447 Views | 18.04.2011 | 12:05 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5533801
Ich beziehe Gas über die Firma TelDaFax.
Nun wurde mir vom Grundversorger der badenove Netz AG mitgeteilt, dass seit dem 14.04.2011 zwischen TelDaFax und dem Netzbetreiber kein gültiger Vertrag mehr besteht, und ich insofern vom Grundversorge mit Gas beliefert werde.
Von TelDaFax wurde ich hierzu nicht informiert, was schon den ersten Anschein einer nicht sehr seriösen Tätigkeit dieses Unternehmens beurkundet.
Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.:
Anrechnung meines jährlich vorausbezahlten Abschlages für Gas zum 14.04.2011
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Teldafax-Kunden-in-der-Notversorgung-Retten-was-zu-retten-ist-4223545-4223547/
www.vzhh.de/energie/93653/teldafax-rausschmiss-fuer-20000-kunden.aspx
www.handelsblatt.com/finanzen/recht-steuern/anleger-und-verbraucherrecht/haende-weg-von-dumpingtarifen/3567950.html
Usw. usf.
Wenn ich noch eine Teldafax-Beschwerde hier sehe,kriege ich einen Schreikrampf. X-)
Warum traut sich hier wohl nicht die Staatsanwaltschaft ran?
www.vz-bawue.de/UNIQ130294394828629/link858811A.html
und:
2) www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Teldafax-Kunden-in-der-Notversorgung-Retten-was-zu-retten-ist-4223545-4223547/?at=likeCount
3) GANZ WICHTIG:
- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!
- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Woche, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft.
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Teldafax) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
4) Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Berlin ist zu lesen:
Zitat:
„Falls keine Rückzahlung erfolgt – was zu erwarten ist, da TelDaFax nun wirklich knapp bei Kasse zu sein scheint – sollte umgehend ein Mahnbescheid beantragt werden. Das ist ein schneller Weg, die Rückzahlung zu erzwingen, bevor die Insolvenz eingetreten ist. Hier muss aber darauf hingewiesen werden, dass Prozess- und gegebenenfalls Anwaltskosten wohl verloren sind, wenn die Insolvenz eingetreten ist. Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist übrigens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.“ (Zitatende)
5) Hier in der Reclabox haben einige Teldafax-Kunden in der letzten Woche mitgeteilt, ihre ausstehenden Forderungen erhalten zu haben - die Hoffnung also nicht aufgeben, aber umgehend handeln!
6) Verbraucherzentrale NRW "Ärger mit Teldafax: Kündigen oder nicht?"
www.vz-nrw.de/UNIQ130296527015825/link861751A.html
7) www.facebook.com/pages/Netzbetreiber-sperren-Teldafax-Endlich-Aber-was-nun/166457110074791?ref=ts
Sammelbecken für Betroffene
www.vz-bawue.de/UNIQ130294394828629/link858811A.html
Denn nun die Krönung: In o.g. Schreiben wurde mir auch meine fristgerechte Kündigung zum Stromliefervertrag zum 30.09.2011 bestätigt, jedoch bekam ich mit heutiger Post, dass der Netzbetreiber nun auch zum 05.05.2011 den Stromliefervertrag mit TelDaFax aufgekündigt hat.
Jetzt geht wohl, wo der Gasvertrag noch gar nicht abgerechnet ist, das ganz von vorne los mit dem Stromliefervertrag.
www.vz-bawue.de/UNIQ130294394828629/link858811A.html
Zitat:
"Steht fest, dass Teldafax nicht mehr liefern kann oder werden Sie bereits vom örtlichen Grundversorger im Rahmen der gesetzlichen Ersatzversorgung beliefert, können Sie den Vertrag mit Teldafax direkt kündigen. Nicht immer sind jedoch die Informationen eindeutig.
Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie daher für den Fall einer Kündigung Teldafax auf jeden Fall eine Frist einräumen, innerhalb derer die weitere Belieferung schriftlich bestätigt werden soll.
Dazu können Sie unseren Musterbrief verwenden, der auch eine Kündigungserklärung enthält.
Erhalten Sie innerhalb der gesetzten Frist keine Bestätigung, ist der Vertrag gekündigt und Sie können sich einen neuen Anbieter suchen.
Durch die Kündigung wird das Vertragsverhältnis zu dem Zeitpunkt beendet, ab dem Teldafax nicht mehr liefern kann.
Kunden fallen dann zunächst in die Ersatzversorgung beim örtlichen Grundversorger, können aber einen neuen Lieferanten mit der Lieferung beauftragen.
Teldafax muss umgehend eine Abrechnung schicken und ein etwaiges Guthaben erstatten. Eine genaue gesetzliche Regelung für die Abrechnung gibt es nicht.
Nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur kann sich Teldafax den Zählerstand innerhalb einer Frist von maximal 28 Tagen nach dem Ablesetermin vom Netzbetreiber bestätigen lassen.
Wir gehen daher davon aus, dass den Kunden eine Abrechnung spätestens sechs Wochen nach Eintritt der Ersatzversorgung vorliegen muss.
Erhalten Sie innerhalb dieser Frist keine Abrechnung, sollten Sie diese nochmals kurzfristig anfordern; anschließend müssen Sie notfalls gerichtlich gegen Teldafax vorgehen, d. h. einen Mahnbescheid beantragen.
Aber: Diese zusätzlichen Prozesskosten dürften im Falle einer Insolvenz von Teldafax ebenfalls verloren sein.
Zählerstand auf jeden Fall dokumentieren!
Ob Sie nun kündigen oder nicht:
Auf jeden Fall sollten Sie zum Zeitpunkt der vom Netzbetreiber angekündigten Lieferunterbrechung den Zählerstand ablesen und die Daten dem Netzbetreiber, dem örtlichen Grundversorger und Teldafax mitteilen." (Ende des Zitats)