SECURA Energie GmbH (Mannheim)
Nach fast vier Monaten immer noch keine Schlussrechnung
Bestell-/Kundennummer: 12416008
Wir haben mit Secura Energie gleich doppelt Probleme gehabt. Wir hatten einen Jahresvertrag abgeschlossen und fristgerecht zum Jahresvertragsende gekündigt.
Secura Energie hat uns dann einfach die Kündigung schon zum Ende nach elf Monaten bestätigt, was angeblich auch nicht mehr rückgängig gemacht werden konnte. Dadurch hat der reibungslose Übergang zum Anschluss-Anbieter nicht geklappt und wir sind drei Monate in die Grundversorgung "gefallen", da die Kündigung nicht an den Netzbetreiber gemeldet wurde.
Auf unsere Schlussrechnung - wir erwarten eine Erstattung von ca. 300 Euro - warten wir seit 31. Januar 2011. Da am Telefon keine kompetenten Ansprechpartner vorhanden sind, haben wir gleich versucht, alles per E-Mail zu regeln. Nach immerhin drei Wochen bekommt man eine Antwort, die sich nicht auf die Fragestellung bezieht. Fristsetzung hilft auch nicht - werden wohl demnächst einem Anwalt die Sache übergeben - irgendwo hörts ja auch auf.
Ich kann dringend von Secura Energie als Partner abraten!
Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft, bis zu der die korrekte Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.
Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Secura Energie) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte
Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen. Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen.")
Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.