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352 Views | 28.04.2011 | 21:18 Uhr
geschrieben von Anja Mörstedt
Bestell-/Kundennummer: 4261403
Im Dezember haben wir den Auftrag zur Stromversorgung ab dem 1.2.2011 erteilt. Das Geld (880€) wurde von uns im Januar an TelDaFax überwiesen.
Der Vorlieferant akzeptierte die Kündigung nicht, so dass ein Vertrag letztlich mit TelDaFax nicht zustande kam. Die Stornorechnung erhielten wir nach mehreren Nachfragen mit Schreiben vom 23.02.2011.
Wir haben mehrfach dort angerufen und auch gemailt einschl. Androhung von rechtlichen Schritten. Nichts! Immer vertrösten. Erzählen was von Computerproblemen und wir werden als Eskaltionsfall/Dringlichkeitsfall gewertet. Nichts passiert. Das Geld haben wir immer noch nicht.
Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.:
880 €
Firmen-Antwort ausstehend seit
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
www.strom-magazin.de/forum/board-teldafax-energy/thread-wie-knackt-man-teldafax-994-page-1.html
und
von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg "Netzbetreiber sperren TelDaFax den Netzzugang" mit Musterschreiben und Hinweisen:
www.vz-bawue.de/UNIQ130441225023472/teldafax
2) Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Berlin ist zu lesen:
Zitat:
„Falls keine Rückzahlung erfolgt – was zu erwarten ist, da TelDaFax nun wirklich knapp bei Kasse zu sein scheint – sollte umgehend ein Mahnbescheid beantragt werden. Das ist ein schneller Weg, die Rückzahlung zu erzwingen, bevor die Insolvenz eingetreten ist. Hier muss aber darauf hingewiesen werden, dass Prozess- und gegebenenfalls Anwaltskosten wohl verloren sind, wenn die Insolvenz eingetreten ist. Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist übrigens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.“ (Zitatende)
3) GANZ WICHTIG:
- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!
- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft.
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Teldafax) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
4) Verbraucherzentrale NRW "Ärger mit Teldafax: Kündigen oder nicht?"
www.vz-nrw.de/UNIQ130296527015825/link861751A.html
de.reclabox.com/beschwerde/39933-teldafax-troisdorf-teldafax-zahlt-kaution-nicht-aus#comment68927
2) die Tedafax-Beschwerde vom 13.05.11, 16.48 Uhr, sowie Kommentare zu "Erfolgreiches Zurückholen meines Guthabens":
de.reclabox.com/beschwerde/39862-teldafax-troisdorf-erfolgreiches-zurueckholen-meines-guthabens
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
de.reclabox.com/beschwerde/38499-teldafax-troisdorf-guthaben-nach-abrechnung-wird-nicht-erstattet#comment69484
www.handelsblatt.com/unternehmen/management/koepfe/bei-teldafax-schmeisst-der-naechste-chef-hin/4216348.html?p4216348
Meines Wissens kann man, wenn mindestens eine Lastschrift erfolgte, "gegenrechnen" und bei der Bank den lastschrifteinzug eventuell noch rückgängig machen - genaueres hier:
de.reclabox.com/beschwerde/39862-teldafax-troisdorf-erfolgreiches-zurueckholen-meines-guthabens
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst.