Durch E.ON gelöste Beschwerde. | 971 Views | 20.04.2011 | 20:49 Uhr
geschrieben von Nina Veth

E.ON SE (München)

Stromwechsel nicht möglich trotz fristg. Kündigung

Der Fall sieht wie folgt aus:

SCHLAGWORTE

Wir wollten von unserem alten Stromanbieter Vattenfall (Kundennr.: 210057378889) zum 1.5.2011 zu Hitstrom wechseln. Der Wechsel sollte angeblich ganz einfach von Statten gehen, leider war dies nicht so.

Wir haben fristgerecht gekündigt und haben von Vattenfall am 24.02.2011 eine vorläufige Kündigungsbestätigung erhalten. In dem Schreiben wurde uns erklärt, dass man sich um alles Weitere kümmert, und sobald eine Bestätigung vom örtlichen Netzbetreiber (EON Avacon AG) vorliegt, bekämen wir Nachricht.

Diese Kündigungsbestätigung von Vattenfall zum 30.04.2011 bekamen wir, wie angekündigt am 24.03.2011. Bis dahin waren wir mit dem Wechsel auch sehr zufrieden.

Am 16.04.2011 bekamen wir dann auf einmal ein Schreiben von der EON Avacon Vertrieb GmbH, in dem man uns herzlichst als Neukunden begrüßt hat. (Vertragskontonummer: 242053082378) Wir sind aus allen Wolken gefallen und haben uns sofort mit der dort angegebenen Hotline in Verbindung gesetzt. Dort konnte man uns überhaupt nicht weiter helfen und verwies uns telefonisch an die EON Avacon AG (Netzbetreiber).

Auch dort war man sich nicht sicher, was passiert war, eins war klar - die Schuld lag bei uns und bei dem neuen Stromanbieter, die uns angeblich nicht richtig angemeldet hatten.

Außerdem existiere unsere Zählernummer (2363590) angeblich nicht, darüber waren wir aber bei Vattenfall ein Jahr lang gemeldet. Der ganze Fall ist sehr seltsam. Nun wurde uns angeboten, bei EON AVacon zum 1.6.2011 zu kündigen und zu Hitstrom zu wechseln. Da wir aber bei der Kündigung alle Fristen eingehalten haben, verstehen wir nun das Problem nicht und möchten weiterhin zum 1.05.2011 zu Hitstrom wechseln.

Wie immer artet es in Chaos aus, wenn die EON Avacon die Finger mit im Spiel hat. Wir hatten vor circa zwei Monaten die gleichen Probleme beim Gaswechsel.

Wir bitten um eine schnelle Bearbeitung und eine Rückmeldung seitens der EON Avacon AG.

Vielen Dank

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Meine Forderung an E.ON SE: Fristgerechter Wechsel zum 1.5.2011 zu Hitstrom


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Kommentare und Trackbacks (3)


04.05.2011 | 12:14
von Nina Veth gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Tja, der Fehler lag wohl auf beiden Seiten. Jetzt sind wir vier Wochen in der Grundversorgung der EON und dann können wir hoffentlich zum 1.6.2011 zu Hitstrom wechseln.


21.06.2012 | 09:44
von R. Citytwister | Regelverstoß melden
Guten morgen lieber Betroffener Stromkunde.

Ich habe aktuell ein ähnliches Problem, das aber nicht direkt durch irgendeinen neuen Anbieter

verursacht wird, sondern m. E. vorrangig durch Vattenfall selbst.

Deshalb meine Frage: Hat es durch diese "Verwirrung" irgendwelche finanziellen Nachteile für Sie gegeben

und wie sind Sie damit umgegangen?

Antwort an citytwister spider monkey web.de wäre nett.

Für alle Interessierten zu meinem Fall.

23.02.:

Meine außerordentliche Kündigung bei Vattenfall zum 31.03.2012 (reguläres Vertragsende) nach

kurzfristiger Preiserhöhung des Energielieferanten am 22.03.

31.02.:

"Auszugsbestätigung" durch Vattenfall zu deren frühst möglichem Termin 30.04.! Schon seltsam und

sicher unnötig! Gesetzliche Vorgaben für Wechsel ab 01.04. lauten 10 Tage (evtl. nach Widerrufsfrist).

Besonderes: Man achte auf die Bezeichnung >Auszugsbestätigung
>Kündigungsbestätigung

Die >Kündigungsbestätigung
Bestätigung bekommen hat. Kommt keine passende Antwort vom Netzbetreiber wird man laut Vattenfall trotz

begründeter und fristgerechter Kündigung so lange weiterhin von Vattenfall zu deren verschlechterten

Bedingungen (höhere Preise) beliefert.

In meinem Fall sind das mittlerweile 4 Monate, da Vattenfall nicht beim richtigen Netzbetreiber

angefragt hatte. Der neue Lieferant darf bis zur Kündigungsbestätigung auch nicht liefern und der Kunde

würde laut geltender Rechtslage normalerweise in die Grundversorgung fallen. Vattenfall fordert auf

Grund deren Vertragslage (= noch keine Kündigungsbestätigung) natürlich weiter Geld und zieht trotz

Kündigung auch weiterhin Geld vom Konto ein (lässt sich jedoch leicht zurückbuchen!)

Eine Kündigung ist also offenbar keine Kündigung. Je nachdem, ob man Lieferant oder Kunde ist. Und die

bei Vattenfall verursachten "Fehler" werden dem Kunden zum Nachteil.

Ein kulante Regelung, dass wird von Vattenfall bisher ausgeschlossen. Da sich der WDR hier schon öfter

mit solchen Fällen beschäftigt hat, habe ich den Fall dort schon bekannt gemacht.

Hier ein abstruser Fall aus Schildbürga.

www.wdr.de/mediathek/html/regional/2012/05/22/servicezeit_komplett.xml

21.06.2012 | 11:33
von Herr Citytwister | Regelverstoß melden
Nochmaliger Versuch, da die Seitendarstellung auf der Web-Site offenbar verändert wurde.

Guten morgen lieber Betroffener Stromkunde.

Ich habe aktuell ein ähnliches Problem, das aber nicht direkt durch irgendeinen neuen Anbieter verursacht wird, sondern m. E. vorrangig durch Vattenfall selbst.

Deshalb meine Frage: Hat es durch diese "Verwirrung" irgendwelche finanziellen Nachteile für Sie gegeben und wie sind Sie damit umgegangen?

Antwort an citytwister spider monkey web.de wäre nett.

Für alle Interessierten zu meinem Fall.

23.02.:
Meine außerordentliche Kündigung bei Vattenfall zum 31.03.2012 (reguläres Vertragsende) nach kurzfristiger Preiserhöhung des Energielieferanten am 22.03.

Ende Febr.:
"Auszugsbestätigung" durch Vattenfall zu deren frühst möglichem Termin 30.04.! Schon seltsam und sicher unnötig! Gesetzliche Vorgaben für Wechsel ab 01.04. lauten 10 Tage (evtl. nach Widerrufsfrist).

ACHTUNG:
Man achte auf die Bezeichnung >AuszugsbestätigungKündigungsbestätigung

Die >KündigungsbestätigungKommt keine passende Antwort vom Netzbetreiber wird man laut Vattenfall trotz begründeter und fristgerechter Kündigung so lange weiterhin von Vattenfall zu deren verschlechterten Bedingungen (höhere Preise) beliefert.

In meinem Fall sind das mittlerweile 4 Monate, da Vattenfall nicht beim richtigen Netzbetreiber angefragt hatte.
Der neue Lieferant darf bis zur Kündigungsbestätigung auch nicht liefern und der Kunde würde laut geltender Rechtslage normalerweise in die Grundversorgung fallen. Vattenfall fordert auf Grund deren Vertragslage (= noch keine Kündigungsbestätigung) natürlich weiter Geld und zieht trotz Kündigung auch weiterhin Geld vom Konto ein (lässt sich jedoch leicht zurückbuchen!)

Eine Kündigung ist also offenbar keine Kündigung. Je nachdem, ob man Lieferant oder Kunde ist. Und die bei Vattenfall verursachten "Fehler" werden dem Kunden zum Nachteil.

Ein kulante Regelung, dass wird von Vattenfall bisher ausgeschlossen. Da sich der WDR hier schon öfter mit solchen Fällen beschäftigt hat, habe ich den Fall dort schon bekannt gemacht.

Hier ein weiterer, abstruser Fall aus Schildbürga.

www.wdr.de/mediathek/html/regional/2012/05/22/servicezeit_komplett.xml



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