FlexStrom AG (Berlin)
Ent - täuschendes Geschäftsgebahren
Bestell-/Kundennummer: 900001371650
Es begann so schön: Strom für günstig Geld. Nun gut: Mit Vorauskasse.
Seit 01-07-2010 beziehen wir im bestellten Tarif Deutschland-Best Tarif 3 jährlich Regio 5 unseren Strom. Vorauszahlung 606,90 Euro bei Verzicht auf die Preisgarantie. Sonst wären es 672,16 Euro gewesen.
Eine Preisanpassung fand statt wegen EEG: 1,965 ct / kwh mehr. Hätte sich ab gut 3300 kwh gerechnet. Soviel Strom verbrauchen wir nicht. Damals im OnlineBenutzerAccount alles schön und gut.
Jüngst kam dann eine angebliche Rechnung nebst Überweisungsträger, datierend vom 18-04-2011, eingetroffen am 19-04-2011, für die Vorauszahlung ab 01-07-2011. Kein USt-Ausweis, keine saubere Aufstellung, mehr so 'n Info-Flyer mit grüner Zukunft und voll Öko.
Nun sollten es 931,60 Euro sein! Nach Abzug des Neukundenbonus: 816,60 Euro. Ohne Preisgarantie 729,60 Euro.
Donnerkeil! 20 Prozent Steigerung. Soll ich den Atomausstieg alleine zahlen?
Genauer hingesehen:
Neuer Tarif: Jetzt DeutschlandBest Tarif 6 Region 22.
Änderung der Vertragsgrundlage! -> Somit Änderungskündigung durch Flexstrom ->
Ergo: Widerspruch, Euer Ehren!
Also: An den Vorsitzenden Robert Mundt einen Widerspruch per e-Mail geschrieben.
Beim ersten Mal konnte das Flexstrom-EDV-etwas die Vertragsnummer (VN) nicht finden. Stand halt im angehängten PDF. Kriegte dann eine "Bestätigungsmail", dass eben die VN nicht gelesen werden könne. Ich hätte 14 Tage Zeit, sie unter einem - nicht funktionierenden - Link zu erfassen. Andernfalls wird ganz knackig, nackig gelöscht.
Schon mal was von Aufbewahrungsplichten von Geschäftsunterlagen gehört, Herr Mundt? Schaumer mal beispielsweise in die AO.
Widerspruch deshalb, weil eine Kündigung zum einen zwingend auf dem Postweg erfolgen muss (siehe lustige AGBs) und letztlich zum Verlust des Neukundenbonuses führt. Im Account war - mir nichts dir nichts - schwupp, der neue Tarif ausgewiesen. Sollte doch frühestens zum 01-07-2011 beginnen?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Aber durch Widerspruch gegen die Änderungskündigung abgelehnt. Flexstrom-Website aufgerufen, Werte erfasst, ausgewiesen wird ein Preis von 546,38 Euro pro Jahr. Wichtig ist: pro Jahr! Immerhin doch 183,22 Euro billiger.
Vielleicht sollte man dort besser schreiben: im ersten Jahr. Aber auch nur dann, wenn der Kunde unbillige Preiserhöhungen akzeptiert und nicht vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht. Sehr schlaues Konzept. Der Kunde wird durch Termindruck in Zugzwang gebracht (weil dieses sagenhafte Angebot nur bis zum 25-04-2011 gilt) und soll sodann den Betrag überweisen.
Warum überweisen? Weil damit konkludentes Handeln unterstellt werden kann. Immer noch schlau gemacht. Und: Bei Überweisungen gibts halt keinen Rückruf.
Ich werde am 20-05-2011 vertragsgerecht eine selbst ermittelte Vorauszahlung nach Abzug des entsprechenden Bonuses und auf der Basis des tatsächlichen Verbrauchs in Höhe von gut 320 Euro leisten. Alles weitere klären wir im Zweifel an dritter Stelle (AG Tempelhof oder AG Forchheim?).
Ach so, Herr Mundt: Ich habe beim eBundesanzeiger.de vergeblich nach den Konzernbilanzen der Flexstrom AG gesucht. Das Gleiche gilt für die Offenlegung Ihrer Inkasso-GmbH. Sollte ich in zwei Wochen für die vergangenen drei Jahre (ab 2007) nicht fündig werden, darf ich dann beim BMJ mal anfragen, was man da so machen kann?
Es wäre sehr angenehm, wenn Stromanbieter in ähnlicher Weise wie bei den Telekomunikationsunternehmen zu sauberen und klaren Preisausweis gebracht werden könnten.
Und: Jeder, der einen iNet-basierten Stromvergleicher nutzt, sollte sich bewusst sein, dass mit Online-Abschluss über das jeweilige Portal regelmäßig auch eine Provisionszahlung an das jeweilige Portal verbunden ist. Insofern sind die Vergleiche der Ergebnisse der Stromvergleicher gelegentlich absolut nicht vergleichbar. ; -)
Einen schönen Gruß aus Forchheim
Folgender Vorschlag:
Hier im Forum haben einige noch Ansprüche gegen Flexstrom. Du kaufst die Ansprüche für kleines Geld auf und verrechnest mit Flexstrom.
Zwar wird dies in den AGBs nur für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen zugelassen, da aber die AGBs nicht nur lustig sind - wie Du schreibst - sondern zum nicht unerheblichen Teil unwirksam, wäre eine gerichtliche Prüfung sehr aufschlussreich.
Übrigens ist das Amtsgericht Tiergarten zuständig.
Viel Erfolg (oder besser: Spaß?)
„Flexstrom: Gericht untersagt Trickserei“,
„Gericht entscheidet gegen Flexstrom: „Versuchte Bauernfängerei“
und
den Artikel der Verbraucherzentrale Hamburg "Flexstrom verbiegt Kundenrechte"
www.vzhh.de/energie/30195/flexstrom-verbiegt-kundenrecht.aspx
2) Berufen Sie sich umgehend auf das Urteil des Amtsgerichtes Tiergarten vom 24.01.2011, Az. 3 C 377/10, zu dem Anspruch auf Bonuszahlung durch Flexstrom bei unklarer Vertragsklausel (googeln). Hierin heißt es unter anderem Zitat (Auszüge aus dem Urteil):
". Die zulässige Klage ist in der aus dem Tenor ersichtlichen Höhe begründet. Dem Kläger steht der mit der Klage geltend gemachte Anspruch auf Zahlung des von der Beklagten bei Vertragsabschluss versprochenen Aktionsbonus’ in Höhe von 125,00 Euro zu.
In der Vertragsbestätigung der Beklagten vom 03.02.2009 heißt es u. a.:
“Ihr Aktionsbonus: 125,00 €”
Ihren Aktionsbonus erhalten Sie wie vereinbart mit Ihrer ersten Jahresabrechnung.”
Unstreitig wurde der Kläger von der Beklagten lediglich 12 Monate lang mit Strom beliefert, nämlich vom 01.04.2009 bis 31.03.2010, da er den Stromlieferungsvertrag mit Schreiben vom 22.12.2009 zum 1.04.2010 gekündigt hat. Unstreitig war der Kläger bei Vertragsabschluss Neukunde.
Zu Unrecht verweigert die Beklagte die Auszahlung des versprochenen Aktionsbonus’ mit der Begründung, dass der als Prämie ausgestaltete Bonus dem Kläger nach ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Fassung von Januar 2009 – dort Ziffer 7.3. - nicht zustehe, weil dieser die Kündigung bereits zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und damit während des ersten Belieferungsjahres ausgesprochen habe.
Die Klausel Ziffer 7.3. ist unwirksam. Die Zweifel bei der Auslegung gehen vorliegend gem. § 305 Abs.2 BGB zu Lasten der Beklagten. Unstreitig wurden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten (in der Fassung von Februar 2009) in den streitgegenständlichen Vertrag wirksam einbezogen. Unter Ziffer 7.3. heißt es:
“Wenn Sie als Neukunde einen Vertrag mit FlexStrom schließen, bietet Ihnen FlexStrom einen einmaligen Bonus. Dafür darf das Vertragsverhältnis nicht vor Ablauf der ersten zwölf Versorgungsmonate von Ihnen selbst oder Flexstrom gekündigt werden.”
Diese Regelung ist unklar.
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind ausgehend von der Verständnismöglichkeit eines rechtlich nicht vorgebildeten Durchschnittskunden einheitlich so auszulegen, wie sie von verständlichen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden (vgl. BGH NJW 01, 2165).
Danach ist gem. §§ 133, 157 BGB davon auszugehen, dass der Kunde die Klausel so versteht, dass er den Aktionsbonus (der nicht etwa “Treuebonus” genannt wird) dann ausgezahlt bekommt, wenn der Vertrag 12 Monate ungekündigt durchgeführt wird, wenn also frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt wird.
Der rechtlich nicht vorgebildete Durchschnittskunde unterscheidet nämlich nicht zwischen Kündigungsausspruchszeitpunkt und Kündigungswirkungszeitpunkt. Dies tut nur der rechtlich vorgebildete Kunde. Will die Beklagte ausschließlich die Vertragstreue des Kunden belohnen, also Neukunden einen Treuebonus (eine Prämie) nur auszahlen, wenn sie mehr als 1 Jahr in der Belieferung verbleiben, so muss sie dies in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch so unmissverständlich ausdrücken."
Und gleichzeitig mit dem Verweis auf die Artikel der Stiftung Warentest und das Urteil des Amtsgerichtes Tiergarten: schriftlich Mahnung per Einschreiben / Rückschein mit einer Frist setzen zur Erstellung einer korrekten Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens.
- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!
- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. einer Woche, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft. Dann Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Vollstreckungsbescheid!
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Flexstrom) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
Beachten Sie auch den Fortgang / den Verlauf / die teilweise auch – schon - erledigten nachstehenden Flexstrom-Beschwerden:
de.reclabox.com/beschwerde/38485-flexstrom-berlin-nichtzahlung-von-aktionsbonus#comment64083
de.reclabox.com/beschwerde/37519-flexstrom-berlin-aktionsbonus-verweigert-unmoeglicher-umgang-mit-kunden
de.reclabox.com/beschwerde/38057-flexstrom-berlin-aktionsbonus-nicht-berechnet-ist-es-ein-jahr
de.reclabox.com/beschwerde/36938-flexstrom-berlin-flexstrom-schlussrechnung-viel-zu-hoch-und-ohne-aktions-bonus
de.reclabox.com/beschwerde/36919-flexstrom-berlin-flexstrom-zahlt-den-bonus-nicht
Zitat:
„Ich habe meinen Bonus von 125 Euro, natürlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bekommen. Was habe gemacht?
Wie von einigen usern empfohlen, habe ich ein Fax an den Vorstandsvorsitzenden Mundt mit meinem Vorgang geschickt.
Darin habe ich eine Frist von 14 Tagen gesetzt und mit dem Urteil gedroht, bei dem Flexstrom schon mal verloren hat.
Aktenzeichen 3 C 377/10 vom 24.01.2011
Also den anderen viel Glück. Aber trotzdem, nie wieder Flexstrom.“
Beachten Sie auch die Artikel auf der Internetseite der Stiftung Warentest:
"Versteckte Preiserhöhungen von Flexstrom: Nur mit Zustimmung",
und
„Getarnte Preiserhöhung: Klage gegen Flexstrom“
Habe mich dann doch entschlossen, rechtzeitig zu kündigen. Bin dann mal ab 01-07-2011 bei den SW Schwerin.
Man will mir eine Schlussrechnung erst dann erstellen, wenn mein lokaler Netzbetreiber den von mir abgelesenen Zählerstand bestätigt.
Hat jemand Erfahrung, wie man zum Beispiel den Netzbetreiber kurzfristig zur Bestätigung "zwingen" kann? Oder wird der ganze Kram mittlerweile schon quasi "online" abgelesen?
Vielen Dank und Gruß
"Um unsere Kunden frühestmöglich über Ihre neuen Konditionen für die Vertragsverlängerung zu informieren, setzten wir dies nach Erstellung in Ihr Onlinekundenportal. Leider ist es uns aus technischen Gründen nicht möglich die aktuellen Vertragsdaten wieder einzuspielen."
-> Achtung: Aufpassen, dass nicht mit einem Male die neuen Konditionen in einer Rechnung für vorangegangene Abrechnungszeiträume 'versehentlich' auftauchen!
"Wir bitten Sie um Verständnis."
-> Für einen fehlerhaften Ausweis - auch im Online-Account - fehlt mir jegliches Verständnis. Hier ist es wohl eher Nichtwollen oder man hat Bedarf an zumindest mittelmäßigen Web-Progern.
Hat wer Lust? Gibt bestimmt günstig Mitarbeiter-Flex-Strom...
"Wir haben Ihr Anliegen bezüglich Ihres Bonus an unsere entsprechende Fachabteilung zur Bearbeitung weitergeleitet. Wir bitten Sie um ein wenig Geduld. Sobald wir eine Klärung erwirkt haben, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen."
-> Scheints, ich bin der Erste. Da man ja nichts genaues bei Flexstroms weiß, muss man Licht ins Dunkel der eigenen Verträge bringen und parteiisch klären.
Was machen bloß die anderen Betroffenen hier...
"Der Stromnetzbetreiber ist als Eigentümer der Zähler befugt, seine Netzanlagen regelmäßig zu prüfen und uns diesen mitzuteilen."
-> Falsch gebellt Löwe: Mit Entfall der vertraglichen Grundlage entfällt jeglicher Auskunftsanspruch insbesondere die AGBs. Sollte mein Netzbetreiber widerrechtlich Daten weitergeben, gibts Haue.
"Ihr Stromnetzbetreiber wird Sie nach Erhalt der Abmeldung auffordern den Zählerstand, diesem mitzuteilen."
-> Da bin ich mal gespannt, ob der das tut. Bisher hat er sich auf meine persönliche Anfrage noch nicht gerührt. Und wahrscheinlich wird er so freundlich sein und mich bitten.
"Haben Sie noch Fragen? Gern stehen wir Ihnen sieben Tage in der Woche rund um die Uhr zur Verfügung. Nutzen Sie dazu unseren persönlichen und kostenlosen Kundenbereich im Internet: www.FlexStrom.de. Unsere telefonische Kundenbetreuung erreichen Sie montags bis freitags von 8 bis 22 Uhr und samstags von 10 bis 18 Uhr, Feiertage ausgenommen."
-> Nee, danke. Fragen habe ich nicht, nur Lösungen für problembehaftete Unternehmen.
"Herzliche Grüße"
-> Weiß die Dame, was sie sich antut?
-> Der Fall ist noch in Lösung. Das BMJ und der eBundesanzeiger wegen Offenlegung bereits verständigt. Da wird jemand richtig an 'ne Arbeit kommen.
Vielleicht bequemt sich die wilde Bild analog Teldafax auch um arme, geschundene Ex-Flexstromis.
www.vzhh.de/energie/30195/flexstrom-muss-sich-berichtigen.aspx
Zitat:
"Flexstrom muss sich berichtigen
Die Firma FlexStrom AG muss Kunden, denen sie Preiserhöhungen untergeschoben hatte, ein Berichtigungsschreiben schicken. Das ist das Ergebnis einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen FlexStrom vor dem Landgericht Berlin (Urteil vom 29.04.2011, Az. : 103 O 198/10, nicht rechtskräftig). FlexStrom selbst muss jetzt Tausende Kunden mit der Nase darauf stoßen, dass die Preiserhöhungen nicht wirksam geworden sind. Erstmals haben wir hier eine Folgenbeseitigungsklage erhoben, was sich als wirksames Instrument für den Verbraucherschutz erwiesen hat."
"Sofern Ihnen ein Bonus zusteht, wird FlexStrom Ihnen diesen vereinbarungsgemäß mit der Jahresrechnung gutschreiben bzw. verrechnen."
-> Nach Ablauf der Mindestbezugsdauer steht mir der Bonus zu und ist sofort fällig. Da der Termin nach dem Datum eindeutig bestimmt ist, kommt eine 30 Tagesfrist bis zur üblichen gesetzlichen Verzinsung nicht in Betracht.
Die Jahresabrechnung ist hiervon unabhängig.
"Bitte beachten Sie, dass diese in der Regel frühestens 14 Monate nach Lieferbeginn erstellt werden kann."
-> Das ist eine Sache des Wollens. Da es vielleicht sogar eine nicht unerhebliche Nachzahlung geben könnte :-), bin ich mal auf die Wendigkeit gespannt.
"Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Voraussetzungen für eine Verrechnung des Bonus daher noch nicht erfüllt."
-> Stimmt. Der Anspruch ist noch nicht realisiert, da die Mindestbezugsdauer noch nicht rum ist.
Das aber war nicht die Fragestellung, Mädel. Da läuft jemand auf der falschen Baustelle rum.
Herzliche Grüße
-> Noch eine Verehrerin. Hoffentlich komme ich da mit meinem fortgeschrittenen Alter noch nach.
-> Scherz beiseite:
Check24.de, München, hatte mir seinerzeit den Vertrag angedient und darin war ein Wechselbonus ausgewiesen. Die Unterlagen habe ich noch hier (schwarz auf fast weiß). Ich sollte den Laden mal anschreiben, vielleicht ist da ja auch etwas machbar, so wegen Irreführung oder wie heißt das noch?
Der Bonus soll (natürlich) erneut von irgendeiner wilden Stelle geprüft werden. Das Ergebnis dürfte klar sein. :-)
Bekommt eben 'nen Kumpel in unserer Kanzlei (ein Volljurist unter vielen) eine nette Aufgabe. Ich freue mich drauf.
Ach ja:
Hinsichtlich der Verpflichtung Flexstroms, sämtliche Dokumente in den Onlinebereich zum Abruf dauerhaft vorzuhalten, hält man sich bedeckt.
Für die Abrechnung und den Erhalt des Wechselbonus stelle ich mich auf eine längeren Zeitraum ein. Die Vorarbeiten dafür werden Spezialisten aus unserem Haus erledigen.
Kürzlich erfolgte die Offenlegung eines berichtigten Jahresabschlusses der Flexstrom AG beim eBundesanzeiger. Mal von den eklatanten formalen Fehlern sind nunmehr auch die Bezüge des Vorstands ausgewiesen.
Ob die noch Geld und Mitarbeiter haben, wenn ich meinen Anspruch durchsetzen darf?
Bei eBay war/ist eine Kundenkarte (die Germanway-Card) ersteigerbar.
Sie versprach einen superduper günstigen Stromtarif über Flexstrom und anderen Tand. Geführt wurde die Karte von Flexstrom Marketing AG.
Der geneigte Leser mag sich die Eigenkapital- bzw. Fehlkapitalposition über den eBundesanzeiger anschauen.
Ist 'ne 100 prozentige Tochter der Flexstrom AG.
BTW: Wo bleibt der Konzernabschluss?
Seit dem 01-06-2011 ist die Karte zu Optimalgrün (-Direct) GmbH gewandert.
Das umfirmirte Unternehmen hieß vorher sellda GmbH. Auch hier mag der geneigte Leser sich die EK-Position anschauen.
Spannend: Das Unternehmen weiß nicht, wie es heißt (Optomalgrün GmbH oder Optimalgrün-Direct GmbH). Auch die Angaben über die Geschäftsführer sind im jeweiligen Impressum widersprüchlich. Identisch ist die gute alte UStId.
Und ein Herr Thomas Mundt (zur Zeit Aufsichtsratmitglied der Flexstrom AG) schlürt in dem Unternehmen herum (irgendwie oder auch nicht als Geschäftsführer, s. o. ).
Der geneigte Leser erinnert sich: Die Inkassocombo von Flexis heißt?
Richtig: Sellego G, bH. Hier ists die sellda GmbH.
Eine große, gemischte trübe Suppe.
Wie heißt es so schön im VolksMund: Die Ratten gehen zuerst von Bord.
Wie gut, dass ich ab 01-07-2011 bei den SW Schwerin bin.
Wie gut, dass ein paar Kumpels Rechtsanwälte sind.
Wie gut, dass ich eine schmucke Rechtsschutzversicherung habe.
Ich liebe es.
Bei eBay war/ist eine Kundenkarte (die Germanway-Card) ersteigerbar. Sie versprach einen super duper günstigen Stromtarif über Flexstrom und anderen Tand. Geführt wurde die Karte von Flexstrom Marketing AG. Der geneigte Leser mag sich die Eigenkapital- bzw. Fehlkapitalposition über den eBundesanzeiger anschauen.
Ist 'ne 100 prozentige Tochter der Flexstrom AG.
BTW: Wo bleibt der Konzernabschluss?
Seit dem 01-06-2011 ist die Karte zu Optimalgrün (-Direct) GmbH gewandert. Das umfirmirte Unternehmen hieß vorher sellda GmbH. Auch hier mag der geneigte Leser sich die EK-Position anschauen.
Spannend: Das Unternehmen, weiß nicht wie es heißt (Optomalgrün GmbH oder Optimalgrün-Direct GmbH). Auch die Angaben über die Geschäftsführer sind im jeweiligen Impressum widersprüchlich. Identisch ist die gute alte UStId.
Und ein Herr Thomas Mundt (zur Zeit Aufsichtsratmitglied der Flexstrom AG) schlürt in dem Unternehmen herum (irgendwie oder auch nicht als Geschäftsführer, s.o.).
Eine große, gemischte trübe Suppe.
Wie heißt es so schön im Volksmund:
Die Ratten gehen zuerst von Bord.
Wie gut, dass ich ab 01-07-2011 bei den SW Schwerin bin.
Wie gut, dass ein paar Kumpels Rechtsanwälte sind.
Wie gut, dass ich eine schmucke Rechtsschutzversicherung habe.
Frei nach McD:
Ich liebe es.
Bei dem Angebot der Flexstrom AG 2450 Kw/a könnte man richtig schwach werden:
Zu zahlender Jahresabschlag: 450,00 EUR Paketpreis
Stromkosten: 450,00 EUR Paketpreis
Bonus: - 220,00 EUR (ab 0 kWh / Jahr am Ende des ersten Jahres)
Mehrverbrauch: + 14,60 EUR (50 kWh bei 29,20 Cent / kWh)
Wichtig hierbei:
Bonus: - 220,00 EUR (ab 0 kWh / Jahr am Ende des ersten Jahres)
"am Ende des ersten Jahres"
und nicht nach Ablauf des ersten Jahres oder wenn nach Ablauf der ersten Jahres nicht gekündigt.
Habe die Unterlagen zu meinen Akten genommen und werde im zweifel Check24.de um die Zahlung des Bonus bitten. :-)
Habe brav meinen Zählerstand in meinem Online-Account der Fexis als Kontakt übermittelt und zugleich mitgeteilt, dass (auch automatisierte) eMails aus dem Hause Fexstrom unerwünscht sind.
Als Streitwert für eine kommende strafbewährte Unterlassungserklärung wurde 10.001 Euro vereinbart.
Was soll ich sagen: Schwupp, war eine unerwünschte Bestätigungsmail im Postfach.
Herr Robert Mundt: Nächste Woche werden wir das mit der strafbewährten Unterlassungserklärung und ggf. mit einer Unterlassungsklage üben, okay?
Ich freue mich drauf.
heute habe ich dann wieder eine eMail aus dem Hause Flexstrom erhalten. Von der zweiten Garnitur mit Standardschreiben: "ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht." Das wird ein Vergnügen.
Scheinbar fehlen bei bestimmten Personen allgemeine schulische Fähigkeiten (Lesen und Verstehen können).
Werde mal dem Vorstand die Abmahnung senden. :-)
Und ob ein Rechtsanspruch besteht oder nicht, und wenn ja, ab wann sollte meines Erachtens von einem unabhängigen Dritten (Richter) entschieden werden!
Machen wir nächstes Jahr wieder, gelle? Damit ist der Fall erfolgreich geschlossen.
Mail Adresse: poststellesta.berlin.de
Gegen Marc B. und Dirk H. läuft bereits eine Klage.