TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)
Unübersichtlicher Vertragspartner bei TelDaFax
Ich habe einen Gasliefervertrag mit der TelDaFax Marketing GmbH geschlossen. In deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Ziffer 11) heißt es aber:
11.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass TelDaFax den Gasliefervertrag mit allen Rechten und Pflichten auf die TelDaFax ENERGY GmbH, Mottmannstr. 2, 53842 Troisdorf, überträgt.
11.2 Zudem ist der Kunde damit einverstanden, dass TelDaFax und/oder die TelDaFax ENERGY GmbH die Forderungen aus Gasliefervertrag an die TelDaFax Services GmbH, Mottmannstr. 2, 53842 Troisdorf, übertragen.
Die Rechnung über den Abschlag habe ich von der TelDaFax Services GmbH erhalten und auch dorthin überwiesen.
Nun hat der örtlich zuständige Netzbetreiber der TelDaFax den Zugang gesperrt, so dass ich in der Grundversorgung gelandet bin. Natürlich möchte ich meine Vorauszahlungen von TelDaFax zurück haben, dort reagiert man aber nicht.
An wen schicke ich denn jetzt richtigerweise einen Mahnbescheid: An die "Marketing GmbH", die "ENERGY GmbH" oder die "Services GmnbH"? Es steht zu befürchten, dass im Falle der Beantragung eines Mahnbescheides jede der Firmen geltend macht, sie sei ja nicht mein Vertragspartner.
www.strom-magazin.de/forum/board-teldafax-energy/thread-wie-knackt-man-teldafax-994-page-1.html
und
von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg "Netzbetreiber sperren TelDaFax den Netzzugang" mit Musterschreiben und Hinweisen:
www.vz-bawue.de/UNIQ130441225023472/teldafax
2) Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Berlin ist zu lesen:
Zitat:
„Falls keine Rückzahlung erfolgt – was zu erwarten ist, da TelDaFax nun wirklich knapp bei Kasse zu sein scheint – sollte umgehend ein Mahnbescheid beantragt werden. Das ist ein schneller Weg, die Rückzahlung zu erzwingen, bevor die Insolvenz eingetreten ist. Hier muss aber darauf hingewiesen werden, dass Prozess- und gegebenenfalls Anwaltskosten wohl verloren sind, wenn die Insolvenz eingetreten ist. Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist übrigens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.“ (Zitatende)
3) GANZ WICHTIG:
- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!
- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft.
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Teldafax) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
4) Verbraucherzentrale NRW "Ärger mit Teldafax: Kündigen oder nicht?"
www.vz-nrw.de/UNIQ130296527015825/link861751A.html
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.