konkrete Aussagen, was in Ihrem Fall passiert ist, zu treffen.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Lennemann

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Kommentare und Trackbacks (2)


09.04.2011 | 06:35
von Danger! High Voltage | Regelverstoß melden
Für wie lange wurde der Strom denn jeweils unterbrochen? Haben Sie denn einen entsprechenden (Industrie-) Versorgungsvertrag, der Ihnen "Hochverfügbarkeit" garantiert, wenn das Ihre Tagesplanung so empfindlich stört? Oder meinen Sie mit dem "Eingriff in die Privatsphäre", dass Sie nicht "Big Brother" sehen konnten? Wie kommen Sie auf 85,99€ "Aufwandsentschädigung", wofür wurden die aufgewendet. Haben Sie jemanden angeheuert, um an Stelle des Krups 3-Mix Sahne zu schlagen?

Ich prophezeie Ihnen, dass Sie mit dieser löchrigen Geschichte hier noch viel Freude haben werden.

09.04.2011 | 09:42
von Instancia de la Moral
Dieser Kommentar wurde entfernt.



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