Durch DB Regio endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 570 Views | 11.04.2011 | 20:23 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7231701

DB Regio AG (Berlin)

Sinnlose Entschuldigungen gepaart mit kleinlichem Missverständnis

Als Student an der Viadrina in Frankfurt (Oder) bin ich auf den täglichen Verkehr der Regionalbahn von Berlin nach Frankfurt angewiesen. Hierfür zahle ich einen stattlichen Semesterbeitrag.

SCHLAGWORTE

Ich möchte in diesem Zusammenhang gar nicht erst von "reibungslosem" Verkehr sprechen. Pünktlichkeit - oder ferner - Verspätungen unter fünf Minuten sind ein Luxus, den man von einem Quasi-Monopolisten mit Gewinnen weit im drei stelligen Millionenbereich augenscheinlich nicht erwarten kann.

Stattdessen bekommt man eine reichhaltige Palette ausgefallener Entschuldigungen und fadenscheiniger Rechtfertigungen, welche eher persönliche Belustigung als Verständnis hervorrufen.

Mittlerweile bin ich jedoch geneigt, über derartige Unzuverlässigkeit hinwegzusehen und bei wichtigen Ereignissen einfach einen Zug früher zu fahren. Immerhin hat der Tag ja 24 Stunden.

Der eigentliche Gegenstand meiner Beschwerde ist jedoch ein anderer, nämlich die unverfrorene und dreiste Reaktion auf eine Entschuldigung meinerseits. Nicht dass ich mein Ticket nicht bezahlt, oder es gar vergessen hätte. Nein!

Aufgrund des Wechsels vom Bachelor- zum Masterstudium und eines damit einhergehenden, verwaltungstechnischen Schwebezustandes konnte mein Studentenausweis (welcher automatisch neu bedruckt wird) noch nicht aktualisiert werden. Das Semesterticket war allerdings längst bezahlt. Einen Nachweis darüber führte ich in Form eines kopierten Kontoauszuges bei mir.

Als ich kontrolliert wurde, erklärte ich der offensichtlich reservierten Kontrolleurin meine Situation. Ich zeigte ihr den Nachweis meiner Zahlung, erntete jedoch nur feindseliges Missverständnis und die Androhung 40 Euro wegen Schwarzfahrens zu bezahlen. Ich fühlte mich in dieser Situation so bloßgestellt und ungerecht behandelt, dass ich mich genötigt sah zu reagieren.

Ich kann nur hoffen, dass meine Beschwerde Früchte trägt. Im Vorfeld bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit.

Mit freundlichen Grüßen

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Meine Forderung an DB Regio AG: Mindestens die Kostenerstattung des Fahrscheinnachreichens


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Kommentare und Trackbacks (4)


12.04.2011 | 07:50
von Instancia de la Moral | Regelverstoß melden
 spider monkey RB-7231701: Ihr Problem ist, dass Sie zu viel von der Welt bzw. Ihren Mitmenschen erwarten!

1.) Wie konnten Sie darauf hoffen, dass eine schnöde Kontoauszugskopie als Legitimation ausreicht?

2.) Wie konnten Sie erwarten, dass sich jemand, der (die) sich deutlich unter Ihrem geistigen Niveau befindet, Verständnis für Ihre Lage zeigt (Schaffnerinnen haben i. d. R. keinen Bachelor- oder Master-Abschluss)?

Sie können also froh sein, dass die Schaffnerin nur ein feindseliges Unverständnis (nicht Missverständnis! ) an den Tag legte, Sie nur bloßgestellt (mussten Sie sich wirklich vor der Schaffnerin ausziehen?) und ungerecht behandelt wurden. Sie hätte nämlich auch die Bundespolizei rufen können, dann hätte es aber richtigen Ärger gegeben!

19.04.2011 | 19:44
von ReclaBoxler-7231701 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein, die Beschwerde wurde von DB natürlich nicht beachtet. Bei der Fülle der Beschwerden, welche dieses Unternehmen gesammelt hat, ist das auch kaum verwunderlich. Erst gestern hatte der Zug auf besagter Strecke wieder eine halbe Stunde Verspätung. Es blieb mir nichts anderes übrig, als die "Entschuldigung" (Verzögerungen im Betriebsablauf) hinzunehmen. DB wird das bei mir wohl nicht und so werde ich diese Woche noch für das bloße Nachreichen meines Studentenausweises 8 € berappen müssen.


01.05.2011 | 01:21
von ReclaBoxler-7231701 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


05.06.2011 | 13:37
von ReclaBoxler-7231701 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst.




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