172 Views | 01.05.2011 | 11:59 Uhr
geschrieben von Werner Hintermayr
Bestell-/Kundennummer: 4234691
Mein Antrag auf Energieversorgung vom 24.11.2010 bei der Fa. TelDaFax kam nicht zustande. Mit Schreiben vom 07.02.2011 erhielt ich eine entsprechende Absage.
Stornorechnung vom 28.01.2011 über 880,00 €. Dieser Betrag wurde bis heute nicht ausgezahlt.
Mehrfache Anrufe bei der unverschämten Hotline, E-Mails und Briefe brachten keinen Erfolg. Die Fa. TelDaFax verfügt jetzt schon seit Dezember 2010 über den besagten Betrag, ohne jemals eine Leistung dafür erbracht zu haben.
Meine Geduld ist jetzt am Ende! Eine gütliche Einigung scheint ausgeschlossen.
Jetzt werden die schweren Geschütze aufgefahren. Weiterhin werde ich kräftig die "Werbetrommel" für TelDaFax rühren.
Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.:
880,00 € + Zinsen
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Niemand der Behörden traut sich den Laden zu schließen. Das ist die Lobby untereinander. Da deckt jeder jeden.
Versuchen Sie mit ungesetzlichen Mitteln Ihr Geld zurückzubekommen, wird man Sie aufhängen.
www.strom-magazin.de/forum/board-teldafax-energy/thread-wie-knackt-man-teldafax-994-page-1.html
Handlungshinweisen und Musterschreiben beachten:
www.vz-bawue.de/UNIQ130441225023472/teldafax
und:
2) www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Teldafax-Kunden-in-der-Notversorgung-Retten-was-zu-retten-ist-4223545-4223547/?at=likeCount
3) Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Berlin ist zu lesen:
Zitat:
„Falls keine Rückzahlung erfolgt – was zu erwarten ist, da TelDaFax nun wirklich knapp bei Kasse zu sein scheint – sollte umgehend ein Mahnbescheid beantragt werden. Das ist ein schneller Weg, die Rückzahlung zu erzwingen, bevor die Insolvenz eingetreten ist. Hier muss aber darauf hingewiesen werden, dass Prozess- und gegebenenfalls Anwaltskosten wohl verloren sind, wenn die Insolvenz eingetreten ist. Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist übrigens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.“ (Zitatende)
4) GANZ WICHTIG:
- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!
- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft.
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Teldafax) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
5) Verbraucherzentrale NRW "Ärger mit Teldafax: Kündigen oder nicht?"
www.vz-nrw.de/UNIQ130296527015825/link861751A.html
www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12076710/485072/Kunden-von-Teldafax-jetzt-bei-Eon-Edis-ENERGIE.html
de.reclabox.com/beschwerde/39933-teldafax-troisdorf-teldafax-zahlt-kaution-nicht-aus#comment68927
2) die Tedafax-Beschwerde vom 13.05.11, 16.48 Uhr, sowie Kommentare zu "Erfolgreiches Zurückholen meines Guthabens":
de.reclabox.com/beschwerde/39862-teldafax-troisdorf-erfolgreiches-zurueckholen-meines-guthabens