618 Views | 01.05.2011 | 12:12 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7191011

IContent GmbH (Frankfurt am Main)

Vorkassenzahlung und Mahngebühr

Ich ärgere ich, wie schon viele vor mir, über die Internet Firma Outlets.de. Ich bin auf diese Seite gekommen, weil mein Sohn sich ein preiswertes Handy kaufen wollte.

SCHLAGWORTE

Um auf dieser Seite die Angebote, wie es schien, lesen zu können, haben wir die Seite ausgefüllt und gesendet, ohne diese jährliche Vorauszahlung gesehen zu haben. Als ich es dann bemerkte, habe ich sofort widerrufen.

Trotzdem werde ich seitdem, dies war am 06.11.10, mit Mahnungen, nun war es die dritte mit Mahngebühr, belästigt.

Ich hatte nun endlich nach Telefonaten mit irgendwelchen Angestellten, die dann einfach auflegen, eine Vorgesetzte namens Frau F. am Apparat, die mir sagte, dass mein Widerruf nicht angekommen sei, weil man die Mails von ihnen nicht beantworten kann. Bei mir erschien jedoch nach Absenden des Widerrufs die Anzeige, dass es angekommen ist.

Sie drohen jetzt mit Schufa und erheblichen Kosten, wenn ich nicht zahle. Kann mir jemand sagen, was ich jetzt tun soll?

Ich weiß von der neuen Rechtssprechung im Januar, die Verbraucher mehr in Schutz nimmt. Kann ich mich darauf beziehen und diese Firma mehr unter Druck stellen?

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Kommentare und Trackbacks (5)


01.05.2011 | 12:35
von ReclaBoxler-7017182 | Regelverstoß melden
Seit 2000 Jahren gibt es nun das Märchen von Hänsel und Gretel und immer noch fallen die Kinder darauf herein. :-)
Sorry, aber die Schuld liegt eindeutig bei Ihnen, denn sie haben bei der Anmeldung die AGB's als gelesen abgehakt, ohne diese zu lesen.
Wenn ich schon meine Daten für eine angeblich kostenlose Seite eingeben soll, dann klingeln bei mir die Alarmglocken und ich lese erst mal die AGB's.
Aber mal abgesehen davon, lassen Sie sich von diesen Abzockern nicht einschüchtern. Die Drohgebärden wie Inkassoandrohungen, Schufaeintrag usw. können Sie getrost in den Müll werfen.
Sie müssen erst reagieren, wenn sie einen GERICHTLICHEN MAHNBESCHEID erhalten und der wird im Normalfall nicht kommen.
Wenn doch, dann widersprechen und evtl. einen Anwalt fragen.
Alles andere soll Sie nur zur Zahlung dieser nichtberechtigten (weil Abzocke) Forderung animieren.
Am Besten nicht auf die Schreiben antworten und schon gar nicht mit diesen Abzockern telefonieren.

01.05.2011 | 12:37
von ReclaBoxler-7017182 | Regelverstoß melden
Hier sind noch genügend Betroffene und jede Menge Antworten:
de.reclabox.com/beschwerden/suche?searchstr=Outlets

01.05.2011 | 14:31
von Inkomtetenter Angestellter | Regelverstoß melden
 spider monkey RB-719011: Ich frage mich auch, wie man sich in diesem Fall über inkompetente Angestellte (das meinen Sie ja wohl trotz Falschschreibung) mokieren kann.

Das Unterbleiben der Google-Suche, das Nichtlesen der AGBs sowie das wilde Setzen eines Hakens zeigen auch nicht gerade Kompetenz. Bleibt nur zu hoffen, dass Ihnen Ihr Sohn dabei nicht zugeschaut hat.

22.05.2011 | 12:44
von ReclaBoxler-7191011 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


08.07.2011 | 12:00
von ReclaBoxler-7191011 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Heute, am 05.07.2011, kam eine neue Mahnung von der Deutschen Internetkaso GmbH mit Zusatzgebühren wie Inkassokosten von 45 Euro, Kontofürhung von 9,50 EURO, AUSLAGEN DES GLÄUBIGERS VON 5 EURO UND 1, 53 EURO Zinsen.

Wie soll ich handeln?




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