Das Einrichtungsportal GmbH & Co. KG (Bellheim)
Untragbare Geschäftspraktiken des Möbelhauses
Beim o. g. Einrichtungshaus in Bellheim hatte ich eine Küche bestellt für eine Wohnung, deren Mietvertrag ich aufgrund arglistiger Täuschung von Seiten des Vermieters wieder rückgängig machen musste.
Die Küche wurde von mir nach 2 1/2 Werktagen bereits wieder storniert. Sie war noch nicht in Auftrag gegeben worden, da der zuständige Mitarbeiter erst am Tag darauf (nach meiner Stornierung) zum Ausmessen gekommen wäre.
Obwohl ich dem Möbelhaus einwandfrei nachweisen konnte, dass ihnen kein Schaden entstanden ist, da ja erst noch ausgemessen worden wäre, und ich sofort gehandelt habe, behalten sie jetzt 1.000 Euro meiner Anzahlung ein, die ich nur zurückerhalte, wenn ich in Höhe des ursprünglichen Wertes der Küche wieder bei ihnen einkaufe.
In der neuen Wohnung, die ich jetzt fand, ist bereits eine EBK enthalten, so dass ich keinen Bedarf mehr habe. Sonstige Möbel brauche ich nicht.
Auf das Bett, das ich ebenfalls bestellt hatte und nun auch geliefert bekam, sind sie allerdings nicht bereit, den Betrag von 1.000 Euro anzurechnen, sondern verlangen von mir nochmal eine Zahlung in gleicher Höhe, während sie die bereits vorhandene Anzahlung einbehalten! Ich habe den Differenzbetrag zwischen Preis des Bettes und den einbehaltenen 1.000 Euro gezahlt. Damit habe ich mich völlig korrekt verhalten und sehe mich nicht mehr in der Schuld des Möbelhauses.
Solche Geschäftspraktiken müssen unbedingt veröffentlicht werden, damit Kunden beschützt werden können!
Hat das Einrichtungshaus einen Namen oder heißt der Laden "Einrichtungshaus"?
Beschwerde ist noch nicht gelöst.