Durch REWE Markt gelöste Beschwerde. | 2419 Views | 28.04.2011 | 14:32 Uhr
geschrieben von C. Schönerstedt

REWE Markt GmbH (Berlin)

Kassiererin unterstellt Diebstahl, Revaler Str. 33

Seit circa einem Jahr gehe ich in diesen REWE-Markt einkaufen, bisher war ich zufrieden. Vor einigen Wochen betrat ich am Samstag morgens den REWE. /p>

SCHLAGWORTE

Kurz überlegte ich noch, ob ich meine fasst leere Colaflasche an der Kasse vorzeigen sollte, dies erübrigte sich aber, als ich sah, dass gerade niemand an der Kasse saß. Sicher war die Kassiererin beim Backshop zum Auffüllen.

Ich holte meine Artikel, ging an die Kasse und teilte gleich mit, dass die Flasche Cola – die ich dabei zeigte – nicht von "hier" sei.

Die Kassiererin lehnte sich zurück, verschränkte ihre Arme und sagte "und woher weiß ich das?" Nun musste ich mich rechtfertigen, dass die Cola ja fasst leer sei und ich überhaupt nicht in der Nähe der Getränke gewesen war. "Sie haben die Flasche da hinten in der Ecke geöffnet und ausgetrunken", behauptete sie.

Ich sagte, dass dies ja eine Frechheit wäre und ich außerdem ein sogenannter Stammkunde bin. "Sie müssen das hier vorher zeigen oder jetzt bezahlen." Mir stieg die Hitze ins Gesicht, ich kochte förmlich und bat mit erhobener Stimme um das Kassieren der Ware auf dem Band.

Als ich wortlos den Laden verließ, rief die Kassiererin mir noch hinterher: "Jetzt seien Sie mal nicht eingeschnappt!" Unglaublich.

Bisher hatte ich immer geschaut, ob die Dame wieder an der Kasse sitzt, und bin dann nicht in den Markt, sondern zum gegenüberliegenden Aldi gegangen.

Heute hatte ich das Pech wieder, an diese Kassiererin zu geraten, sie erkannte mich sofort und lehnte sich wieder zurück. Es standen noch einige andere Kunden hinter mir, als sie sagte: "Na, heute wirklich nur e-i-n-e Flasche?" Da ich vor Wut nicht ganz entscheiden konnte, ob dies nun ein dummer, distanzloser Scherz sein sollte, verließ ich wieder wortlos den Laden.

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Kommentare und Trackbacks (21)


28.04.2011 | 16:12
von ReclaBoxler-6235971 | Regelverstoß melden
Sorry, aber an dieser Situation sind Sie ja wohl selbst schuld, da Sie nicht beweisen können, ob sie die Flasche wirklich mitgebracht haben oder ob Sie diese dort geöffnet haben.

28.04.2011 | 16:18
von Instancia de la Moral | Regelverstoß melden
 spider monkey C. Schönerstedt: Die Kassiererin hat recht. Woher soll sie wissen, dass Sie die Flasche mitgebracht hatten? Das Zustandekommen einer solchen Situation war in jedem Falle vermeidbar. Man könnte glatt meinen, dass es sich hier von Ihrer Seite entweder einfach nur um eine erschreckende Unbedarftheit oder aber um eine gezielte Provokation handelt.

Ich frage mich doch tatsächlich, wie man überhaupt auf so eine Idee kommen kann, eine halb-leere Colaflasche mit in den Supermarkt zu nehmen.

Und wenn man schon unter so einem inneren Zwang steht, dann hätten Sie vielleicht doch so lange warten sollen, bis da mal jemand auf der Bildfläche erscheint, dem man die Flasche vorzeigen kann. Übrigens, da Sie ja schon diesen Gedanken in Erwägung gezogen haben, gehe ich mal davon aus, dass Sie auch wussten, was sich daraus entwickeln kann.

Wie gesagt, diese Situation hätten Sie vermeiden können. Und wenn man sich danach über sein eigenes Unvermögen beschwert, wirkt das doch irgendwie etwas albern.

28.04.2011 | 18:17
von Panos Tzeremes | Regelverstoß melden
 spider monkey von C. Schönerstedt

keiner hat das Recht, Sie eines Diebstahls zu bezichtigen, ab dem Moment, wo keine Beweise vorliegen; d. h. Zeugen, Videobänder etc.

Ob Sie die Flasche an der Kasse hätten vorzeigen müssen, ist was anderes oder inwiefern dies gesetzlich geregelt sei.
Im Endeffekt geht es um das unangemessene Verhalten der Kassiererin, das so nicht hinnehmbar ist.

Auch im Falle eines Diebstahls gibt es für MA Regeln, wie diese sich zu verhalten haben und da sind solche Verhaltensweisen der Kassenkraft nicht angemessen. Eine Schulung würde auf jeden Fall weiterhelfen.
Sie haben es hingenommen, es gibt aber auch Kunden, die den Rechtsanwalt einschalten würden, was weder für MA noch das Unternehmen angenehm ist.

29.04.2011 | 09:48
von Mel | Regelverstoß melden
Tja, so ist REWE! Die Elite dieses Landes sitzt bei REWE, Penny. Aldi und Co. an der Kasse. Was man sich zum Teil von diesen Damen gefallen lassen muss - das spottet jeder Beschreibung.

29.04.2011 | 12:08
von C. Schönerstedt | Regelverstoß melden
Interessante Meinungen dazu. Wobei ich schon der Meinung bin, wenn ich den Supermarkt mit einer Tasche betrete, wird auch keiner verlangen können, dort hineinsehen zu wollen. Es sei denn, es besteht ein starker Verdacht. Klar. Wenn mit einem Marken-TShirt in einen Modeladen gehe, muss ich ja vorher auch nicht mein Shirt an der Kasse abgeben. *oder? *. Nun ja, es geht ja vielmehr um die Sache, dass diese Frau sich aufspielte, als würde Sie beim Securitydienst arbeiten - und den Kunden *mich*, auf freche Art und Weise mehrfach bloß stellen wollte. Sicher, man "hätte die Flasche im Laden leer trinken können" und dann behaupten, dass sie nicht von dort sei - dann könnt ich aber genau so gut da aus dem Regal essen - und wo soll das enden? "Instancia de la Moral", keineswegs albern finde ich, dass mir der Diebstahl unterstellt wurde! Vor anderen Leuten. Und dann, an einem anderen Tag lässt die Frau noch so einen Spruch ab - ich fasse es nicht. Wenn ich so mit meinen Kunden umgehen würde, könnten wir zu machen.

29.04.2011 | 12:18
von C. Schönerstedt | Regelverstoß melden
Nicht ich als Kunde muss beweisen, dass ich einen Artikel NICHT gestohlen habe - - - sondern "die" müssten das Gegenteil beweisen oder davon ausgehen, dass es nicht so ist.

29.04.2011 | 14:36
von Instancia de la Moral | Regelverstoß melden
 spider monkey C. Schönerstedt: Nach Ihren neuerlichen Ausführungen komme ich zu dem Schluss, dass Sie immer noch nicht verstanden haben, um was es hier überhaupt geht.

29.04.2011 | 18:29
von C. Schönerstedt | Regelverstoß melden
 spider monkey Instancia de la Moral - das kann ich nur zurückgeben. Sie haben es einfach nicht verstanden. ; -)

29.04.2011 | 20:24
von Onkel Otto | Regelverstoß melden
Ja, das waren noch Zeiten, als C. Schönerstedt im Konsum oder im HO einkaufen durfte. Da gab es solch freches Personal nicht!

Viellicht ist aber C. Schönerstedt auch nach Berlin zugewandert, denkt aber, sie ist immer noch uffn Dorf und kann sich in der "großen Stadt" nicht durchsetzen.

30.04.2011 | 10:04
von C. Schönerstedt | Regelverstoß melden
 spider monkey "Onkel Otto". Ja, genau, wir hatten ja nichts. und wir haben immer von der Banane den Inhalt weggeschmissen und die Schale gegessen. ; -)

14.05.2011 | 08:07
von C. Schönerstedt gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ist mir auch egal, ich gehe wieder zu Aldi.


14.05.2011 | 08:20
von ReclaBoxler-4476392 | Regelverstoß melden
Aber hoffentlich nicht mit halb ausgetrunkenen Colaflaschen. *lol*

25.05.2011 | 15:10
von Reclabox User 2560 | Regelverstoß melden
Ich würde einfach mal vorschlagen, dass man sich das Hausrecht (welches Rewe besitzt) sich vorher ansieht. Es wird irgendwo ein Aushang stehen. Es wird darauf bestimmt vermerkt sein, was man zu tun hat, wenn man irgendwelche Gegenstände von außen mit hereinbringt.

Daran haben Sie sich als Kunde zu halten.
Solch ein Verdacht, der dann aufkommt, ist vollkommen in Ordnung. Jedoch die Wortwahl der Kassiererin ist nicht die eleganteste.

16.06.2011 | 15:15
von C. Schön | Regelverstoß melden
Habe übrigens jetzt eine rechtliche Aussage erhalten: Man darf Waren mit in einen Supermarkt nehmen, nur die Polizei kann das hinterfragen. Alles andere ist eine Unterstellung.

16.06.2011 | 16:05
von ReclaBoxler-3913527 | Regelverstoß melden
Entscheidend ist ja wohl "wortlos den Laden verlassen". Sein Gefühlsleben geht andere einen feuchten Kehricht an.
Mir ist es ja auch egal, dass Sie jetzt vor Wut kochen. Ist ja auch Ihre Sache.

16.06.2011 | 18:24
von ReclaBoxler-3913527 | Regelverstoß melden
Beschwerdeführer: "Ich sagte, dass dies ja eine Frechheit wäre und ich außerdem ein sogenannter Stammkunde bin." 3510207: Erst lesen, dann "meckern".

16.06.2011 | 21:54
von ReclaBoxler-3913527 | Regelverstoß melden
Wegen des Satzes "Na, heute wirklich nur e-i-n-e Flasche?" den Polizeipräsidenten oder den Innenminister verlangen? Nee, dazu reichte es wirklich nicht.
War schon richtig so, die Kassiererin zur Rede zu stellen.

17.06.2011 | 10:09
von ReclaBoxler-3916357 | Regelverstoß melden
"Polizei" und "Diebstahlbezichtigung" wegen eines flegelhaften Verhaltens der Kassiererin? Dieser Kommentar ist äußerst weltfremd.

17.06.2011 | 10:45
von Riiitaaa | Regelverstoß melden
Ich gehe eher davon aus, dass die Kassiererin lediglich versucht hat, Ihnen beizubringen, warum man nicht mit einer halb leeren Colaflasche in einen Supermarkt marschiert, der dieses Produkt führt. Noch wahrscheinlicher ist, dass sie tatsächlich nicht gesehen hat, dass Sie die Flasche mitgebracht haben. Da ist die einzig richtige Reaktion (Stammkunde oder nicht), davon auszugehen, dass Sie die Flasche nicht mitgebracht haben.

Gehen Sie mal hin und fragen Sie die Kassiererin danach. Sagen Sie ihr, dass Sie sich dadurch verletzt fühlen, und bedanken Sie sich für die Lektion. Es hätte nämlich noch viel, viel unangenehmer kommen können, mit Detektiv, Polizei, Leibesvisitation und einem Ermittlungsverfahren (das natürlich wieder eingestellt wird) wegen Ladendiebstahls.

17.06.2011 | 13:15
von ReclaBoxler-3916357 | Regelverstoß melden
Zitat: "Man darf Waren mit in einen Supermarkt nehmen, nur die Polizei kann das hinterfragen."
a) Herr S. hat die Fragen der Kassiererin beantwortet, s. o. Im Nachhinein wegen beantworteter Fragen, die nur die Polizei stellen dürfte, die Polizei zu rufen, wäre dumm.
b) Hätte Herr S. die Frage nicht beantwortet, wäre es noch blödsinniger gewesen, die Polizei zu holen. Wegen gestellter und nicht beantworteter Fragen?
Das Dilemma von ReclaBox sind nicht idiotische Beschwerden (es gibt ein gutes System, die Beschwerde über Punkte zu bewerten, also auch abzustrafen). Das Dilemma sind leider sehr häufig idiotische Kommentare in dem Stil: Hätten Sie mal dieses Produkt nicht gekauft, oder: Hätten Sie mal nicht in dem Laden eingekauft, selber schuld. Oder: Warum haben Sie denn nicht dieses oder jenes getan? Hat der Beschwerdeführer aber nicht! Nehmen Sie einfach mal an: Aus Fehlern wird man i. d. R. klug. Und auch der Beschwerdeführer wird sich nächstes Mal wohl etwas anders verhalten, blödsinniger Kommentar hin oder her. Hier ständig nachzuhaken: "Warum haben Sie denn dieses oder jenes nicht getan?", hilft dem Beschwerdeführer überhaupt nicht weiter. Im Übrigen sollte man Betroffenen, denen man offenbar aus einem zwanghaften Trieb heraus Verhaltens"vorschriften" machen muss, passende und nicht abstruse Ratschläge geben. Jeder weiß doch, wie es in Fällen endet, in denen die Polizei gerufen wird: Aussage gegen Aussage, genervte Polizei, Einstellung wegen Geringfügigkeit. Man kann dann der Polizei noch nicht einmal einen Vorwurf machen, sie hat ja schließlich Wichtigeres zu tun, als sich mit solchen Lappalien zu befassen.
Auch ich hätte es wie Herr S. getan: Kassiererin ansprechen wg. ihres Fehlverhaltens. Bei Wiederholung abschätzen, was aussichtsreicher wäre:
- Ansprache beim Filialleiter (nicht: Geschäftsführer/Polizei). Erfolg unwahrscheinlich, da sich Filialleiter i. d. R. vor die Kassiererin stellen würde, erst recht bei Anwesenheit von Kunden; Beschwerdeführer wäre dann noch blamierter als vorher.
oder
- Veröffentlichung des Vorfalls z. B. bei RB, wie hier geschehen.

10.07.2011 | 23:27
von ReclaBoxler-3911282 | Regelverstoß melden
Kundenhotline? Da kann man ja gleich in den Wald hinein schreien (Schild: "Hier können Sie Ihre Beschwerden hinein schreien!").
Ist schon wirkungsvoller, sich in solchen Fällen an die ReclaBox zu wenden. Besser, die Öffentlichkeit hört zu als Amseln, Fink und Star.



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