269 Views | 09.05.2011 | 13:15 Uhr
geschrieben von Ismail Gökmen

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

Bekomme mein Geld nicht zurück

Bestell-/Kundennummer: 4218041

Ich wollte meinen Strom und Gaslieferant wechseln. Habe die Wechselanträge bei TelDaFax beantragt und mir wurde gleich eine Rechnung über 640 Euro geschickt, die habe ich im Nowember 2010 bezahlt. Außerdem hat man mir zweimal Sonderabschläge in Höhe von je 200 Euro abgebucht.

Im Februar teilte man mir mit, dass der Wechsel nicht geklappt hat. Aber mein Geld in Höhe von 1040 Euro habe ich bis heute nicht bekommen.

Ich habe mehrmals TelDafax schriftlich angeschrieben, den Kundenhotline angerufen und eMail geschrieben, hat alles nichts genutzt. Die sagen am Telefon immer, dass ich mein Geld zurückbekommen, aber sie überweisen einfach nicht.

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Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: Mein Geld in Höhe von 1040 Euro


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Kommentare und Trackbacks (10)


09.05.2011 | 16:25
von ReclaBoxler-4022128 | Regelverstoß melden
1) Artikel "Wie knackt man Teldafax?" beachten:

www.strom-magazin.de/forum/board-teldafax-energy/thread-wie-knackt-man-teldafax-994-page-1.html

2) Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg "Netzbetreiber sperren TelDaFax den Netzzugang" mit
Handlungshinweisen und Musterschreiben beachten:

www.vz-bawue.de/UNIQ130441225023472/teldafax

3) www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Teldafax-Kunden-in-der-Notversorgung-Retten-was-zu-retten-ist-4223545-4223547/?at=likeCount

4) Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Berlin ist zu lesen:

Zitat:

„Falls keine Rückzahlung erfolgt – was zu erwarten ist, da TelDaFax nun wirklich knapp bei Kasse zu sein scheint – sollte umgehend ein Mahnbescheid beantragt werden. Das ist ein schneller Weg, die Rückzahlung zu erzwingen, bevor die Insolvenz eingetreten ist. Hier muss aber darauf hingewiesen werden, dass Prozess- und gegebenenfalls Anwaltskosten wohl verloren sind, wenn die Insolvenz eingetreten ist. Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist übrigens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.“ (Zitatende)

5) GANZ WICHTIG:

- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!

- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu dem die Schlussrechnung erstellt und der Guthabenbetrag spätestens erstattet werden soll.

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Teldafax) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

10.05.2011 | 20:55
von Bild De | Regelverstoß melden
Bild kämpft für Sie!

www.bild.de/news/bild-kaempft/strom/stromlieferant-hat-lieferprobleme-17731668.bild.html

18.05.2011 | 14:51
von ReclaBoxler-2402287 | Regelverstoß melden
1) Kommentar vom 17.05.11, 20.58 Uhr, zur Teldafax-Beschwerde "Teldafax zahlt Kaution nicht aus" beachten:

de.reclabox.com/beschwerde/39933-teldafax-troisdorf-teldafax-zahlt-kaution-nicht-aus#comment68927

2) die Tedafax-Beschwerde vom 13.05.11, 16.48 Uhr, sowie Kommentare zu "Erfolgreiches Zurückholen meines Guthabens":

de.reclabox.com/beschwerde/39862-teldafax-troisdorf-erfolgreiches-zurueckholen-meines-guthabens

21.05.2011 | 09:22
von Ismail Gökmen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe mein Geld immer noch nicht bekommen.


21.05.2011 | 11:02
von ReclaBoxler-2819128 | Regelverstoß melden
Mit Abwarten wird es wohl auch nichts mit einer Guthabenerstattung - seit gestern werden auch rund 2.000 Teldafax-Kunden in Bonn nicht mehr von Teldafax beliefert, da - so habe ich es im Radio gehört - die Stadtwerke Bonn Teldafax die Netznutzung gekündigt hat. Das bedeutet, dass weitere Kunden von Teldafax Geld / die Vorauszahlungen erstattet haben möchten.

Eine Kundin hat heute mitgeteilt, ihr Geld bekommen zu haben. Sie hat nicht abgewartet, sondern gehandelt (Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides, dann Vollstreckung; kann alles von Ihnen - ohne Anwalt - selbst gemacht werden, lesen Sie hierzu den Kommentar weiter oben). Lesen Sie hier die "Erfogsstory":

de.reclabox.com/beschwerde/38499-teldafax-troisdorf-guthaben-nach-abrechnung-wird-nicht-erstattet#comment69484

Können Sie Ihr Geld nicht von Ihrer Bank noch zurück buchen lassen? Lesen Sie die Tedafax-Beschwerde vom 13.05.11, 16.48 Uhr, sowie Kommentare zu "Erfolgreiches Zurückholen meines Guthabens":

de.reclabox.com/beschwerde/39862-teldafax-troisdorf-erfolgreiches-zurueckholen-meines-guthabens

Warten Sie nicht weiter ab, handeln ist angesagt. Viel Glück!

21.05.2011 | 11:12
von ReclaBoxler-2819128 | Regelverstoß melden
Können Sie Ihr Geld nicht von Ihrer Bank noch zurück buchen lassen?

Zumindest bei den zwei Sonderabschlägen von je 200 € müsste das doch rund 13 Monate nach den Abbuchungen noch klappen (Argument: kein zustande gekommener Vertrag, daher unrechtmäßige / rechtswidrige Abbuchung durch Teldafax).

Lesen Sie die Tedafax-Beschwerde vom 13.05.11, 16.48 Uhr, sowie Kommentare zu "Erfolgreiches Zurückholen meines Guthabens", dort ist die Rechtslage zum "Zurückbuchen" aufgeführt:

de.reclabox.com/beschwerde/39862-teldafax-troisdorf-erfolgreiches-zurueckholen-meines-guthabens

06.06.2011 | 18:46
von Ismail Gökmen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe mein Geld immer noch nicht bekommen. Es hat sich auch bisher keiner sich bei mir gemeldet.


15.06.2011 | 19:35
von ReclaBoxler-4125128 | Regelverstoß melden
Artikel der Verbraucherzentralen (z. B. NRW) lesen: „Teldafax stellt Insolvenzantrag: Was heißt das für die Kunden?“

www.vz-nrw.de/UNIQ130814270914691/link897191A.html

Zitat:

„Was geschieht mit der bereits gezahlten Vorauskasse?

Wenn Kunden bereits vor längerer Zeit gezahlt haben oder in Vorkasse gegangen sind, sollten Sie ihre Ansrprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend machen.
Ob Schadensansprüche Einzelner im Rahmen des Insolvenzverfahrens erfüllt werden können, ist derzeit noch nicht absehbar.

Können Überweisungen von der Bank zurückgebucht werden?

Wenn Kunden bereits vor längerer Zeit bezahlt haben, bleibt allenfalls das Prinzip Hoffnung: Theoretisch wäre das Geld gesichert, wenn es dem Insolvenzverwalter gelänge, einen Investor zu finden, der die Verträge und Verbindlichkeiten des Unternehmens übernähme. Allein: Die Chancen dafür stehen allerdings eher schlecht. Und ob Schadensansprüche Einzelner im Rahmen des Insolvenzverfahrens erfüllt werden, ist fraglich. Damit dürfte das Geld wohl verloren sein.

Muss der Vertrag mit Teldafax gekündigt werden?

Mit dem Insolvenzantrag werden nicht automatisch alle Verträge beendet. Erst wenn der zuständige Netzbetreiber die Kunden über die Situation informiert, können diese auch tatsächlich kündigen. Dann bleiben drei Monate Zeit, sich einen neuen Stromversorger zu suchen.“ (Ende des Zitats)

In der Bekanntmachung zur Insolvenzeröffnung heißt es (bis auf die Aktenzeichen wortgleich bei allen 3 Teldafax-Gesellschaften):

Zitat: "Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 163/11

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 10274 eingetragenen TelDaFax ENERGY GmbH, Mottmannstraße 2, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Frank Müller-Breithaupt

Geschäftszweig: Tätigkeit als Energieversorgungsunternehmen, die Belieferung von Gas und Strom

ist am 14.06.2011, um 13:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf,

bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

98 IN 163/11
Amtsgericht Bonn, 14.06.2011" (Zitatende)

Das Formular und ein Merkblatt zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren gibt es hier:

www.justiz.nrw.de/BS/formulare/insolvenz/forderungsanmeldung1/index.php

28.06.2011 | 18:25
von Ismail Gökmen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe mein Geld immer noch nicht wieder bekommen.


07.08.2011 | 13:13
von Ismail Gökmen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe eine Strafanzeige bei der Polizei wegen Betruges gestellt.




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