485 Views | 30.04.2011 | 17:44 Uhr
geschrieben von Simone

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

Keine Stromlieferung

Seit 2007 sind wir Kunden von TelDaFax und hatten selten Ärger, d. h. bis heute.

Heute bekam ich vom örtlichen Energieanbieter einen Brief, in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich ab morgen in dessen Grundversorgung bin, weil TelDaFax die Entgelte seit Januar nicht gezahlt hat.

Nachdem ich 15x versucht habe, TelDaFax telefonisch zu erreichen, hatte ich Erfolg. Ich erklärte Herrn M. meine Situation und er meinte, das kann nicht sein, ich werde weiterhin durch TelDaFax beliefert. Von Zahlungsschwierigkeiten weiß er nichts.

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Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: Klärung meines Vertragsstatus


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Kommentare und Trackbacks (14)


30.04.2011 | 17:47
von Wihelm Oetker | Regelverstoß melden
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg:

www.vz-bawue.de/UNIQ130417841631276/link874071A.html

30.04.2011 | 17:49
von Ralf Meurer | Regelverstoß melden
 spider monkey alle,
www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/teldafax-kann-nicht-zahlen/4117436.html

30.04.2011 | 19:48
von RS | Regelverstoß melden
Herr M. glaubt wohl immer noch an Märchen.

01.05.2011 | 06:25
von Staatsanwaltschaft An die Dumm... | Regelverstoß melden
Begreift doch endlich! In den Bilanzen von TF Energie sind Forderungen an Gesellschafter in Millionenhöhe ausgewiesen.

Da sind die Eure Gelder geblieben.

Normalerweise bewegen sich unsere Beamten bei Straftaten bei dem kleinen Mann sofort. Aber hier? Wir schonen die Großen.

02.05.2011 | 12:15
von Simi | Regelverstoß melden
Sie dürfen dem für Sie zuständigen Grundversorger schon Glauben schenken, wenn Sie so ein Schreiben erhalten. Dieser wurde nämlich vom Netzinhaber informiert, der von Teldafax wohl kein Geld erhalten hat und somit seine Netze für die Nutzung durch Teldafax sperrt. Es kann also schon rein technisch gar kein Gas bzw. Strom mehr zu Ihnen gelangen.

03.05.2011 | 14:39
von ReclaBoxler-6712287 | Regelverstoß melden
Artikel "Wie knackt man Teldafax?" lesen:

www.strom-magazin.de/forum/board-teldafax-energy/thread-wie-knackt-man-teldafax-994-page-1.html

03.05.2011 | 15:11
von ReclaBoxler-6712287 | Regelverstoß melden
1) Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg "Netzbetreiber sperren TelDaFax den Netzzugang" mit
Handlungshinweisen und Musterschreiben beachten:

www.vz-bawue.de/UNIQ130441225023472/teldafax

und:

2) www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Teldafax-Kunden-in-der-Notversorgung-Retten-was-zu-retten-ist-4223545-4223547/?at=likeCount

3) Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Berlin ist zu lesen:

Zitat:

„Falls keine Rückzahlung erfolgt – was zu erwarten ist, da TelDaFax nun wirklich knapp bei Kasse zu sein scheint – sollte umgehend ein Mahnbescheid beantragt werden. Das ist ein schneller Weg, die Rückzahlung zu erzwingen, bevor die Insolvenz eingetreten ist. Hier muss aber darauf hingewiesen werden, dass Prozess- und gegebenenfalls Anwaltskosten wohl verloren sind, wenn die Insolvenz eingetreten ist. Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist übrigens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.“ (Zitatende)

4) GANZ WICHTIG:

- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!

- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft.

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Teldafax) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

5) Verbraucherzentrale NRW "Ärger mit Teldafax: Kündigen oder nicht?"

www.vz-nrw.de/UNIQ130296527015825/link861751A.html

05.05.2011 | 08:14
von ReclaBoxler-1619028 | Regelverstoß melden
www.nordkurier.de/index.php?objekt=nk.wirtschaft.nachrichten&id=815869

www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12076710/485072/Kunden-von-Teldafax-jetzt-bei-Eon-Edis-ENERGIE.html

08.05.2011 | 09:27
von Simone noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bis jetzt keine Rückmeldung von TelDaFax.


22.05.2011 | 11:57
von Simone noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Beschwerde wurde noch nicht gelöst. Bis heute noch absolut keine Rückmeldung.


01.06.2011 | 18:45
von Simone noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


01.06.2011 | 18:50
von Simone | Regelverstoß melden
Nach wie vor keine Rückmeldung von TelDaFax. Mittlerweile hatte ich ja eine Aufstellung gemacht, wegen des monatlichen Abschlages und der Sonderzahlung. Die Frist war am 20.05.2011 abgelaufen, aber keine Reaktion. Ich werde aufs Amtsgericht gehen und einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken. Ob`s Erfolg hat - keine Ahnung, aber ein Versuch ist es wert.

02.06.2011 | 11:18
von ReclaBoxler-9310228 | Regelverstoß melden
1) Wenn noch nicht geschehen, dem Netzbetreiber und Teldafax den Verbrauch, Kosten und Guthaben mitteilen (z. B. : "... da unser Vertragsverhältnis zum xxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit teile ich Ihnen hiermit den Strom-/ Gaszählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx kWh bzw. m³, minus Zählerstand bei Beginn der Strom- / Gas - Lieferung kWh bzw. m³, ergibt meinen Verbrauch in kWh bzw. m³. Für die Umrechnung von m³ in kWh gibt mein Netzbetreiber den Faktor xxx an. Mein Erdgasverbrauch in kWh beträgt demnach m³ x. (Umrechnungsfaktor). = xxx kWh.
Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte
Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen. Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen.")

Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.

2) Artikel "Wie knackt man Teldafax?" beachten:

www.strom-magazin.de/forum/board-teldafax-energy/thread-wie-knackt-man-teldafax-994-page-1.html

3) Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg "Netzbetreiber sperren TelDaFax den Netzzugang" mit
Handlungshinweisen und Musterschreiben beachten sowie unbedingt Teldafax und dem Netzbetreiber den Zählerstand mitteilen!:

www.vz-bawue.de/UNIQ130441225023472/teldafax

4) www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Teldafax-Kunden-in-der-Notversorgung-Retten-was-zu-retten-ist-4223545-4223547/?at=likeCount

5) Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Berlin ist zu lesen:

Zitat:

„Falls keine Rückzahlung erfolgt – was zu erwarten ist, da TelDaFax nun wirklich knapp bei Kasse zu sein scheint – sollte umgehend ein Mahnbescheid beantragt werden. Das ist ein schneller Weg, die Rückzahlung zu erzwingen, bevor die Insolvenz eingetreten ist. Hier muss aber darauf hingewiesen werden, dass Prozess- und gegebenenfalls Anwaltskosten wohl verloren sind, wenn die Insolvenz eingetreten ist. Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist übrigens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.“ (Zitatende)

6) GANZ WICHTIG:

- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!

- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Erstellung der Schlussrechnung und die Guthabenerstattung gefordert wird.

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Teldafax) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

7) Wenn Lastschrift erfolgte, bei der Bank den Lastschrifteinzug eventuell noch rückgängig machen - genaueres hier:

de.reclabox.com/beschwerde/39862-teldafax-troisdorf-erfolgreiches-zurueckholen-meines-guthabens

8) Eine Kundin hat am 21.05.2011 mitgeteilt, ihr Geld bekommen zu haben. Sie hat nicht abgewartet, sondern gehandelt (Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides, dann Vollstreckung). Lesen Sie hier:

de.reclabox.com/beschwerde/38499-teldafax-troisdorf

22.06.2011 | 20:22
von Simone noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.




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