Schröder Gas GmbH & Co. KG (Thedinghausen)
SG-Flüssiggas: unangekündigte Preiserhöhung, falsche Abrechnung
Bestell-/Kundennummer: 59352
Ich habe einen Flüssiggasvertrag der Firma SchröderGas, Thedinghausen, Ilberstedt und Hamburg, die beliefern den gesamten norddeutschen Raum. Ende 2009 hat SG mir einen Tank mit Zähleranlage aufgebaut, alles hat gut geklappt.
Dann kam die Jahresabrechnung 2010: Ich habe ohne Aufforderung den Zählerstand an SG-Energie Anfang Januar gemailt und musste 800 € Nachzahlung leisten. Da das ganze eine Mietwohnung ist, habe ich in dem Schreiben um Vertragsänderung wegen des hohen Verbrauches gebeten. Obendrein hatte eine Konkurrenzfirma (Hoyergas) beim Vorbeifahren an dem Anwesen einen wesentlich günstigeren Gaspreis angeboten.
Ich habe daraufhin in einem Telefonat mit der Firma erfahren, dass es nicht nur bei dem hohen Preis bleibt, sondern dass eine Preiserhöhung von 50cent (von ehemals 1,98 auf 2,49€) sogar rückwirkend ab 1.1.11 gelten würde.
Ich habe sofort widersprochen, den Vertrag gekündigt und einen Wechsel zu HoyerGas eingeleitet. Dann meldete sich Herr S. und bot mir eine Vertragsumstellung an, zum Leihtank und dem IFM Preis oder so, was in etwa auf gleich bleibende Preise herauskommen würde. Ich sagte zu und wollte sofort umstellen, ich wies auch hier auf die alten Preise hin, die bis zur Umstellung gelten müssten, da er ja keinen Termin fand, damit ich sofort unterschreiben könnte. Wir trafen uns dann schließlich am 22.2.11 und ich unterschrieb die Umstellung.
Jetzt kommen die Probleme:
Ich bekomme seitdem immer Mahnungen, denen ich immer widersprochen habe und in ausführlichen Begründungen auch dargelegt habe, dass ich die nicht angekündigte Preiserhöhung nicht bezahlen will.
Schlimmer noch: in der abgebuchten Rechnung über 536 Euro sind Gebühren für den nicht mehr existierenden Zählervertrag für das ganze Jahr mit drin, obwohl ich ja sofort gekündigt habe, als ich mündlich von der Preiserhöhung erfuhr.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Außerdem ist die Preiserhöhung voll eingepreist: Ich habe die Rechnung zurück gebucht und 233 € bezahlt und meine Rechnung begründet. Ich habe Fristen gesetzt, Mails geschrieben und sogar telefoniert, alles nützte nichts: Ich komme heute aus dem Urlaub (29.4.) und habe in der Post wieder die Mahnung.
Dabei ergibt sich noch folgendes unlauterer Berechnungsverfahren des Gastankinhaltes, den ich ja nun komplett ablösen musste: Es wurde nicht das Getankte Volumen des Tankwagens als Grundlage genommen, sondern die %-Anzeige des kleinen Manometers: Erst im Internet erfuhr ich, wie ungenau die Dinger sind und dass bis 15% Fehler dangezeigt werden. Ich verglich mit einigen Tankrechnungen, wo ja über Anfangs- und End%Stand und die Literdifferenz genau berechnet werden kann, wie viel in den Tank ginge (100%) verglich mit der Tankgröße (4850L), wobei der Tank ja praktisch nur zu 85% zu füllen ist: Und siehe da es ergaben sich Abweichungen von bis zu 350 Liter zu meinen Ungunsten, wenn man der Anzeige trauern kann. Auch das mahnte ich an, denn das wären ja über 150 € zu viel abgerechnet, auch da kam keine Antwort.
Ich hatte bis zu diesem Jahr einen positiven Eindruck von Schödergas, es wirkte fast wie ein Familienunternehmen, nett waren die Leute und bemüht, und ich ebenso mit pünktlicher Zahlung, daher hoffe ich endlich auf eine Lösung:
Einstellung der Mahnungen, Akzeptanz des alten Gaspreises bis zur Umstellung, Akzeptanz meiner Berechnung, bzw. auch meines bezahlten Geldes, Rückzahlung von 150 € plus MWst wegen Betankung nach Prozent, statt nach Liter oder Abpumpen und neues Auffüllen zum aktuellen Zählerstand in meiner Anwesenheit nach Tankwagenzählwerk.
Hier der nette Text:
roter Stempel: Letzte Mahnung, nach Ablauf des Mahnverfahrens sehen wir uns leider gezwungen die Angelegenheit unserer (fett gedruckt und riesige Buchstaben) Inkassoabteilung zu übergeben."
Im normalen Brieftext: "Da sie unseren letzten Zahlungsaufforderungen nicht nachgekommen sind, sehen wir uns gezwungen, die Angelegenheit unserem Rechtsanwalt zu übergeben."
Meine Zahlung der von mir berechneten Gebühren sind aber in der Rechnung verbucht als gezahlt, dafür sind nun 10 € Mahngebühren plus 6 € einer dubiosen Rechnung, ich nehme an der letzten unberechtigten Mahnung, noch aufgeschlagen, also 16 €. Das Schreiben stammt vom 28.4, die andere Mahnung vom 6.4, wie im Haupttext oben beschrieben aber KEINERLEI Reaktion auf meine sofortigen mehrfachen Widersprüche gegen die Rechnungen, keinerlei Rückfragen oder oder Ablehnung meiner Forderungen - nichts, nur Mahnungen und Drohungen.
Hoffentlich machen die SG-energie ihre Ankündigung wahr und übergeben die GANZE Angelegenheit mit meinen Schreiben ihrem Rechtsanwalt, der wird sie dann nämlich fragen, wo ihre Antworten auf meine Schreiben sind und wie ich von der Preiserhöhung erfahren haben soll und dass das Mahnverfahren keine Aussicht auf Erfolg haben wird, da es absolut unbegründet ist.
Also Positiv: Mahnungen zurückgezogen, Preiserhöhung in der Übergangszeit bis zur Vertragsumstellung zurückgezogen; Zählermiete auf den neuen Vertrag (Tankmiete) umgerechnet.
Es steht noch aus: Korrektur Tankrechnung durch Manometer-ungenauigkeit. Dann wird der Fall als gelöst geschlossen.
Nach den jetzigen Wandlung und auch meinen bisherigen Eindrücken kann ich die Fa. Schröder-Gas wieder uneingeschränkt weiterempfehlen.
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:
de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung
de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht
www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html
Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.
Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).
Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.
* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.
Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.
Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.
Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.
Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.
Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“
Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.
Interessante Links zum Thema:
www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html
www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/
www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html
www.verbraucher.de/energie/index.html
www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5
www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp
www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html
bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2
www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html
www.johannafeuerhake.de/Preisprotest
Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.
Ich bin in ein Mietshaus eingezogen und sollte/mußte wohl in den laufenden Vertrag eintreten. Gasanlage mit Zähler standen bereits. Da dies die einzige Beheizungsmöglichkeit war, blieb mir nichts anderes.
Der ausgehandelte Gaspreis war durchschnittlich, allerdings nur bis Dezember, da kam der neue Preis fürs Folgejahr. allerdings war da ja noch was verhandelbar, wie sich herausstellte.
Komisch ist bei denen, daß die Abrechnungen mit Nachzahlung immer spätestens bis zum 25. Januar vorliegen - diesmal bekomme ich einen größeren Betrag zurück wegen Einbau eines Festbrennstoffofens - es ist der 17.02. und keine Abrechnung ist da.
Dafür erhielt ich eine Mahnung wegen der fehlenden Abschlagszahlung Ende Januar - gleich mit Drohung mit dem Anwalt!
Mein Anruf wurde mehr als unfreundlich und patzig behandelt.
Ein Abbau der Anlage wurde mir vor knapp 2 Jahren bereits mit rund 1.300 Euro veranschlagt - ich bin begeistert!