Durch PIXMANIA gelöste Beschwerde. | 2376 Views | 19.04.2011 | 12:00 Uhr
geschrieben von Martin Byl

PIXMANIA S.A.S (PARIS)

Widerruf/Warenrücksendung - aber kein Geld zurück bekommen

Bestell-/Kundennummer: Kd Nr. 9142551 / Auftr. Nr. CCL1113696267

Durch meinen fristgerechten Widerruf des Auftrages CCL1113696267 und die Warenrücksendung vom 17.01.2011 entstand ein Guthaben von 212 €. Der Betrag wurde jedoch nicht zurückgezahlt, sondern wird im sogenannten "Pix-Sparschwein" zum Kauf weiterer Artikel zurückgehalten.

SCHLAGWORTE

Im Rahmen des als "Sorgenfreier Einkauf" bezeichneten Zusatz-Vertrages ist die Option des Guthabenkontos/Nicht-Auszahlung zwar beschrieben, diesen Zusatz-Vertrag habe ich jedoch nie mit Pixmania abgeschlossen.

Das "Pix-Sparschwein"-Guthaben entstand ohne meinen Willen bereits bei einem früheren Vorgang, bei dem ein defekter Artikel zurückgesandt - jedoch weder repariert noch ausgetauscht wurde, sondern nur der Warenwert als "Pix-Sparschwein"-Gutschein gutgeschrieben wurde.

Nun habe ich dies hingenommen und versucht, einen neuen Artikel (unter o. g. Nummer) zu kaufen, diesen aber wegen nicht-Gefallen fristgerecht zurückgesandt. Der Warenwert wurde wieder nicht zurückgezahlt, sondern gegen meinen Willen nur als Guthaben in das "Pix-Sparschwein" gebucht.

Auf meine schriftliche Aufforderung, den Guthabenbetrag wieder zurückzuzahlen, wurde bis jetzt nicht reagiert. Nach Rechtsauskunft ist Pixmania auch nach französischem Widerrufsrecht zur Rückzahlung des Kaufpreises innerhalb 30 Tagen verpflichtet, eine Gutschrift/Gutschein ist unzulässig.

Da die Rechtslage eindeutig ist, bietet nach Rechtsauskunft das "europäische Verfahren für geringfügige Forderungen" einen relativ einfachen Weg, hier einen vollstreckbaren Titel zu erwirken - da es sich aber trotzdem noch um ein grenzüberscheitendes Verfahren handelt, ist dies mit einigen Kosten verbunden. Diese gehen jedoch zu Lasten des Schuldners.

Um Pixmania diese Kosten - und wichtiger, noch weitere negative Bewertungen durch ein medienwirksames, europäisches Mahnverfahren zu ersparen, bitte ich auf meine Rückforderung hier einzugehen.

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Meine Forderung an PIXMANIA S.A.S: Rückzahlung von 212,- € Warenwert


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
26.04.2011 | 21:57
Firmen-Antwort von: PIXMANIA S.A.S
Abteilung: Mediationsteam

Sehr geehrter Kunde,

Aufgrund der Stornierung Ihres Gutscheincodes in Höhe von 212 € bitten wir Sie um Ihre internationalen Kontodaten, um schnellstmöglich eine Rückerstattung per Überweisung durchzuführen.
Wir benötigen folgende Informationen:
- Name der Bank
- Kontoinhaber
- IBAN und
- SWIFT.

Wir weisen Sie nochmals darauf hin, dass diese Aktion gesichert ist. Diese Informationen werden nur für eine Überweisung verwendet.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,

Claudia

Mé diateur Pixmania/Pixmania Mediator

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Kommentare und Trackbacks (3)


26.04.2011 | 21:36
von Martin Byl noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Heute ist der 26.04. Pixmania hat sich zwei Tage nach meiner Beschwerde per E-Mail gemeldet und die Rückbuchung des angemahnten Betrages zugesichert.

Das Geld ist bisher nicht angekommen.

Sobald der Betrag tatsächlich auf meinem Konto ist, werde ich dies hier als gelöst melden.
Aber ist schon toll, dass es die reclabox gibt - auf mein vorausgegangenes Schreiben per Briefpost hatte keiner reagiert...


07.05.2011 | 13:52
von Martin Byl noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Heute ist der 07.05.2011, der Betrag wurde immer noch nicht zurückgezahlt, obwohl Pixmania seit langem die Kontodaten in nationaler UND internationaler Form vorliegen.
Der Empfand der Kontodaten wurde am 22.04.11 per Mail von einer Pixmania Mitarbeiterin bestätigt.

Ich werde noch zehn Tage abwarten und dann das oben beschriebene Mahnverfahren beantragen. Schade.


10.05.2011 | 22:33
von Martin Byl gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Asche auf mein Haupt...

Fairerweise muss ich mitteilen, dass ich mich bei der endlos langen IBAN-Kontonummer vertippt habe und Pixmania dadurch eine Überweisung ins Nirgendwo schicken musste.
Eine automatische Rückbuchung ist unterwegs (dauert etwa 14 Tage) und ich hoffe, man zahlt dann noch einmal an die inzwischen berichtigte Nummer.

Da Pixmania tatsächlich eine Rückzahlung angewiesen hat, vertraue ich darauf, dass auch ein zweiter Zahlungsversuch unternommen wird und betrachte den Fall damit als abgeschlossen.

Als Fazit kann ich sagen, dass durch Reclabox eine zügige Bearbeitung stattfand, es haben sich in kurzer Zeit mehrere Pixmania Mitarbeiter per Mail gemeldet und über den gesamten Vorgang wurde ich durchgehend von einer französischen Mediatorin kontaktiert - wegen der fehlerhaften Kontonummer sogar telefonisch.

Die Praxis, Guthaben aus Rücksendungen nicht direkt zurückzuzahlen, finde ich nach wie vor fragwürdig, am allgemeinen Service von Pixmania habe ich jedoch in diesem Falle nichts auszusetzen.




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