1742 Views | 19.05.2011 | 15:23 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5182411

Das Einrichtungsportal GmbH & Co. KG (Bellheim)

Untragbare Geschäftspraktiken des Möbelhauses

Beim o. g. Einrichtungshaus in Bellheim hatte ich eine Küche bestellt für eine Wohnung, deren Mietvertrag ich aufgrund arglistiger Täuschung von Seiten des Vermieters wieder rückgängig machen musste.

SCHLAGWORTE

Die Küche wurde von mir nach 2 1/2 Werktagen bereits wieder storniert. Sie war noch nicht in Auftrag gegeben worden, da der zuständige Mitarbeiter erst am Tag darauf (nach meiner Stornierung) zum Ausmessen gekommen wäre.

Obwohl ich dem Möbelhaus einwandfrei nachweisen konnte, dass ihnen kein Schaden entstanden ist, da ja erst noch ausgemessen worden wäre, und ich sofort gehandelt habe, behalten sie jetzt 1.000 Euro meiner Anzahlung ein, die ich nur zurückerhalte, wenn ich in Höhe des ursprünglichen Wertes der Küche wieder bei ihnen einkaufe.

In der neuen Wohnung, die ich jetzt fand, ist bereits eine EBK enthalten, so dass ich keinen Bedarf mehr habe. Sonstige Möbel brauche ich nicht.

Auf das Bett, das ich ebenfalls bestellt hatte und nun auch geliefert bekam, sind sie allerdings nicht bereit, den Betrag von 1.000 Euro anzurechnen, sondern verlangen von mir nochmal eine Zahlung in gleicher Höhe, während sie die bereits vorhandene Anzahlung einbehalten! Ich habe den Differenzbetrag zwischen Preis des Bettes und den einbehaltenen 1.000 Euro gezahlt. Damit habe ich mich völlig korrekt verhalten und sehe mich nicht mehr in der Schuld des Möbelhauses.

Solche Geschäftspraktiken müssen unbedingt veröffentlicht werden, damit Kunden beschützt werden können!

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Meine Forderung an Das Einrichtungsportal GmbH & Co. KG: Anrechnung meiner einbehaltenen 1000 Euro auf das gelieferte Bett


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Kommentare und Trackbacks (4)


19.05.2011 | 17:01
von Stühlerücker | Regelverstoß melden
Melden Sie diesen Vorgang der Verbraucherzentrale und fordern Sie Ihr Geld per Anwalt zurück. Die Kosten muss die Gegenpartei tragen.
Hat das Einrichtungshaus einen Namen oder heißt der Laden "Einrichtungshaus"?

27.05.2011 | 08:14
von ReclaBoxler-5182411 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Einrichtungshaus Strohmeier-Gilb (den Namen möchte ich nicht im Internet veröffentlicht haben, aber es gibt auch in Bellheim meines Wissens nur ein Einrichtungshaus) hat sich nicht gerührt bisher.


10.06.2011 | 08:50
von ReclaBoxler-5182411 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


09.11.2011 | 11:04
von ReclaBoxler-5182411 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma Strohmeier-Gilb geht jetzt mit Anwalt gegen mich vor. Nachdem ich Ihnen eine Entschädigung in Höhe von 200,- EUR für die Beratung durch ihren Mitarbeiter vor Ort überwiesen habe, da eine Küche ja nie geliefert wurde und noch nicht einmal in Produktion gegangen ist, besteht die Firma nach wie vor auf Zahlung der kompletten 1000 EUR. Sie brüsten sich mit 98% Kundenzufriedenheit und streben 100% an. So bestimmt nicht... Ich werde mit Sicherheit nie wieder etwas dort kaufen und weiterempfehlen kann ich sie auch nicht. Im Gegenteil! Man muss die Menschen vor Strohmeier-Gilb warnen! Die Geschäfte scheinen schlecht zu laufen, sonst hätte man sich hier kulant gezeigt.




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