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444 Views | 01.05.2011 | 16:52 Uhr
geschrieben von Gunter Buchröder
Nach Kündigung meines Stromvertrages ab 1.1.2011 (Kundennummer 2658614 und 2658615) erhielt ich auf Nachfrage am 17.02.2011 meine Jahresabrechnung 2010 mit einem Plus von insgesamt 104,92 Euro.
Die Erstattung wurde für die nächsten Tage angekündigt. Fehlende Angaben dazu wurden von mir am 24.02.2011 an TeldaFax übermittelt.
Bei telefon. Nachfragen am 29.03. und 07.04.2011 wurde mir mitgeteilt, dass mein Problem bekannt sei und sofort zur Realisierung weitergeleitet werde. Passiert ist bisher nichts!
Auf eine Mail mit Ankündigung rechtlicher Schritte (Mahnbescheid) erfolgte bisher ebenfalls keine Reaktion seitens TelDaFax.
Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.:
Meine Forderung: Sofortige Erstattung des offenen Betrages
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
www.strom-magazin.de/forum/board-teldafax-energy/thread-wie-knackt-man-teldafax-994-page-1.html
Handlungshinweisen und Musterschreiben beachten:
www.vz-bawue.de/UNIQ130441225023472/teldafax
und:
2) www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Teldafax-Kunden-in-der-Notversorgung-Retten-was-zu-retten-ist-4223545-4223547/?at=likeCount
3) Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Berlin ist zu lesen:
Zitat:
„Falls keine Rückzahlung erfolgt – was zu erwarten ist, da TelDaFax nun wirklich knapp bei Kasse zu sein scheint – sollte umgehend ein Mahnbescheid beantragt werden. Das ist ein schneller Weg, die Rückzahlung zu erzwingen, bevor die Insolvenz eingetreten ist. Hier muss aber darauf hingewiesen werden, dass Prozess- und gegebenenfalls Anwaltskosten wohl verloren sind, wenn die Insolvenz eingetreten ist. Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist übrigens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.“ (Zitatende)
4) GANZ WICHTIG:
- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!
- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft.
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Teldafax) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
5) Verbraucherzentrale NRW "Ärger mit Teldafax: Kündigen oder nicht?"
www.vz-nrw.de/UNIQ130296527015825/link861751A.html
www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12076710/485072/Kunden-von-Teldafax-jetzt-bei-Eon-Edis-ENERGIE.html
Späte Zahlung wird bedauert - Buchhaltung angewiesen zur Zahlung - Eingang in den nächsten Tagen.
de.reclabox.com/beschwerde/39933-teldafax-troisdorf-teldafax-zahlt-kaution-nicht-aus#comment68927
2) die Tedafax-Beschwerde vom 13.05.11, 16.48 Uhr, sowie Kommentare zu "Erfolgreiches Zurückholen meines Guthabens":
de.reclabox.com/beschwerde/39862-teldafax-troisdorf-erfolgreiches-zurueckholen-meines-guthabens